SUVA: Sitzung des Verwaltungsauschusses der Suva
Luzern (ots)
Der Verwaltungsaussschuss der Suva hat sich an seiner heutigen Sitzung über die getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit den umstrittenen Immobiliengeschäften informieren lassen. Zudem wurden verschiedene Beschlüsse über das weitere Vorgehen gefasst.
Immobilienbereich: 1. Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den ergriffenen Sofortmassnahmen der Suva: a. Grundstücksperre im Tessin und in der Deutschschweiz, b. Anordnung interner Untersuchungen, c. Verstärkung des Controllings, d. Reorganisation der Finanzabteilung, Schaffung einer eigenständigen Abteilung Immobilien
2. Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den Beschlüssen der Immobilienaufsichtskommission vom 22. September 2005 (gemäss früherem Communiqué): Insbesondere drei externe Gutachten sind in Auftrag gegeben worden. Die ersten Ergebnisse davon werden anlässlich der Verwaltungsratssitzung vom 10./11. November 2005 präsentiert.
3. Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat eine Änderung des Reglements über die Organisation der Suva sowie über die Aufgaben und Zuständigkeiten ihrer Organe und Kader (ROZO) im Bereich der Kompetenzen für Devestitionen im Immobilienbereich vor.
UVG-Revision 4. Der Verwaltungsausschuss überprüft die Organisation der Suva und die Schnittstellen zum Bund und arbeitet Vorschläge aus, wie die Kompetenzen der Aufsichtsorgane in Zukunft ausgestaltet werden könnten. Es geht dabei u.a. um den Verwaltungsrat der Suva, die künftigen Aufgaben, die Kontrollorgane und Kompetenzen.
Nebenamtliche Tätigkeiten 5. Der Verwaltungsausschuss bestätigt, dass bei Inkrafttreten der Kaderlohnverordnung keine Veranlassung bestand, auf die bestehenden Mandate von Mitarbeitenden der Suva zurückzukommen.
6. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, in Zukunft neue Mandate der Geschäftsleitung dem Verwaltungsausschuss zur Prüfung und Genehmigung unterbreiten zu lassen. Die Prüfung umfasst unter anderem die Honorierung, den zeitlichen Aufwand für die Nebenbeschäftigungen sowie allfällige Kapitalbeteiligungen an Unternehmen.
Corporate Governance 7. Der Verwaltungsausschuss hat auf Antrag der GL beschlossen, dass das Generalsekretariat mit einem zusätzlichen Compliance Officer verstärkt wird.
8. Der Verwaltungsausschuss beantragt dem Verwaltungsrat, die Suva dem Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge zu unterstellen.
Auskunft an Medienschaffende erteilen: Suva, Public Relations, Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern, Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62, E-Mail: pr@suva.ch / www.suva.ch
Suva, Relations publiques, Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23, E-Mail: pr@suva.ch / www.suva.ch
* * *
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle Wiedereingliederung Verunfallter ausgezeichnet.
www.suva.ch
Suva