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Suva: 11. Schweizerische Tagung für Arbeitssicherheit in Luzern: Rücken- und Muskelschmerzen kosten Milliarden

Suva: 11. Schweizerische Tagung für Arbeitssicherheit in Luzern: Rücken- und Muskelschmerzen kosten Milliarden
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Luzern (ots)

- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit  
     unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100003907 -
2.5 - 3 Milliarden Franken gehen der Schweizer
Volkswirtschaft jährlich durch Rücken- und Nackenschmerzen der
Arbeitnehmenden verloren. Dies wurde an der 11. Schweizerischen
Tagung für Arbeitssicherheit (STAS 2007) in Luzern bekannt, die dem
Thema muskuloskelettale Belastungen (MSB) gewidmet war.
2005 klagten 18 Prozent der Beschäftigten - also fast jeder fünfte
Arbeitnehmende - über Rückenschmerzen und 13 Prozent oder jeder achte
über Muskelschmerzen in den Schultern und/oder im Nacken, welche die
Betroffenen mit ihrer Arbeit in Zusammenhang bringen. Für die
Arbeitnehmenden bedeuten diese Schmerzen einen Verlust an
Lebensfreude und einen möglichen Verdienstausfall. Durch
Muskel-Skelett-Schmerzen bedingteAusfalltage belasten Betriebe und
Volkswirtschaft jährlich mit geschätzten 2.5 - 3 Milliarden Franken.
Mit der Arbeit assoziierte muskuloskelettale Beschwerden betreffen
die Muskeln, Gelenke, Sehnen, Bänder, Nerven und den lokalen
Blutkreislauf. Sie treten hauptsächlich im Bereich des Rückens, des
Nackens, der Schultern und der oberen, aber auch unteren Gliedmassen
auf und äussern sich in Schmerzen, Unbehagen, Taubheitsgefühlen und
Kribbeln. Ursache sind physische Faktoren wie stets gleiche Hand- und
Armbewegungen, das Einnehmen ermüdender oder schmerzhafter
Körperhaltungen und das Tragen und Bewegen von schweren Lasten. Dabei
bestehen zwischen den Berufs- und Altersgruppen teils erhebliche
Unterschiede. In der Regel ist das Risiko des Auftretens dieser
multifaktoriell bedingten Erkrankungen verbunden mit physischen,
organisatorischen und psychosozialen Faktoren wie etwa der Grad der
Selbstständigkeit und der Arbeitszufriedenheit.
Weitere Anstrengungen nötig
Zwar liegt die Schweiz mit ihren Arbeitsbedingungen im
europäischen Vergleich an der Spitze. Doch wenn sie ihre
wirtschaftliche Stellung behalten will, kann sie nicht auf dem
Erreichten auszuruhen,. Es geht aber auch um die Durchsetzung des
grundlegende Rechts jedes Arbeitnehmenden, gesund und unversehrt in
den Ruhestand zu treten.
Arbeitgeber, welche die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes einhalten, sorgen dafür, dass sie die Gesundheit
und Arbeitskraft ihrer Mitarbeitenden erhalten und sich die
betriebswirtschaftlich teuren Ausfalltage verringern.
Erfolgreicher Umgang mit muskuloskelettalen Belastungen
Zum Auftakt der 11. Schweizerischen Tagung für Arbeitssicherheit
(STAS 2007) in Luzern, die von der Eidgenössischen
Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) durchgeführt
wurde, zeigte Dr. med. Juerg P. Bleuer von der Healthevidence GmbH in
Bern anhand von epidemiologischen Daten die Bedeutung von
muskuloskelettalen Beschwerden auf. Ulf Steinberg von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin
erläuterte die Leitmerkmalmethode, mit der die Wahrscheinlichkeit von
physischen Überbelastungen beurteilt werden kann. Weitere Referate
befassten sich mit praktischen Beispielen aus Betrieben der
Metallverarbeitung, der Kehrrichtentsorgung und der Bodenlegerei. Sie
zeigten, wie die Belastungen durch verbesserte Rahmenbedingungen der
Arbeit wesentlich vermindert werden können. Schliesslich wurde auch
dargelegt, dass die frühzeitig eingeleitete Wiedereingliederung die
Dauer einer Abwesenheit verkürzen und eine Invalidisierung verhindern
kann.
Infobox 1
Mühlemann AG - Verbesserungen, die sich mehrfach lohnen
Die Firma Mühlemann AG in Biberist (SO) stellt präzise
Einzelteile, Komponenten und Baugruppen aus Kunststoff und Metall
her. Die Mitarbeitenden, die an den Spritzgussmaschinen arbeiteten,
litten in der Vergangenheit sehr häufig unter Rücken- und
Nackenschmerzen. Die Zahl der Kurzabsenzen war relativ hoch. Die von
der Suva durchgeführte Analyse ergab, dass die Arbeitspodeste für
viele Mitarbeitende zu niedrig waren, so dass sie mit gestrecktem
Oberkörper und hochgezogenen Schultern arbeiten mussten. Abhilfe
