GBI: Einheitliche BVG-Versicherung
Zürich (ots)
Pensionskassenkrise erfordert dringende und effiziente Massnahmen
Neben der schlechten Konjunkturlage entwickelt sich auch die Pensionskassenkrise immer mehr zur Betriebs- und Jobkillerin. Kleinere und mittlere Betriebe und ihre Beschäftigten werden immer öfter mit massiven Prämienerhöhungen für die obligatorische Risikoversicherung gegen Tod und Invalidität konfrontiert. Die gilt insbesondere für gewerbliche Betriebe mit hohem Invaliditätsrisiko. Bei den Sammelstiftungen der privaten Lebensversicherer (wie z.B. "Winterthur" oder "Rentenanstalt") sind diese Risikoprämien förmlich explodiert. Aufschläge von 30 % und mehr sind an der Tagesordnung und können von den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten kaum oder gar nicht mehr getragen werden.
Die Versicherungsgesellschaften geben erhöhte Risikobelastungen als Grund für die Prämienexplosion an, verschweigen aber, dass sich in ihren völlig intransparenten Prämien auch überrissene Verwaltungskosten und illegitime Sanierungsbeiträge verstecken. Mittlerweile gibt es Fälle von Versicherten aus risikoreichen Branchen, welche 50% ihrer BVG-Prämien für Verwaltungskosten und Risikoleistungen bezahlen. Damit werden diese Arbeitnehmer/-innen doppelt bestraft: neben dem erhöhten Risiko, krank oder invalid zu werden, werden sie auch noch mit höheren Risikoprämien der Pensionskassen bestraft. Diese unsoziale Prämienlast ist ein Skandal und gefährdet zudem gerade heute wichtige Betriebe und Arbeitsplätze. Es braucht deshalb dringend Massnahmen zur Beseitigung dieser Missstände.
Kurzfristig fordert die GBI, dass die Lebensversicherer sofort ihre Kosten- und Einnahmenrechnungen im Risikobereich der 2. Säule und ihre Prämienabstufungssysteme offen auf den Tisch legen und die Risikoprämie separat von den übrigen Kosten ausweisen. Gleichzeitig fordert die GBI das Bundesamt für Privatversicherungen auf, die extremen Risikoprämienabstufungen der Versicherer nicht mehr zu genehmigen.
Mittelfristig ist das Gesamtsystem der obligatorischen Risikoversicherung zu sanieren. Dabei ist vor allem die Einrichtung eines Risikoausgleichsfonds oder die Auslagerung der obligatorischen Risikoversicherung aus den privaten Einrichtungen der 2. Säule und die Schaffung einer gesamtschweizerischen, einheitlichen BVG-Risikoversicherung zu prüfen. Die Auslagerung des Risikobereichs aus den privaten BVG-Einrichtungen, bzw. dessen Übernahme durch eine einheitliche BVG-Versicherung hat den Vorteil, dass nicht nur wesentlich weniger Verwaltungskosten anfallen, sondern auch der Risikoausgleich unter den Versicherten und somit die soziale Solidarität zum Tragen kommt.
Kontakt:
Rita Schiavi
GBI-Vizepräsidentin
Mobile +41/79/440'89'20