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GBI/SIB

Bewegung im Konflikt der Maler- und Gipserbranche

Zürich (ots)

Nein-Sager-Front der Arbeitgeber bröckelt
Der jüngste Abschluss eines Separat-Gesamtarbeitsvertrages der 
Stadt-Zürcher Gipsermeister mit der Gewerkschaft Bau & Industrie 
macht deutlich, dass sich nicht alle Arbeitgeber der Maler- und 
Gipserbranche dem Diktat der smgv-Hardliner beugen wollen. Bereits 
vor den Zürchern haben sich auch die Maler- und Gipsermeister des 
Kantons Basel-Stadt und die Gipsermeister des Kantons Zürich in die 
Reihen der vernünftigen und sozial verantwortungsbewussten 
Arbeitgeber eingereiht, die wie ihre Kollegen in der Romandie nicht 
auf die Vorzüge eines Gesamtarbeitsvertrages verzichten wollen und 
auch bereit sind, ihren hart arbeitenden Mitarbeiter/-innen die 
dringend notwendige Frühpensionierung mit 62 zu gewähren.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV), den die Gipsermeister der Stadt 
Zürich jetzt verabschiedet haben orientiert sich jenem GAV, den die 
GBI bereits im Mai mit dem Schweizerischen Maler- und 
Gipserunternehmerverband (smgv) abgeschlossen hatte, den aber die 
smgv-Delegierten dann wieder verworfen haben. Er sieht im 
wesentlichen eine generelle Lohnerhöhung von Fr. 62.– und die 
Einführung einer Frühpensionierung mit 62 vor. Damit geniesst die 
Stadtzürcher Gipserbranche die gleichen Vorteile wie jene im Kanton 
Tessin und die Maler- und Gipser in der Romandie und im Kanton 
Basel-Stadt. Dieser Abschluss macht deutlich, dass die von den 
smgv-Hardliniern vorgebrachte Schutzbehauptung, wonach das eine 
zusätzliche Lohnprozent für die Frühpensionierung wirtschaftlich 
nicht verkraftbar sei, auch in der Deutschschweiz nicht mehr länger 
haltbar ist.
In den übrigen Gebieten der Deutschschweiz und des Kantons Juras, 
wie auch in der Malerbranche des Kantons Tessins und der Stadt 
Zürich herrscht aber weiterhin der vertragslose Zustand. Dies 
bedeutet, dass die GBI mit all ihren Möglichkeiten darüber wachen 
wird, dass keine wilden Betriebe mehr aus diesen Gebieten in 
Regionen mit Vertragsunterstellung aktiv werden können. Mit 
intensivierten Kontrollen auf den Baustellen wird man in allen 
Vertragsgebieten darüber wachen, dass nur noch Betriebe mit 
GAV-Unterstellung tätig sind.
Die GBI bietet aber auch Firmen aus Regionen ohne GAV die 
Möglichkeit an, einen analog den bestehenden Gesamtarbeitsverträgen 
ausgestalteten Firmenvertrag abzuschliessen, womit diese Betriebe 
wieder jenen mit GAV gleichgestellt wären und zudem auch nicht mehr 
weiter in die gewerkschaftlichen Kampfmassnahmen einbezogen werden. 
Es ist zudem auch nicht ausgeschlossen, dass das Beispiel der 
Stadtzürcher Gipsermeister auch in anderen Regionen Schule macht. 
Wie GBI-Zentralsekretär Hansueli Scheidegger anlässlich der 
Medienorientierung zur Präsentation des Stadtzürcher Gipservertrages 
deutlich machte, wird es aber keinen GAV in dieser Branche ohne 
Frühpensionierung geben: «Die GBI ist nicht bereit, das Rad der 
Geschichte zurückzudrehen!»
Zudem schaltet die GBI auf ihrer Website (www.gbi.ch) eine Weisse 
Liste mit allen GAV-unterstellten Betrieben der Maler- und 
Gipserbranche der Schweiz auf. Diese vernünftigen und sozial 
verantwortungsbewussten Betriebe können von der GBI allen 
öffentlichen und privaten Bauherrschaften empfohlen werden.
Weitere Auskünfte
Hansueli Scheidegger, 
Zentralsekretär GBI und Leiter Verhandlungsdelegation Maler 
und Gipser, 079 441 74 35
Udo Michel, Co-Leiter der GBI-Sektion Zürich Meilen, 079 291 
36 72

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