SUVA: Immobiliengeschäfte und Reorganisation der Suva
Luzern (ots)
Der Verwaltungsrat der Suva hat an seiner ordentlichen Sitzung vom 10./11. November 2005 die Zwischenberichte der drei externen Gutachter zu den Immobiliengeschäften diskutiert und die daraus abzuleitenden Konsequenzen besprochen. Zudem hat der Verwaltungsrat Kenntnis genommen von den Diskussionsvorschlägen der Geschäftsleitung für die Reorganisation der Suva. Diese sollen auf Wunsch des Bundesrates in die geplante Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) integriert werden. Um eine sozialpartnerschaftlich konsolidierte Haltung einbringen zu können, wird sich der Verwaltungsrat der Suva anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung im März 2006 vertieft mit dem Reformprojekt befassen.
Das Strafverfahren gegen die Personen, die verdächtigt werden, der Suva im Rahmen von Immobiliengeschäften erheblichen Schaden zugefügt zu haben, fällt in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Über den konkreten Stand der Ermittlungen kann zurzeit nur soviel festgehalten werden: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Suva und ein Immobilienhändler befinden sich weiterhin in Haft; ihre Vermögenswerte bleiben blockiert. Die betroffenen Grundstücke wurden grundbuchrechtlich gesperrt, um eine allfällige Rückabwicklung der umstrittenen Immobiliengeschäfte zu ermöglichen.
Zur Hauptsache hat sich der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 10./11. November 2005 mit den drei externen Gutachten befasst, in denen die Immobilienstrategie der Suva kritisch durchleuchtet worden ist. Der Akquisitionsprozess wird grundsätzlich als funktionierend beurteilt. Auch der Entscheid, die umstrittenen Immobilien im Tessin zu verkaufen, war vertretbar, es bestand aber keine Dringlichkeit. In den Berichten wird aber dargelegt, dass es organisatorische Schwachstellen im Immobilienbereich gebe. Diese wurden zwar schon früher erkannt. Deshalb wurde die Reorganisation der Immobilienabteilung eingeleitet. In der laufenden Reorganisationsphase war es möglich, die internen Kontrollsysteme vorsätzlich zu umgehen. Positiv gewürdigt wird, dass die Suva die notwendigen Verbesserungsmassnahmen bereits eingeleitet hat. Als massgebende Gründe für die Vorkommnisse im Tessin werden genannt: ungenügendes Fachwissen, unzureichende Markteinschätzungen und mangelhaftes Controlling. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens bleibt unklar, ob und in welchem Ausmass ein finanzieller Schaden für die Suva entstanden ist.
Der Verwaltungsrat erinnert daran, dass er im Rahmen der Ausschusssitzung vom 26. Oktober 2005 bereits eine Reihe von Beschlüssen gefasst hat, die der Bewältigung der Vorkommnisse im Immobilienbereich dienen.
Der Verwaltungsrat hat auch Vorschläge für eine Reorganisation der Suva diskutiert. Die Ideen, welche die Geschäftsleitung auf Wunsch von Bundesrat Pascal Couchepin erarbeitet hat, dienen als Diskussionsgrundlage für eine Revision der Suva-Bestimmungen im Unfallversicherungsgesetz (UVG Artikel 61 bis 65). Thematisiert werden unter anderem Grösse, Aufgabenbereich und Zusammensetzung des Verwaltungsrates, Verstärkung der Finanzaufsicht sowie die Oberaufsichtsfunktion des Bundesrates. Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung die Bereitschaft signalisiert, mehr Verantwortung zu übernehmen, zum Beispiel als Wahlbehörde für die Geschäftsleitung.
Der Verwaltungsrat erachtet es unverändert als sinnvoll, dass Mitglieder der Geschäftsleitung nebenamtliche Tätigkeiten ausüben können. Diese sind der Kaderlohnverordnung des Bundes unterstellt. Das interne Bewilligungsverfahren ist klar geregelt.
Auskunft an Medienschaffende erteilen: Suva, Public Relations Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62, E-Mail: pr@suva.ch
Suva, Relations publiques Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23, E-Mail: pr@suva.ch
* * *
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle Wiedereingliederung Verunfallter ausgezeichnet.
Suva