schafften elektrohydraulische Podeste, die sich indviduell einstellen
lassen. Dank dieser Massnahme hörten die Klagen über Rückenschmerzen
auf, die Kurzabsenzen gingen spürbar zurück und die Produktivität
erhöhte sich um gut zehn Prozent. Die Kosten für die verstellbaren
Podeste waren innerhalb von sechs Monaten amortisiert.
Infobox 2
Muskel- und Skeletterkrankungen - eine Definition
Arbeitsassoziierte Muskel- und Skeletterkrankungen sind
Beeinträchtigungen von physischen Strukturen wie Muskeln, Gelenken,
Sehnen, Bändern, Nerven und lokalem Blutkreislauf, die hauptsächlich
durch die Art der Arbeit und die Auswirkungen des unmittelbaren
Arbeitsumfelds mitverursacht, erheblich verschlimmert oder ungünstig
beeinflusst werden. Bei den meisten arbeitsbedingten Muskel- und
Skeletterkrankungen handelt es sich um kumulative Schädigungen, die
eine Folge lang anhaltender, wiederholter Belastungen von hoher oder
geringer Intensität sind. Aber auch akute Traumata wie unfallbedingte
Brüche können zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen. Diese
Erkrankungen treten hauptsächlich im Bereich des Rückens, des
Nackens, der Schultern und der oberen, aber auch der unteren
Gliedmassen auf. Einige Muskel- und Skeletterkrankungen wie das
Karpaltunnelsyndrom der Handwurzel haben eine spezifische
Krankheitsbezeichnung. Andere Beschwerden sind unspezifisch, weil mit
der auftretenden Symptomatik keine deutliche Zuweisung zu einer
spezifischen Erkrankung erfolgen kann. Muskel- und
Skeletterkrankungen, die den Oberkörper betreffen, werden als
arbeitsbedingte Erkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen
Gliedmassen (Work-Related Neck and Upper Limb Disorders, WRULD)
bezeichnet. Die Symptome von WRULD entwickeln sich unter Umständen
über einen langen Zeitraum und manifestieren sich in Form von
Schmerzen, Unbehagen, Taubheitsgefühl und Kribbeln. Gelegentlich
berichten die Betroffenen auch über geschwollene Gelenke,
Beweglichkeitseinschränkungen, verringerte Greifkraft und
Veränderungen der Hautfarbe an Händen oder Fingern. WRULD werden
gelegentlich auch als Überbeanspruchung oder Überlastung, "Repetitive
Strain Injuries" (RSI) oder kumulative traumatische Erkrankungen
bezeichnet; als spezifische Beispiele sind das Karpaltunnelsyndrom,
Tendinitis und die Weissfingerkrankheit zu nennen.
Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz und UVG (Art. 9).
Infobox 3
Leistungspflicht
Nur ein kleiner Anteil der muskuloskeletalen Beschwerden gelten
als Berufskrankheit. Sie gehören  jedoch zu den grössten
Berufskrankheitenkategorien.. Die Zuordnung der Leistungspflicht der
Mehrzahl von muskuloskelettalen Beschwerden ist deshalb innerhalb des
schweizerischen Sozialversicherungssystems geregelt. Der Gesetzgeber
ging dabei davon aus, dass muskuloskelettale Beschwerden praktisch
nie ausschliesslich auf berufliche Belastungen zurückzuführen sind,
sondern vielfältige Ursachen haben. Aus diesem Grunde gehen die damit
verbundenen Kosten in der Regel zu Lasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Diese gesetzliche Regelung führt
oft zu Missverständnissen. Bei muskuloskelettalen Beschwerden ist es
besonders schwierig, eindeutige pathogenetische Zuordnungen
vorzunehmen. Bei den anerkannten Berufskrankheiten gibt es
demgegenüber klare Anerkennungskriterien, welche in der UVV, Anhang 1
geregelt sind.
Die Suva ist ein selbstständiges Unternehmen des öffentlichen
Rechts und versichert rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen
Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und
Berufskrankheiten. Im Auftrag des Bundes führt sie auch die
Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen
Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können
kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende
Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet selbsttragend, ohne
Subventionen. Gewinne kommen den Versicherten zugute. Im
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten
www.suva.ch
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Kontakt:

Alfred Sutter
Vorsitzender OK 11. Schweizerische Tagung für Arbeitssicherheit
c/o EKAS, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern
Tel.: +41/41/419'55'56
Mobile: +41/79/278'99'49
Fax: +41/41/419'57'28
E-Mail: alfred.sutter@suva.ch
Internet: www.ekas.ch

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