suva: Bilanzmedienkonferenz 2007: Hervorragender Jahresabschluss Suva senkt Prämien
Luzern (ots)
Die Suva senkt per 1.1.2008 die Nettoprämien in der Berufsunfallversicherung um durchschnittlich 5 Prozent. Ausserdem wird der Teuerungszuschlag sowohl in der Berufs- wie in der Nichtberufsunfallversicherung von 7 auf 3 Prozent reduziert. Diese Entlastung der versicherten Betriebe wurde dank eines hervorragenden Jahresergebnisses 2006 sowie Erfolgen in der Prävention und bei der Wiedereingliederung Verunfallter möglich.
Die Suva hat ein sehr erfolgreiches Jahr hinter sich. Die Rechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 289.5 Millionen Franken ab, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 86 Prozent bedeutet.
Senkung der Nettoprämien Das ausgezeichnete Gesamtresultat ist vor allem auf ein wirksames Risikomanagement, Ausgabendisziplin bei den Verwaltungskosten und messbare Erfolge bei der Prävention sowie in der Schadenabwicklung und der Wiedereingliederung Verunfallter durch das New Case Management zurückzuführen. So konnten im vergangenen Jahr dank eines Rückgangs um rund 14 Prozent bei den neu zugesprochenen Renten 170 Millionen Franken gespart werden. Dieses hervorragende Geschäftsergebnis erlaubt es der Suva, die Nettoprämien in der Berufsunfallversicherung um durchschnittlich 5 Prozent zu senken.
Teuerungszuschlag wird reduziert Mit einer Performance von 5.5 Prozent und einem Netto-Kapitalertrag von 1.69 Milliarden Franken kann die Suva ein sehr gutes Ergebnis 2006 vorweisen. Dies trotz global steigender Zinssätze und damit eines sehr anspruchsvollen Umfeldes bei den festverzinslichen Anlagen, die weit über die Hälfte der Gesamtanlagen von insgesamt 33 Milliarden Franken ausmachen. Dank der erfolgreichen Kapitalbewirtschaftung kann der 2004 eingeführte Teuerungszuschlag auf den Nettoprämien sowohl in der Berufs- wie in der Nichtberufsunfallversicherung von bisher 7 auf neu 3 Prozent gesenkt werden. Das hat der Verwaltungsrat heute beschlossen. Der Teuerungszuschlag dient der Finanzierung der Teuerungszulagen auf den Renten. Die Senkung gilt ab 1.1.2008 für zwei Jahre. Danach erfolgt eine neue Beurteilung.
Kapitalertrag kommt den Versicherten zugute Durch die Kombination der beiden Massnahmen werden die versicherten Betriebe in der Berufsunfallversicherung um durchschnittlich 9 Prozent jährlich entlastet, in der Nichtberufsunfallversicherung alle um 4 Prozent. Das sind insgesamt über 200 Millionen Franken, was positive Auswirkungen auf den Werkplatz Schweiz hat. Diese Entlastung ist nur möglich, weil die Suva nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit funktioniert: Der Kapitalertrag fliesst nicht als Dividenden an die Aktionäre, sondern kommt vollumfänglich den Versicherten zugute. Die Prämien werden dadurch pro versicherte Person um durchschnittlich rund 900 Franken entlastet.
Variable Verwaltungskosten Der Verwaltungsrat hat ausserdem beschlossen, ein Projekt zur Flexibilisierung der Verwaltungskostenzuschläge zu starten, die in der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung per 1. Januar 2009 eingeführt werden soll. Die Details werden erst 2008 definitiv festgelegt, um so der weiteren Kostenentwicklung Rechnung tragen zu können. Ferner hat der Verwaltungsrat entschieden, die Äufnung der allgemeinen Reserven ab 2009 nicht mehr wie bisher aus einem Prozent der Verwaltungskosten zu finanzieren, sondern neu aus der Nettoprämie.
UVG-Revision soll Zukunft der Suva sichern Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wurde vom Bundesrat unter anderem veranlasst, um die Zukunftsfähigkeit der Suva als Sozialversicherung zu gewährleisten. Der wirtschaftliche Strukturwandel führt dazu, dass der Marktanteil der Suva laufend abnimmt. Deshalb braucht die Suva neue Betätigungsfelder, um Branchen mit erhöhtem Risiko weiterhin zu tragbaren Prämien versichern zu können. Der Bundesrat sieht in seinem Gesetzesentwurf zur UVG-Revision vor, der Suva neue Tätigkeitsfelder zu erschliessen, so zum Beispiel im Bereich Schadenerledigung für Dritte, Ausbildung und Beratung in Sicherheits- und Gesundheitsfragen, Vermögensverwaltung für öffentlich-rechtliche Institutionen und Pensionskassen. Die Suva setzt sich zudem dafür ein, dass sie auch die überobligatorische Zusatzversicherung für versicherte Betriebe nach Art. 66 UVG anbieten kann. Dies führt für die Kunden zu administrativen Vereinfachungen und qualitativen Verbesserungen.
