Streik gegen Vertragsbrecher
Zürich (ots)
Wie zu erwarten war, wollen jetzt die ersten Maler- und Gipserunternehmen den vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband (smgv) bewusst herbeigeführten vertragslosen Zustand in der Branche dazu missbrauchen, ihre Arbeitnehmenden noch weiter auszupressen und so zusätzlichen Profit einzustreichen. Doch die Arbeitnehmenden lassen sich eine solche Behandlung nicht einfach gefallen. So ist heute die Belegschaft der Firma SAA, Farben und Strukturen am Bau, in Altbüron in den Streik getreten.
Die drei Inhaber der Firma SAA in Altbüron wollen sich als erste als Profiteure des vertragslosen Zustandes in der Maler- und Gipserbranche profilieren. Kuzerhand haben die drei Pioniere des sozialen Wildwuchses in der Branche die tägliche Arbeitszeit deutlich erhöht und die Znünipausen gestrichen. Doch das lassen sich deren Arbeitnehmende nicht einfach gefallen. Heute sind 27 der 30 Angestellten mit Unterstützung der GBI in den Streik getreten und verlangen, dass die bisherigen Vertragsbestimmungen weiterhin eingehalten werden. Heute Nachmittag wollen die Streikenden darüber beschliessen, ob sie es bei einem eintägigen Warnstreik vorläufig bewenden lassen oder den Streik morgen fortsetzen wollen.
Selbstverständlich unterstützt die GBI die Streikenden von Altbüron in ihrem gerechten Kampf. Die GBI wird auch in den anderen Regionen der Deutschschweiz, des Tessins und des Kantons Jura darüber wachen, dass der vom smgv bewusst herbeigeführte vertragslose Zustand nicht dazu ausgenutzt wird, die Arbeitsbedingungen zu Ungunsten der Arbeitnehmenden zu verschlechtern. Sie wird dabei mit allen gewerkschaftlichen und rechtlichen Mitteln gegen Vertragsbrecher vorgehen.
Der vertragslose Zustand im Maler- und Gipsergewerbe ist eingetreten, weil die Delegierten des smgv in letzter Minute einen zwischen den Vertragspartnern bereits ausgehandelten und unterschriebenen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) am 19. Mai abgelehnt hatten. Die Delegierten wollten mit ihrer Ablehnung die im neuen GAV vorgesehene Frühpensionierung, die sie ab 1. Juli 2004 lediglich 1 Prozent der Lohnsumme gekostet hätte, so verhindern. Und dies obwohl auf das gleiche Datum hin in den Kantonen der Westschweiz ein vergleichbarer GAV mit Rentenalter 62 in Kraft tritt.
Weitere Auskünfte Giuseppe Reo, Sekretär GBI Zentralschweiz, 079 204 96 80