Eidg. Abstimmungen vom 26. November - hotelleriesuisse sagt ja zum Osthilfegesetz und nein zu den Bundeskinderzulagen
Bern (ots)
Die Verbandsleitung von hotelleriesuisse hat an ihrer heutigen Sitzung folgende Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 26. November 2006 beschlossen: Der Dachverband der Schweizer Hoteliers spricht sich klar für das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und gegen das Bundesgesetz über die Familienzulagen aus.
Die Länder der Europäischen Union sind die mit Abstand wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Gute Beziehungen zur EU und eine konsequente Weiterführung des erfolgreichen bilateralen Weges sind somit von zentraler Bedeutung. hotelleriesuisse setzt sich deshalb vehement für ein Ja zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ein. Das Osthilfegesetz bildet unter anderem die rechtliche Grundlage für den Kohäsionsbeitrag zugunsten der neuen EU-Staaten. Zur Zahlung dieses Beitrages hat sich die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verhandlungen verpflichtet - eine Ablehnung des Osthilfegesetzes würde deshalb Irritationen auslösen und das Verhältnis zur EU spürbar belasten. Darüber hinaus ist hotelleriesuisse überzeugt, dass dieser Unterstützungsbeitrag eine sinn- und massvolle Investition in die Zukunft darstellt: Eine erfolgreiche Integration der neuen Mitgliedsländer und eine Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU sind auch im Eigeninteresse der Schweiz. Zudem erfolgt die Finanzierung der Kohäsionsmilliarde budgetneutral und führt zu keiner Mehrbelastung der Steuerzahlenden.
Schweizer Tourismus und Hotellerie profitieren
Das Osthilfegesetz setzt die humanitäre Tradition der Schweiz fort, fördert ihr internationales Ansehen - auch als attraktives Tourismusland - und festigt die guten Beziehungen zur EU. Der bilaterale Weg hat sich für die Schweiz bisher in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht bezahlt gemacht. Mit der Erweiterung der EU erhielt die Wirtschaft Zugang zu aufstrebenden Wachstumsmärkten im Osten, die auch für den Tourismus als viel versprechende Quellmärkte der Zukunft von Interesse sind. Allerdings sind die weitere Integration dieser Länder sowie politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität entscheidende Voraussetzungen dafür, dass sie sich zu florierenden Gästeherkunftsländern entwickeln können. Mit dem Osthilfegesetz leistet die Schweiz auch dazu einen wichtigen Beitrag.
hotelleriesuisse unterstützt die Kampagne der Befürworter aktiv, zu denen neben Bundesrat und Parlament auch die meisten Parteien und die Wirtschaft gehören.
Nein zu teuren und unnötigen Bundeskinderzulagen
Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat sowie Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken vor. Finanziert werden diese Zulagen, auf die alle Erwerbstätigen Anspruch haben und die notabene nach dem Giesskannenprinzip funktionieren, durch Arbeitgeber und Selbständigerwerbende.
Die Schweizer Wirtschaft bezahlt bereits heute jedes Jahr über vier Milliarden Familienzulagen. Das neue Gesetz führt zu Mehrkosten von jährlich 600 Millionen Franken, wobei die Wirtschaft den Löwenanteil von rund 450 Millionen Franken zu tragen hat. Die massiven Mehrkosten treffen insbesondere KMUs schmerzhaft - und damit auch die Hoteliers. Die Erhöhung der Lohnnebenkosten hat aber nicht nur einen grossen finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber zur Folge, sondern wirkt sich auch negativ auf den Arbeitsmarkt aus. hotelleriesuisse findet es zudem stossend, dass die neuen Bundeskinderzulagen die vorgesehene Unternehmenssteuerreform II neutralisieren: Die Mehrkosten für die Bundeskinderzulagen machen die geplante Steuerentlastung der Schweizer KMUs gleich wieder zunichte. Heute sind die Familienzulagen kantonal geregelt und tragen dadurch den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen Rechnung. hotelleriesuisse sieht keinen plausiblen Grund, weshalb der Bund in dieses bisher gut funktionierende System eingreifen soll und empfiehlt, die Bundeskinderzulagen an der Urne abzulehnen.
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