hotelleriesuisse sagt ja zum Avanti-Gegenvorschlag
Bern (ots)
hotelleriesuisse befürwortet den Gegenentwurf des Bundesrates zur Avanti-Initiative, empfiehlt Stimmfreigabe zur Teilrevision des Mietrechts und lehnt die Volksinitiative "lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" ab. Diese Empfehlungen an ihre Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2003.
Am 28. November 2000 reichten die Strassenverkehrs-Verbände, der Schweizerische Gewerbeverband und die Erdöl-Vereinigung die Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" ein. Sie verlangten im Wesentlichen die Beseitigung der Engpässe auf den Autobahnabschnitten Genf - Lausanne, Bern - Zürich sowie Erstfeld - Airolo. Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, stellte ihm aber einen Gegenvorschlag gegenüber, der vom Parlament übernommen, gleichzeitig aber durch die zweite Röhre am Gotthard und einen Spezialfonds zur Finanzierung der geplanten Ausgaben ergänzt, wurde. Da der vom Parlament am 3. Oktober 2003 verabschiedete Gegenvorschlag den Anliegen der Initianten Rechnung trägt, zogen sie am 17. Oktober 2003 die Initiative zurück. Der Gegenentwurf kommt jetzt zur Volksabstimmung.
hotelleriesuisse unterstützt den Grundsatz, dass sich der Bund für eine angemessene Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur einsetzt, denn diese stellt insbesondere im Tourismus einen wichtigen Standortfaktor dar. Ebenfalls zu begrüssen ist das vorgesehene Programm zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen im Nationalstrassennetz, die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Agglomerationen sowie die Gleichstellung der beiden Verkehrsträger Schiene und Strasse. Im Interesse einer Optimierung der Zubringerachsen für die touristischen Regionen empfiehlt hotelleriesuisse daher den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Annahme.
Die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" wurde am 18. Mai 2003 von Volk und Ständen abgelehnt. Als indirekten Gegenvorschlag dazu hat das Parlament eine Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht vorgenommen. Der Schweizerische Mieter- und Mieterinnenverband hat dagegen das Referendum ergriffen, so dass die Vorlage zur eidgenössischen Abstimmung gelangt. Die wichtigsten Punkte der Revision betreffen die Abkoppelung der Mietzinse von der Entwicklung der Hypothekarzinse sowie die Einführung des Prinzips der Vergleichsmiete.
Die in der Vorlage enthaltenen Neuerungen sind aus der Optik von Vermietern und Mietern sehr unterschiedlich zu bewerten, ausserdem differieren die Inhalte der verschiedenen Mietverträge in der Hotellerie zu stark, um als Unternehmerverband eine eindeutige Empfehlung abgeben zu können. Aus diesen Gründen, und auch weil die vorgeschlagenen Anpassungen des Mietrechts für die Branche keine brisante Thematik darstellen, hat hotelleriesuisse Stimmfreigabe zu dieser Vorlage beschlossen.
Die Volksinitiative "lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" will für eine Gruppe von Tätern eine Verwahrung mit sehr restriktiven Entlassungskriterien einführen. Eine Entlassung soll nur dann geprüft werden, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen werden kann, dass der Täter geheilt ist und zukünftig für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt. Jede vorzeitige Entlassung oder ein Urlaub sind ausgeschlossen. Auch sollen Behörden für Rückfälle entlassener Täter verantwortlich gemacht werden können.
Für hotelleriesuisse geht die Initiative durch die Nichtberücksichtigung gewisser Grundrechte zu weit. Das Volksbegehren ist auch unvollständig, denn es erfasst nur Täter mit psychischen Störungen. Der Bevölkerung wird zudem eine Scheinsicherheit vorgegaukelt, die wir nicht unterstützen. Die Verantwortung der Behörden ist bereits heute genügend rechtlich geregelt. Bei der laufenden Strafrechtsrevision sind strengere und umfassendere Regelungen zur Verwahrung bereits vorgesehen und in ein Gesamtkonzept von neuen Schutzmassnahmen eingebettet.
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