Bewegung im Konflikt der Maler- und Gipserbranche
Zürich (ots)
Nein-Sager-Front der Arbeitgeber bröckelt
Der jüngste Abschluss eines Separat-Gesamtarbeitsvertrages der Stadt-Zürcher Gipsermeister mit der Gewerkschaft Bau & Industrie macht deutlich, dass sich nicht alle Arbeitgeber der Maler- und Gipserbranche dem Diktat der smgv-Hardliner beugen wollen. Bereits vor den Zürchern haben sich auch die Maler- und Gipsermeister des Kantons Basel-Stadt und die Gipsermeister des Kantons Zürich in die Reihen der vernünftigen und sozial verantwortungsbewussten Arbeitgeber eingereiht, die wie ihre Kollegen in der Romandie nicht auf die Vorzüge eines Gesamtarbeitsvertrages verzichten wollen und auch bereit sind, ihren hart arbeitenden Mitarbeiter/-innen die dringend notwendige Frühpensionierung mit 62 zu gewähren.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV), den die Gipsermeister der Stadt Zürich jetzt verabschiedet haben orientiert sich jenem GAV, den die GBI bereits im Mai mit dem Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband (smgv) abgeschlossen hatte, den aber die smgv-Delegierten dann wieder verworfen haben. Er sieht im wesentlichen eine generelle Lohnerhöhung von Fr. 62. und die Einführung einer Frühpensionierung mit 62 vor. Damit geniesst die Stadtzürcher Gipserbranche die gleichen Vorteile wie jene im Kanton Tessin und die Maler- und Gipser in der Romandie und im Kanton Basel-Stadt. Dieser Abschluss macht deutlich, dass die von den smgv-Hardliniern vorgebrachte Schutzbehauptung, wonach das eine zusätzliche Lohnprozent für die Frühpensionierung wirtschaftlich nicht verkraftbar sei, auch in der Deutschschweiz nicht mehr länger haltbar ist.
In den übrigen Gebieten der Deutschschweiz und des Kantons Juras, wie auch in der Malerbranche des Kantons Tessins und der Stadt Zürich herrscht aber weiterhin der vertragslose Zustand. Dies bedeutet, dass die GBI mit all ihren Möglichkeiten darüber wachen wird, dass keine wilden Betriebe mehr aus diesen Gebieten in Regionen mit Vertragsunterstellung aktiv werden können. Mit intensivierten Kontrollen auf den Baustellen wird man in allen Vertragsgebieten darüber wachen, dass nur noch Betriebe mit GAV-Unterstellung tätig sind.
Die GBI bietet aber auch Firmen aus Regionen ohne GAV die Möglichkeit an, einen analog den bestehenden Gesamtarbeitsverträgen ausgestalteten Firmenvertrag abzuschliessen, womit diese Betriebe wieder jenen mit GAV gleichgestellt wären und zudem auch nicht mehr weiter in die gewerkschaftlichen Kampfmassnahmen einbezogen werden. Es ist zudem auch nicht ausgeschlossen, dass das Beispiel der Stadtzürcher Gipsermeister auch in anderen Regionen Schule macht. Wie GBI-Zentralsekretär Hansueli Scheidegger anlässlich der Medienorientierung zur Präsentation des Stadtzürcher Gipservertrages deutlich machte, wird es aber keinen GAV in dieser Branche ohne Frühpensionierung geben: «Die GBI ist nicht bereit, das Rad der Geschichte zurückzudrehen!»
Zudem schaltet die GBI auf ihrer Website (www.gbi.ch) eine Weisse Liste mit allen GAV-unterstellten Betrieben der Maler- und Gipserbranche der Schweiz auf. Diese vernünftigen und sozial verantwortungsbewussten Betriebe können von der GBI allen öffentlichen und privaten Bauherrschaften empfohlen werden.
Weitere Auskünfte Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI und Leiter Verhandlungsdelegation Maler und Gipser, 079 441 74 35 Udo Michel, Co-Leiter der GBI-Sektion Zürich Meilen, 079 291 36 72