euro adhoc: Lenzing AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Erwerb von
Tencel wird in modifizierter Form neuerlich beim Kartellgericht
angemeldet
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18.02.2005
Mit Beschluss vom 14.2.2005 hat der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Kartellgerichts vom 28.10.2004, mit der Lenzing der Erwerb von Tencel in Österreich untersagt wurde, bestätigt. Bereits während des laufenden Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof hat Lenzing mit den Wettbewerbsbehörden allerdings Einigung über Auflagen und Beschränkungen erzielt, die den entstandenen wettbewerblichen Bedenken Rechnung tragen.
Der Zusammenschluss wird - mit diesen doch recht weitgehenden Modifikationen - in den nächsten Tagen neuerlich angemeldet werden. In Folge der erzielten Einigung ist mit einer zügigen Freigabe zu rechnen.
Rückfragehinweis:
Angelika Guldt
Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
WKN: 064450
Index: WBI
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