Suva: 11. Schweizerische Tagung für Arbeitssicherheit in Luzern: Rücken- und Muskelschmerzen kosten Milliarden
Luzern (ots)
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2.5 - 3 Milliarden Franken gehen der Schweizer Volkswirtschaft jährlich durch Rücken- und Nackenschmerzen der Arbeitnehmenden verloren. Dies wurde an der 11. Schweizerischen Tagung für Arbeitssicherheit (STAS 2007) in Luzern bekannt, die dem Thema muskuloskelettale Belastungen (MSB) gewidmet war.
2005 klagten 18 Prozent der Beschäftigten - also fast jeder fünfte Arbeitnehmende - über Rückenschmerzen und 13 Prozent oder jeder achte über Muskelschmerzen in den Schultern und/oder im Nacken, welche die Betroffenen mit ihrer Arbeit in Zusammenhang bringen. Für die Arbeitnehmenden bedeuten diese Schmerzen einen Verlust an Lebensfreude und einen möglichen Verdienstausfall. Durch Muskel-Skelett-Schmerzen bedingteAusfalltage belasten Betriebe und Volkswirtschaft jährlich mit geschätzten 2.5 - 3 Milliarden Franken.
Mit der Arbeit assoziierte muskuloskelettale Beschwerden betreffen die Muskeln, Gelenke, Sehnen, Bänder, Nerven und den lokalen Blutkreislauf. Sie treten hauptsächlich im Bereich des Rückens, des Nackens, der Schultern und der oberen, aber auch unteren Gliedmassen auf und äussern sich in Schmerzen, Unbehagen, Taubheitsgefühlen und Kribbeln. Ursache sind physische Faktoren wie stets gleiche Hand- und Armbewegungen, das Einnehmen ermüdender oder schmerzhafter Körperhaltungen und das Tragen und Bewegen von schweren Lasten. Dabei bestehen zwischen den Berufs- und Altersgruppen teils erhebliche Unterschiede. In der Regel ist das Risiko des Auftretens dieser multifaktoriell bedingten Erkrankungen verbunden mit physischen, organisatorischen und psychosozialen Faktoren wie etwa der Grad der Selbstständigkeit und der Arbeitszufriedenheit.
Weitere Anstrengungen nötig
Zwar liegt die Schweiz mit ihren Arbeitsbedingungen im europäischen Vergleich an der Spitze. Doch wenn sie ihre wirtschaftliche Stellung behalten will, kann sie nicht auf dem Erreichten auszuruhen,. Es geht aber auch um die Durchsetzung des grundlegende Rechts jedes Arbeitnehmenden, gesund und unversehrt in den Ruhestand zu treten.
Arbeitgeber, welche die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einhalten, sorgen dafür, dass sie die Gesundheit und Arbeitskraft ihrer Mitarbeitenden erhalten und sich die betriebswirtschaftlich teuren Ausfalltage verringern.
Erfolgreicher Umgang mit muskuloskelettalen Belastungen
Zum Auftakt der 11. Schweizerischen Tagung für Arbeitssicherheit (STAS 2007) in Luzern, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) durchgeführt wurde, zeigte Dr. med. Juerg P. Bleuer von der Healthevidence GmbH in Bern anhand von epidemiologischen Daten die Bedeutung von muskuloskelettalen Beschwerden auf. Ulf Steinberg von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin erläuterte die Leitmerkmalmethode, mit der die Wahrscheinlichkeit von physischen Überbelastungen beurteilt werden kann. Weitere Referate befassten sich mit praktischen Beispielen aus Betrieben der Metallverarbeitung, der Kehrrichtentsorgung und der Bodenlegerei. Sie zeigten, wie die Belastungen durch verbesserte Rahmenbedingungen der Arbeit wesentlich vermindert werden können. Schliesslich wurde auch dargelegt, dass die frühzeitig eingeleitete Wiedereingliederung die Dauer einer Abwesenheit verkürzen und eine Invalidisierung verhindern kann.
