Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Kanton Zürich mehr verpassen.

HEV Kanton Zürich

Gegen zu hohe Steuern im Kanton Zürich: HEV Kanton Zürich lanciert Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer - JA, aber fair!»

Zürich (ots)

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich (HEV Kanton
Zürich) hat heute in Zürich die Volksinitiative zur Senkung der 
Grundstückgewinnsteuer lanciert. Ziel der Initiative ist nicht die 
Abschaffung der Grundstückgewinnsteuer, sondern eine fairere 
Ausgestaltung der Tarife im Kanton Zürich. Die Höhe des Grundtarifs 
bleibt unangetastet, die Zuschläge und Ermässigungen werden jedoch so
verändert, dass Immobilienverkäufe nach sehr kurzer und sehr langer 
Besitzesdauer weniger stark besteuert werden. Die 
Grundstückgewinnsteuer ist heute im Kanton Zürich wesentlich höher 
als in den umliegenden Kantonen.
Die Grundstückgewinnsteuer wird in allen Kantonen erhoben und 
basiert auf den Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken und 
Liegenschaften. Der Grundtarif ist abhängig von der Höhe des Gewinns 
und beträgt im Kanton Zürich in der Regel 40 Prozent. Die tatsächlich
zu bezahlende Steuer ist abhängig von der Besitzesdauer. Wer ein 
Grundstück oder eine Liegenschaft weniger als 2 Jahre nach dem Kauf 
wieder verkauft, bezahlt einen Zuschlag von bis zu 50 Prozent auf den
Grundtarif. Bei einer Besitzesdauer von mehr als 5 Jahren verringert 
sich die Grundstückgewinnsteuer mit jedem zusätzlichen Jahr. Wer ein 
Haus oder eine Wohnung nach 20 Jahren oder mehr verkauft, bezahlt 
immer noch 50 Prozent des Grundtarifs, also 20 Prozent des Gewinns. 
Die Grundstückgewinnsteuer ist heute im Kanton Zürich wesentlich 
höher als in den umliegenden Kantonen.
Tarif nicht fair
Die heutigen Tarife der Grundstückgewinnsteuer sind zu hoch - vor 
allem bei Immobilienverkäufen nach sehr kurzer und sehr langer 
Besitzesdauer. Wer sein Haus oder seine Wohnung nach weniger als 2 
Jahren wieder verkauft, muss bis zu 60 Prozent des Gewinns an die 
Gemeinde abliefern. Das ist übertrieben und nicht mehr zeitgemäss. 
Denn es gibt heute viele Gründe - zum Beispiel Scheidung oder Wechsel
der Arbeitsstelle -, die den Verkauf einer Liegenschaft schon nach 
kurzer Zeit nötig machen können. Auch Haus- und Wohnungseigentümer, 
die viele Jahre in ihrem Eigentum gelebt haben, werden bei einem 
Verkauf zu stark zur Kasse gebeten. Mit dem Aufwand der Gemeinde für 
die Instandhaltung der Infrastruktur ist dies nicht zu rechtfertigen.
Dafür bezahlt man schliesslich jedes Jahr Einkommens- und 
Vermögenssteuern sowie diverse mit dem Grundeigentum verbundene 
Gebühren und Abgaben.
Steuer hemmt Mobilität im Alter Personen, die nach dem Verkauf 
ihres Eigenheims in eine Mietwohnung, eine Altersresidenz oder ein 
kleineres Eigenheim umziehen, werden steuerlich stark benachteiligt. 
Viele Menschen betrachten den Kauf einer Immobilie als Teil ihrer 
Altersvorsorge. Wer sein Eigentum dann verkaufen muss, verliert wegen
der hohen Gewinnsteuern einen beträchtlichen Teil seines 
Vorsorgekapitals.
Hauseigentümerverband Kanton Zürich
Der im Jahre 1920 als Verein gegründete Hauseigentümerverband 
Kanton Zürich ist die Dachorganisation der ihm angehörenden 
Hauseigentümerverbände des Kantons Zürich. Der Verband zählt nahezu 
69'000 Mitglieder und ist in 24 lokale Sektionen unterteilt. Ziel und
Zweck des Verbands sind der Schutz des privaten Grundeigentums sowie 
die Wahrung und die Vertretung der Rechte der Haus-, Grund- und 
Stockwerkeigentümer.
Die Sammlung der Unterschriften beginnt am 15. Mai 2009. Weitere 
Informationen unter: www.grundstückgewinnsteuer.ch

Kontakt:

Hans Egloff Präsident
HEV Kanton Zürich
Tel.: +41/79/474'85'39
E-Mail: egloff.hans@egloffpartner.ch

Albert Leiser Direktor HEV Kanton Zürich
Tel.: +41/44/487'17'00
E-Mail: albert.leiser@hev-zuerich.ch

Weitere Storys: HEV Kanton Zürich
Weitere Storys: HEV Kanton Zürich
  • 09.01.2003 – 14:25

    Formulare schaffen keine Wohnungen - Volksabstimmung 9. Februar 2003

    Zürich (ots) - Der Mieterschutz ist unbestritten. Bürokratische Leerläufe gehören aber abgeschafft. Dafür setzt sich das Komitee JA zur Abschaffung der Formularpflicht im Mietwesen ein. Seit 1994 ist der Vermieter im Kanton Zürich verpflichtet, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages dem Mieter mit speziellem Formular die Höhe der Vormiete bekannt zu geben. Dieser Vorgang wiederholt sich jährlich gegen ...