Swiss Dairy Food definitiv abgeblitzt - Bundesgericht bestätigt Konsultationspflicht bei Entlassungen
Zürich (ots)
Gestern 18.12.2003 hat das Bundesgericht den Beschäftigten von Swiss Dairy Food und der Gewerkschaft GBI in Sachen Verletzung der Konsultationspflicht bei den Entlassungen im SDF-Betrieb Mont-sur-Lausanne Rechte gegeben. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Rechte der Beschäftigten, im Falle von geplanten Massenentlassungen Zeit zu haben, um Alternativvorschläge auszuarbeiten.
Bei den Kündigungen der SDF-Beschäftigten verweigerten Betriebsleitung und Sachwalter der Nachlassstundung der Betriebskommission des SDF-Betriebs in Lausanne und der Gewerkschaft GBI das Recht auf eine mehrwöchige Konsutationsperiode zur Ausarbeitung von Alternativvorschlägen zu den angekündigten Entlassungen.
Die GBI gelangte dagegen an das Arbeitsgericht, welches ihr am 20. Februar 2003 Recht gab. Am 24. Juni wies die Rekurskammer des Waadländer Kantonsgerichts den Rekurs von Swiss Dairy Food zurück. Gestern hat nun das Bundesgericht die beiden vorgängigen Entscheide bestätigt.
Damit können nun die Verhandlungen über die Entschädigung der Betroffenen wieder aufgenommen werden. Für die Betroffenen Arbeiter und für die GBI, aber auch für alle Lohnabhängigen und Gewerkschaften, ist dieser Bundesgerichtsentscheid ein wegweisendes positives Signal. Gerade in Zeiten, wo Entlassungen sich häufen und die Arbeitgeber oft das Recht auf eine Konsultationsphase der Beschäftigten und ihrer Vertretung übergehen, hat das Bundesgericht deutlich gemacht, dass die Beschäftigten auch ein Wort zu sagen haben.
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