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Mühlemann AG - Verbesserungen, die sich mehrfach lohnen
Die Firma Mühlemann AG in Biberist (SO) stellt präzise Einzelteile, Komponenten und Baugruppen aus Kunststoff und Metall her. Die Mitarbeitenden, die an den Spritzgussmaschinen arbeiteten, litten in der Vergangenheit sehr häufig unter Rücken- und Nackenschmerzen. Die Zahl der Kurzabsenzen war relativ hoch. Die von der Suva durchgeführte Analyse ergab, dass die Arbeitspodeste für viele Mitarbeitende zu niedrig waren, so dass sie mit gestrecktem Oberkörper und hochgezogenen Schultern arbeiten mussten. Abhilfe schafften elektrohydraulische Podeste, die sich indviduell einstellen lassen. Dank dieser Massnahme hörten die Klagen über Rückenschmerzen auf, die Kurzabsenzen gingen spürbar zurück und die Produktivität erhöhte sich um gut zehn Prozent. Die Kosten für die verstellbaren Podeste waren innerhalb von sechs Monaten amortisiert.
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Muskel- und Skeletterkrankungen - eine Definition
Arbeitsassoziierte Muskel- und Skeletterkrankungen sind Beeinträchtigungen von physischen Strukturen wie Muskeln, Gelenken, Sehnen, Bändern, Nerven und lokalem Blutkreislauf, die hauptsächlich durch die Art der Arbeit und die Auswirkungen des unmittelbaren Arbeitsumfelds mitverursacht, erheblich verschlimmert oder ungünstig beeinflusst werden. Bei den meisten arbeitsbedingten Muskel- und Skeletterkrankungen handelt es sich um kumulative Schädigungen, die eine Folge lang anhaltender, wiederholter Belastungen von hoher oder geringer Intensität sind. Aber auch akute Traumata wie unfallbedingte Brüche können zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen. Diese Erkrankungen treten hauptsächlich im Bereich des Rückens, des Nackens, der Schultern und der oberen, aber auch der unteren Gliedmassen auf. Einige Muskel- und Skeletterkrankungen wie das Karpaltunnelsyndrom der Handwurzel haben eine spezifische Krankheitsbezeichnung. Andere Beschwerden sind unspezifisch, weil mit der auftretenden Symptomatik keine deutliche Zuweisung zu einer spezifischen Erkrankung erfolgen kann. Muskel- und Skeletterkrankungen, die den Oberkörper betreffen, werden als arbeitsbedingte Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmassen (Work-Related Neck and Upper Limb Disorders, WRULD) bezeichnet. Die Symptome von WRULD entwickeln sich unter Umständen über einen langen Zeitraum und manifestieren sich in Form von Schmerzen, Unbehagen, Taubheitsgefühl und Kribbeln. Gelegentlich berichten die Betroffenen auch über geschwollene Gelenke, Beweglichkeitseinschränkungen, verringerte Greifkraft und Veränderungen der Hautfarbe an Händen oder Fingern. WRULD werden gelegentlich auch als Überbeanspruchung oder Überlastung, "Repetitive Strain Injuries" (RSI) oder kumulative traumatische Erkrankungen bezeichnet; als spezifische Beispiele sind das Karpaltunnelsyndrom, Tendinitis und die Weissfingerkrankheit zu nennen.
Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und UVG (Art. 9).
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Leistungspflicht
Nur ein kleiner Anteil der muskuloskeletalen Beschwerden gelten als Berufskrankheit. Sie gehören jedoch zu den grössten Berufskrankheitenkategorien.. Die Zuordnung der Leistungspflicht der Mehrzahl von muskuloskelettalen Beschwerden ist deshalb innerhalb des schweizerischen Sozialversicherungssystems geregelt. Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, dass muskuloskelettale Beschwerden praktisch nie ausschliesslich auf berufliche Belastungen zurückzuführen sind, sondern vielfältige Ursachen haben. Aus diesem Grunde gehen die damit verbundenen Kosten in der Regel zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Diese gesetzliche Regelung führt oft zu Missverständnissen. Bei muskuloskelettalen Beschwerden ist es besonders schwierig, eindeutige pathogenetische Zuordnungen vorzunehmen. Bei den anerkannten Berufskrankheiten gibt es demgegenüber klare Anerkennungskriterien, welche in der UVV, Anhang 1 geregelt sind.
Die Suva ist ein selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts und versichert rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Im Auftrag des Bundes führt sie auch die Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet selbsttragend, ohne Subventionen. Gewinne kommen den Versicherten zugute. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten www.suva.ch
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Kontakt:
Alfred Sutter
Vorsitzender OK 11. Schweizerische Tagung für Arbeitssicherheit
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