Risikogerechte Marktaufteilung In der Gesetzesrevision hält der Bundesrat am Prinzip der Mehrfachträgerschaft in der Unfallversicherung fest. Der vorliegende Gesetzesentwurf (Art. 66) sieht allerdings eine Marktaufteilung zwischen Suva und Privatversicherern vor, die zu Ungunsten der Suva ausfällt. Da die Suva einst gegründet wurde, um Branchen mit erhöhtem Risiko zu versichern, schlägt sie vor, alle Branchen mit hohem Unfallrisiko bei der Suva zu versichern. Dazu gehören die Landwirtschaft, der Gartenbau und die Metzgereien. Da die Suva schon jetzt in allen Betrieben für die Verhütung von Berufskrankheiten zuständig ist, ist es folgerichtig, Unternehmen mit erhöhtem Berufskrankheitsrisiko generell bei der Suva zu versichern, so zum Beispiel Spitäler und Arztpraxen, Bäckereien und Nahrungsmittelhersteller. Schliesslich sind die öffentlichen Verwaltungen der Kantone und Gemeinden gesamthaft bei der Suva zu versichern, da schon jetzt Teile davon z.B. Forst- und Bauämter - bei der Suva sind. Das hat für diese Kunden den Vorteil, dass Prävention und Unfallversicherung aus einer Hand angeboten und Doppelspurigkeiten vermieden werden können.
Moderne Organisationsstrukturen Die UVG-Revision sieht auch eine moderne Organisationsstruktur der Suva vor. Die Suva unterstützt die vom Bundesrat favorisierte Variante mit einem Aufsichtsrat, in welchem die Sozialpartner vertreten sind und auch Bundesvertreter Einsitz haben. Um eine breite sozialpartnerschaftliche Abstützung zu gewährleisten, schlägt die Suva jedoch anders als der Bundesrat einen 40-köpfigen Aufsichtsrat vor. Diese Reorganisation ist, zusammen mit der Sorgfalts- und Treuepflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung der Suva, ein wesentlicher Beitrag zu einer klaren Corporate Governance.
(Infobox 1) 35 Prozent weniger Kosten bei den Renten Noch nie seit dem Höchststand der neu verfügten Invalidenrenten im Jahr 2003 haben im vergangenen Jahr so viele Verunfallte den Weg zurück ins Erwerbsleben gefunden. Dazu beigetragen hat gewiss auch die aktuell gute Wirtschaftslage, aber ohne Anstrengungen und Unterstützung wäre dies nicht möglich. Seit der Einführung des New Case Management(NCM) im Jahr 2003 nehmen sich die Case Manager der Suva inzwischen sind es gut 100 ausgebildete Spezialisten in der ganzen Schweiz -, besonders jener Verunfallten an, die in eine schwierige berufliche, familiäre und soziale Lage geraten sind. Zusammen mit den behandelnden Ärzten und insbesondere mit dem Arbeitgeber suchen die Case Manager nach Lösungen, damit die Verunfallten ihren Arbeitsplatz behalten können oder eine neue Arbeitsstelle finden. Die Anstrengungen haben sich gelohnt: Seit 2003 ist die Zahl der neu gesprochenen Invalidenrenten von 3 357 auf 2 327 im Jahr 2006 zurückgegangen, das heisst, um gut 30 Prozent. In Franken ausgedrückt: die Kosten der neuen Renten haben sich von 1.029 Milliarden Franken (2003) auf 670 Millionen Franken (2006) reduziert, das sind 34,9 Prozent.
(Infobox 2) Verhütung von Berufskrankheiten auch bei AlpTransit ein Thema Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz und führt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zur Verhütung von Berufskrankheiten durch. Ausserdem entscheidet sie über die Eignung von Arbeitnehmenden. So wurden beispielsweise auf einer Grossbaustelle der AlpTransit Lötschberg rund 800 Arbeitnehmende untersucht, ob sie für diese Arbeit unter den speziellen Bedingungen im Untertagbau geeignet sind. Die Untersuchung umfasste unter anderem eine Lungenfunktionsprüfung, ein Röntgenbild von Lunge/Herz und eine Belastungsprüfung mit Elektrokardiogramm sowie Gehöruntersuchungen. Bei 70 Personen konnte die Eignung erst aufgrund zusätzlicher fachärztlicher Untersuchungen beurteilt werden. Aufgrund dieser Untersuchungen wurde bei zwölf Arbeitnehmenden eine Nichteignungsverfügung erlassen.
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Die Medienmitteilung und die Dokumentation über die Bilanzmedienkonferenz stehen auf der Suva-Homepage ab Freitag, 25. Mai 2007, 11 Uhr zum Download zur Verfügung: www.suva.ch/medien * * * Die Suva ist ein selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts und versichert rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Im Auftrag des Bundes führt sie auch die Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet selbsttragend, ohne Subventionen. Gewinne kommen den Versicherten zugute. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. www.suva.ch
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