pharmaSuisse - Schweizerischer Apotheker Verband / Société suisse des Pharmaciens
Eidg. Abstimmung vom 1. Juni: pharmaSuisse: Nein zum Kassendiktat
Liebefeld (ots)
"Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" lautet der irreführende Titel des vom Parlament vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikels, über welchen Volk und Stände am 1. Juni 2008 abstimmen. Der Artikel führt zur Abschaffung des Kontrahierungszwanges und schlägt die monistische Spitalfinanzierung vor. Leidtragende des neuen Artikels wären chronisch Kranke und ältere Patienten. pharmaSuisse, der Schweizerische Apothekerverband, sagt klar "Nein zum Kassendiktat".
Der Artikel 117a, welcher am 1. Juni 2008 zur Abstimmung gelangt, hätte bei dessen Annahme einschneidende Veränderungen im Schweizer Gesundheitswesen zur Folge: einerseits die monistische Spitalfinanzierung und andererseits die willkürliche Vertragsfreiheit der Kassen.
Die heutige Regelung des Kontrahierungszwanges zwingt die Kassen dazu, mit allen anerkannten Leistungserbringern zusammenzuarbeiten, lässt aber dem Patienten die Freiheit in der Wahl des Arztes, des Spitals und der Therapie. Mit der Einführung des neuen Verfassungsartikels wären Zwang und Freiheit allerdings genau umgekehrt verteilt: Die Krankenversicherer hätten die Wahl, mit welchen Ärzten, Therapeuten und Spitälern sie zusammenarbeiten wollen, die Patienten wären in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt und gezwungen, sich dem Diktat der Kassen anzupassen. Leidtragende wären einmal mehr die chronisch kranken und älteren Patienten, welche regelmässige Betreuung durch den Arzt und teure Therapien benötigen. Für sie alle würde es mit der Wahlfreiheit der Kassen schwierig werden, einen Arzt zu finden, der noch über die Kassen abrechnen kann.
Die Spitalfinanzierung erfolgt heute gemeinsam durch die Kantone und die Krankenversicherer. Der neue Artikel sieht für die Spitalfinanzierung Direktzahlungen der Kantone an die Kassen vor, über deren Verwendung diese selber bestimmen. Faktisch soll damit ein neues Monopol auf Seiten der Krankenversicherer aufgebaut werden, welches die Mitsprache der öffentlichen Hand restlos ausschliesst.
Die Apothekerschaft sagt "Nein" zum neuen Verfassungsartikel, weil für sie Qualität und Kompetenz an erster Stelle stehen und sie überzeugt ist, dass Konstensenkungen im Gesundheitswesen auch ohne Diktat der Kassen möglich sind. Die Apotheker tragen mit Präventionskampagnen und Risikoanalysen erfolgreich ihren Teil zur Senkung der Gesundheitskosten bei und helfen mit Qualitätszirkeln zwischen Ärzten und Apothekern mit, pro Jahr und Arzt durchschnittlich 35'000.- CHF an Medikamentenkosten einzusparen - bei besserer Behandlungsqualität.
pharmaSuisse setzt sich vehement für ein "NEIN" zum neuen Verfassungsartikel ein. Nur so kann garantiert werden, dass weiterhin Qualität, Kompetenz und das Wohl des Patienten an erster Stelle stehen und nicht kurzsichtige Sparbemühungen der Krankenversicherer.
Kontakt:
Dominique Jordan
Präsident pharmaSuisse
Tel.: +41/31/978'58'58