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Suva

SUVA: Sitzung des Verwaltungsauschusses der Suva

Luzern (ots)

Der Verwaltungsaussschuss der Suva hat sich an
seiner heutigen Sitzung über die getroffenen Massnahmen im 
Zusammenhang mit den umstrittenen Immobiliengeschäften informieren 
lassen. Zudem wurden verschiedene Beschlüsse über das weitere 
Vorgehen gefasst.
Immobilienbereich:
1. Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den ergriffenen 
Sofortmassnahmen der Suva:
a. Grundstücksperre im Tessin und in der Deutschschweiz, 
b. Anordnung interner Untersuchungen, 
c. Verstärkung des Controllings, 
d. Reorganisation der Finanzabteilung, Schaffung einer 
eigenständigen Abteilung Immobilien
2. Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den Beschlüssen 
der Immobilienaufsichtskommission vom 22. September 2005 (gemäss 
früherem Communiqué): Insbesondere drei externe Gutachten sind in 
Auftrag gegeben worden. Die ersten Ergebnisse davon werden 
anlässlich der Verwaltungsratssitzung vom 10./11. November 2005 
präsentiert.
3. Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat eine 
Änderung des Reglements über die Organisation der Suva sowie über 
die Aufgaben und Zuständigkeiten ihrer Organe und Kader (ROZO) im 
Bereich der Kompetenzen für Devestitionen im Immobilienbereich vor.
UVG-Revision 4. Der Verwaltungsausschuss überprüft die 
Organisation der Suva und die Schnittstellen zum Bund und arbeitet 
Vorschläge aus, wie die Kompetenzen der Aufsichtsorgane in Zukunft 
ausgestaltet werden könnten. Es geht dabei u.a. um den 
Verwaltungsrat der Suva, die künftigen Aufgaben, die Kontrollorgane 
und Kompetenzen.
Nebenamtliche Tätigkeiten 
5. Der Verwaltungsausschuss bestätigt, dass bei Inkrafttreten der 
Kaderlohnverordnung keine Veranlassung bestand, auf die bestehenden 
Mandate von Mitarbeitenden der Suva zurückzukommen.
6. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, in Zukunft neue 
Mandate der Geschäftsleitung dem Verwaltungsausschuss zur Prüfung 
und Genehmigung unterbreiten zu lassen. Die Prüfung umfasst unter 
anderem die Honorierung, den zeitlichen Aufwand für die 
Nebenbeschäftigungen sowie allfällige Kapitalbeteiligungen an 
Unternehmen.
Corporate Governance 
7. Der Verwaltungsausschuss hat auf Antrag der 
GL beschlossen, dass das Generalsekretariat mit einem zusätzlichen 
Compliance Officer verstärkt wird.
8. Der Verwaltungsausschuss beantragt dem Verwaltungsrat, die 
Suva dem Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge zu 
unterstellen.
Auskunft an Medienschaffende erteilen:
Suva, Public Relations, Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 
1, 6002 Luzern, Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62,
E-Mail:  pr@suva.ch / www.suva.ch
Suva, Relations publiques, Henri Mathis, responsable RP Suisse 
romande, Rue de Locarno 3, 1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 
026 350 36 23, E-Mail:  pr@suva.ch / www.suva.ch
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts 
versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen 
Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und 
Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen 
Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können 
kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende 
Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und 
erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, 
Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem 
Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer 
Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle 
Wiedereingliederung Verunfallter ausgezeichnet.
www.suva.ch
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