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GBI/SIB

Streik gegen Vertragsbrecher

Zürich (ots)

Wie zu erwarten war, wollen jetzt die ersten Maler-
und Gipserunternehmen den vom Schweizerischen Maler- und 
Gipserunternehmerverband (smgv) bewusst herbeigeführten 
vertragslosen Zustand in der Branche dazu missbrauchen, ihre 
Arbeitnehmenden noch weiter auszupressen und so zusätzlichen Profit 
einzustreichen. Doch die Arbeitnehmenden lassen sich eine solche 
Behandlung nicht einfach gefallen. So ist heute die Belegschaft der 
Firma SAA, Farben und Strukturen am Bau, in Altbüron in den Streik 
getreten.
Die drei Inhaber der Firma SAA in Altbüron wollen sich als erste als 
Profiteure des vertragslosen Zustandes in der Maler- und 
Gipserbranche profilieren. Kuzerhand haben die drei Pioniere des 
sozialen Wildwuchses in der Branche die tägliche Arbeitszeit 
deutlich erhöht und die Znünipausen gestrichen. Doch das lassen sich 
deren Arbeitnehmende nicht einfach gefallen. Heute sind 27 der 30 
Angestellten mit Unterstützung der GBI in den Streik getreten und 
verlangen, dass die bisherigen Vertragsbestimmungen weiterhin 
eingehalten werden. Heute Nachmittag wollen die Streikenden darüber 
beschliessen, ob sie es bei einem eintägigen Warnstreik vorläufig 
bewenden lassen oder den Streik morgen fortsetzen wollen.
Selbstverständlich unterstützt die GBI die Streikenden von Altbüron 
in ihrem gerechten Kampf. Die GBI wird auch in den anderen Regionen 
der Deutschschweiz, des Tessins und des Kantons Jura darüber wachen, 
dass der vom smgv bewusst herbeigeführte vertragslose Zustand nicht 
dazu ausgenutzt wird, die Arbeitsbedingungen zu Ungunsten der 
Arbeitnehmenden zu verschlechtern. Sie wird dabei mit allen 
gewerkschaftlichen und rechtlichen Mitteln gegen Vertragsbrecher 
vorgehen.
Der vertragslose Zustand im Maler- und Gipsergewerbe ist 
eingetreten, weil die Delegierten des smgv in letzter Minute einen 
zwischen den Vertragspartnern bereits ausgehandelten und 
unterschriebenen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) am 19. Mai 
abgelehnt hatten. Die Delegierten wollten mit ihrer Ablehnung die im 
neuen GAV vorgesehene Frühpensionierung, die sie ab 1. Juli 2004 
lediglich 1 Prozent der Lohnsumme gekostet hätte, so verhindern. Und 
dies obwohl auf das gleiche Datum hin in den Kantonen der 
Westschweiz ein vergleichbarer GAV mit Rentenalter 62 in Kraft 
tritt.
Weitere Auskünfte 
Giuseppe Reo, Sekretär GBI Zentralschweiz, 079 204 96 80

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