SUVA: Sitzung des Verwaltungsrates: Suva will zeitgemässe Organisationsstruktur
Luzern (ots)
Der Verwaltungsrat der Suva hat am Freitag Vorschläge verabschiedet, um Schwächen bezüglich Corporate Governance zu beheben. Gleichzeitig bekräftigte der Verwaltungsrat den Willen, die Suva unverändert als Sozialversicherung mit paritätischer Vertretung der Sozialpartner zu führen.
Das gesetzlich verankerte Organisationsmodell der Suva, das nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung unter der Führung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebaut ist, hat sich nach Auffassung des Verwaltungsrates bewährt. Ein prinzipieller Korrekturbedarf besteht nicht. Angezeigt sind hingegen Anpassungen bei der Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesrat und Führung der Suva im Bereich der Corporate Governance: Die Instanzen der Suva sollen im Rahmen der bevorstehenden Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zeitgemäss umgestaltet werden. Vorgeschlagen werden namentlich folgende Änderungen (Art. 61 bis 65 UVG):
Der 40-köpfige Verwaltungsrat soll in Aufsichtsrat umbenannt werden. Sein Aufgabenspektrum umfasst Wahl-, Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen, vergleichbar mit der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft. Die Zusammensetzung bleibt unverändert (je 16 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, 8 Vertreter des Bundes). Gewählt werden die Aufsichtsräte durch den Bundesrat, die Amtszeit beträgt wie bisher sechs Jahre. Der bisherige Verwaltungsausschuss wird neu als Verwaltungsrat bezeichnet. Die aus der Mitte des Aufsichtsrats rekrutierten Mitglieder je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, zwei Vertreter des Bundes sind auf eine Amtsdauer von drei Jahren zu wählen. Der künftige Verwaltungsrat erarbeitet die Gesamtstrategie der Suva, er ernennt neu anstelle des Bundesrats die Mitglieder der Geschäftsleitung, beaufsichtigt deren Tätigkeit und legt die Anstellungsbedingungen und Entschädigungen fest. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sollen einen allfälligen Schaden verantworten, den sie der Suva durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten zufügen. Gegenüber der heutigen Situation werden die Verantwortlichkeiten damit verschärft. Die bestehende externe Revisionsstelle der Suva soll neu im UVG als Organ aufgeführt und damit auch nach aussen deklariert werden. Für das Kontrollorgan, das gegenüber dem Aufsichtsrat verantwortlich zeichnet, gelten die privatrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften.
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Suva zeitgemässe Organisationsstrukturen erhält, wenn das Parlament das geschnürte Massnahmenpaket im Rahmen der UVG-Revision umsetzt. Als nicht opportun erachtet der Verwaltungsrat hingegen eine Diskussion über die Privatisierung der Suva. Die heute bestehende Marktaufteilung im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung hat sich grund- sätzlich bewährt und ist demnach beizubehalten.
Immobilien: Interne Massnahmen umgesetzt Der Verwaltungsrat hat sodann Kenntnis genommen von den internen Massnahmen, welche die Geschäftsleitung nach den Vorkommnissen im Immobilienbereich beschlossen und umgesetzt hat. Unmittelbar vor Weihnachten 2005 wurden die acht umstrittenen Grundstückverkaufsverträge als nichtig erklärt. Die Rückabwicklung hatte zur Folge, dass die Suva wieder als Eigentümerin in den Grundbüchern eingetragen werden konnte. Das bedeutet, dass der Suva kein materieller Schaden aus den umstrittenen Immobilientransaktionen entstanden ist. Auch in organisatorischer Hinsicht sind innert kurzer Zeit Konsequenzen gezogen worden: Die Suva hat ihren Finanzbereich reorganisiert, die internen Kontrollen verstärkt und eine eigenständige Abteilung Immobilien geschaffen. Die Führung dieser neuen Organisationseinheit obliegt dem 53-jährigen Mark Honauer; er hat seine Tätigkeit bei der Suva Anfang Februar aufgenommen. Mitte März hat die Suva die vertiefenden internen Abklärungen abgeschlossen, die von den externen Gutachtern empfohlen worden waren. Weitere Fälle von Kompetenzüberschreitungen oder Unregelmässigkeiten sind nicht zutage getreten. Abzuwarten bleiben jetzt noch die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen gegen jene ehemaligen Mitarbeiter und weiteren Personen, die versuchten, die Suva zu schädigen.
Wechsel im Vizepräsidium des Verwaltungsrats Der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Peter Hasler, hat seinen Rücktritt aus dem Suva-Verwaltungsrat per 31. März 2006 erklärt. Seine Funktion als Vizepräsident und Gruppenleiter der Arbeitgebervertreter übernimmt Thomas Daum, Direktor von Swissmem, der Dachorganisation der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Er wird Anfang Juni 2006 auch Haslers Nachfolge im Arbeitgeberverband antreten.
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* * * Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Per 1. Juli 2005 wurde der Suva auch die Führung der Militärversicherung übertragen. www.suva.ch
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