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GBI/SIB

Stellungnahme der Gewerkschaften GBI und SMUV zum Entscheid der Rekurskommission zum Winterthur-Modell

Bern/Zürich (ots)

Entscheid der Rekurskommission bedeutet tiefere Renten und höhere
Prämien im nächsten Jahr
Die Gewerkschaften GBI und SMUV sind
enttäuscht über den Entscheid der Rekurskommission, den Beschwerden
gegen das Winterthurer Modell und gegen die Zürich-Versicherung keine
aufschiebende Wirkung zu gewähren. Das bedeutet für Tausende von
Arbeitnehmer/-innen, dass sie höhere Prämien für die gleiche oder gar
schlechtere Leistung zu bezahlen haben. Und für jene, die nächstes
Jahr pensioniert werden, bedeutet dies zum Teil massive
Rentenkürzungen. Die Gewerkschaften GBI und SMUV werden in den
nächsten Tagen entscheiden, ob sie das Verfahren ans Bundesgericht
weiterziehen.
Besonders stossend ist die Tatsache, dass noch immer nicht klar
ist, welche Tarife nächstes Jahr gelten werden. Das heisst, die
Betroffenen werden erst nach Ablauf der ausserordentlichen
Kündigungsfrist erfahren, wie viel sie tatsächlich mehr bezahlen
müssen. Wir stellen fest, dass bei den Sammelstiftungen der
Versicherungsgesellschaften Chaos, Verunsicherung und grosse
Unzufriedenheit herrschen. Die Gewerkschaften GBI und SMUV verlangen,
dass der Bundesrat denjenigen Versicherungsgesellschaften, welche
nicht willens oder nicht in der Lage sind, den Mindestzinssatz zu
garantieren, die Bewilligung zur Führung von Sammelstiftungen der 2.
Säule entzieht.
Ausserdem fordern die Gewerkschaften den Bundesrat auf,
Unternehmen, welche die Sammelstiftungen von
Versicherungsgesellschaften verlassen wollen, einen Wechsel ohne
Verluste zu ermöglichen.
Etliche Firmen, welche eine Sammelstiftung verlassen wollen, haben
darüber hinaus Mühe, eine andere Lösung zu finden. Die einzige
Institution mit Aufnahmezwang ist die Auffangeinrichtung. Diese
versichert aber nur das BVG-Minimum. Wir erwarten zumindest, dass die
Auffangeinrichtung kurzfristig so erweitert wird, dass auch
überobligatorische Pläne versichert werden können. Wenn dies nicht
geschieht, bedeutet dies für eine ganze Reihe von Beschäftigten,
deren Pensionskassen keine andere Anschlussmöglichkeit mehr finden,
dass ihre Pensionskassenleistungen auf das BVG-Minimum reduziert
werden.
Schliesslich bekräftigen die Gewerkschaften ihre Forderung nach
einheitlichen Risikoprämien für alle BVG-Versicherten. Es kann nicht
sein, dass Arbeitnehmenden, welche die gefährlichsten und
gesundheitsschädlichsten Arbeiten verrichten, auch noch mit den
höchsten Risikoprämien für die 2. Säule belastet werden. Zudem
belasten die neuen Risikoprämien in einigen Branchen die Betriebe so
sehr, dass deren Existenz bedroht sind.

Kontakt:

Rita Schiavi, Vize-Präsidentin GBI, Mobile +41/79/440'89'20
Heinrich Nydegger, SMUV-Rechtsabteilung, Tel. +41/31/350'23'63
oder +41/79/647'00'41

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