GBI: Einigung nur über ehrliche und verbindliche Lösungen möglich - Korrektur zu verwirrenden Meldungen über eine Lösung in der Maler-/Gipserbranche
Zürich (ots)
Wie anlässlich der heutigen Medienkonferenz bereits dargelegt, sind die Vertragspartner im Maler- und Gipsergewerbe leider noch immer weit von einer Lösung für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag entfernt. Entgegen den Aussagen einer verwirrenden Medienmitteilung der Minderheitsgewerkschaft syna waren die Maler- und Gipsermeister nicht dazu zu bewegen, einer verbindlichen Lösung für das Rentenalter 62 und einer substanziellen Lohnerhöhung zuzustimmen. Tatsächlich haben die Arbeitgeber ein Modell angeboten, das für 62jährige eine Frühpension ab dem Jahr 2008 in Aussicht stellt, falls dies dannzumal mit einem Kostendach von 2,4 Lohnprozenten finanzierbar wäre.
Leider lässt sich jetzt schon ausrechnen, dass mit dem SMGV-Modell die Frühpension für die 62jährigen nicht finanzierbar sein wird und sie deshalb leer ausgehen werden. Aus diesem Grund hat die GBI schon lange vorgeschlagen, auch in der Deutschschweiz das Frühpensionierungsmodell anzuwenden, wie es ab diesem Sommer in der Romandie in Kraft treten wird. Bei diesem günstigeren Modell kann den 62jährigen die Frühpensionierung garantiert werden. Zudem kostet dieses Modell lediglich 2,2 Prozent der Lohnsumme und könnte wesentlich schneller eingeführt werden. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitgeberseite das real günstigere Modell Romandie ablehnt und dafür in der Deutschschweiz ein teureres Modell favorisiert, bei dem die Frühpensionierung für die 62jährigen nicht gesichert ist, legt die Vermutung nahe, dass die Arbeitgeber mit diesem taktischen Schachzug bewusst verhindern wollen, dass die Frühpension für die 62jährigen Realität wird.
Ähnlich verhält es sich mit den in Aussicht gestellten Lohnerhöhungen. Auch hier stiftete die Medienmitteilung der Minderheitsgewerkschaft syna eine gewisse Verwirrung, indem sie verkündete, die Arbeitgeber hätten 1,3 Prozent Lohnerhöhung in Aussicht gestellt. Von diesen 1,3 Prozent sind nämlich 0,3 Prozent individuell, das heisst willkürlich zu verteilen. Also bleibt für alle Maler- und Gipser/-innen noch 1 Prozent. Neu müssten sich nach Vereinbarung des SMGV mit der Minderheitsgewerkschaft syna die Maler- und Gipser/-innen auch noch mit 10 Franken an der Krankentaggeldversicherung beteiligen, was weitere 0,22 Prozent in Abzug bringt. Tatsächlich bleibt so eine Lohnerhöhung von 0,78 Prozent auf drei Jahre hinaus! Mit diesen 0,78 Prozent muss die Teuerung von ca. 0,5 Prozent ausgeglichen werden und sollten zudem die gestiegenen Krankenkassenprämien kompensiert werden, um nur die Kaufkraft zu halten. Angesichts der dargelegten Zahl ist dieses Postulat mit der Vereinbarung zwischen dem smgv und der Minderheitsgewerkschaft syna nicht zu realisieren.
Die GBI ist weiterhin bereit, in der geringen verbleibenden Zeit in Verhandlungen einen neuen GAV zu erreichen. Aber die Verhandlungen sollten ehrlich und nach dem Prinzip von Treu und Glauben ablaufen und das Resultat eine rechtlich verbindliche Frühpensionierung mit 62 und eine substanzielle Lohnerhöhung beinhalten. Dieser Meinung ist auch die überwiegende Mehrheit der Maler- und Gipser/-innen in der Deutschschweiz. Deshalb werden sie zusammen mit ihrer Gewerkschaft GBI am Montag bei wichtigen Betrieben und Baustellen in allen Regionen in einen eintägigen Streik treten und damit ihre Entschlossenheit demonstrieren, für ihre Rechte zu kämpfen.
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Verhandlungsleiter GBI Maler- und Gipser/-innen
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