Stellungnahme der Gewerkschaften GBI und SMUV zum Entscheid der Rekurskommission zum Winterthur-Modell
Bern/Zürich (ots)
Entscheid der Rekurskommission bedeutet tiefere Renten und höhere Prämien im nächsten Jahr
Die Gewerkschaften GBI und SMUV sind enttäuscht über den Entscheid der Rekurskommission, den Beschwerden gegen das Winterthurer Modell und gegen die Zürich-Versicherung keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. Das bedeutet für Tausende von Arbeitnehmer/-innen, dass sie höhere Prämien für die gleiche oder gar schlechtere Leistung zu bezahlen haben. Und für jene, die nächstes Jahr pensioniert werden, bedeutet dies zum Teil massive Rentenkürzungen. Die Gewerkschaften GBI und SMUV werden in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie das Verfahren ans Bundesgericht weiterziehen.
Besonders stossend ist die Tatsache, dass noch immer nicht klar ist, welche Tarife nächstes Jahr gelten werden. Das heisst, die Betroffenen werden erst nach Ablauf der ausserordentlichen Kündigungsfrist erfahren, wie viel sie tatsächlich mehr bezahlen müssen. Wir stellen fest, dass bei den Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften Chaos, Verunsicherung und grosse Unzufriedenheit herrschen. Die Gewerkschaften GBI und SMUV verlangen, dass der Bundesrat denjenigen Versicherungsgesellschaften, welche nicht willens oder nicht in der Lage sind, den Mindestzinssatz zu garantieren, die Bewilligung zur Führung von Sammelstiftungen der 2. Säule entzieht.
Ausserdem fordern die Gewerkschaften den Bundesrat auf, Unternehmen, welche die Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften verlassen wollen, einen Wechsel ohne Verluste zu ermöglichen.
Etliche Firmen, welche eine Sammelstiftung verlassen wollen, haben darüber hinaus Mühe, eine andere Lösung zu finden. Die einzige Institution mit Aufnahmezwang ist die Auffangeinrichtung. Diese versichert aber nur das BVG-Minimum. Wir erwarten zumindest, dass die Auffangeinrichtung kurzfristig so erweitert wird, dass auch überobligatorische Pläne versichert werden können. Wenn dies nicht geschieht, bedeutet dies für eine ganze Reihe von Beschäftigten, deren Pensionskassen keine andere Anschlussmöglichkeit mehr finden, dass ihre Pensionskassenleistungen auf das BVG-Minimum reduziert werden.
Schliesslich bekräftigen die Gewerkschaften ihre Forderung nach einheitlichen Risikoprämien für alle BVG-Versicherten. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmenden, welche die gefährlichsten und gesundheitsschädlichsten Arbeiten verrichten, auch noch mit den höchsten Risikoprämien für die 2. Säule belastet werden. Zudem belasten die neuen Risikoprämien in einigen Branchen die Betriebe so sehr, dass deren Existenz bedroht sind.
Kontakt:
Rita Schiavi, Vize-Präsidentin GBI, Mobile +41/79/440'89'20
Heinrich Nydegger, SMUV-Rechtsabteilung, Tel. +41/31/350'23'63
oder +41/79/647'00'41