Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB - Preise für Blindenhilfsmittel: Stopp der Falschinformation
St. Gallen (ots)
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZB hat von seinen Mitgliedern den Auftrag, sehbehinderte und blinde Personen mit blindentechnischen Hilfsmittel zu versorgen. Gesamthaft handelt es sich um rund 500 Hilfsmittel, wie beispielsweise sprechende Küchenwaagen, weisse Stöcke, Farberkennungsgeräte, Kommunikations-Handschuhe für taubblinde Menschen, Blindenschrift-Maschinen. Für diesen Bereich wendet der SZB jährlich CHF 1.5 Mio. auf (Sach- und Personalkosten).
Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte oder taubblinde Menschen müssen speziell entwickelt oder adaptiert werden. Der SZB kann aufgrund des beschränkten Marktes nur kleine Mengen einkaufen. Diese Faktoren verteuern Hilfsmittel im Vergleich zu den handelsüblichen Massenprodukten.
Um blinde und sehbehinderte Personen nicht zu benachteiligen, wendet der SZB zwei Verkaufspreise an:
- ein durch Spendengelder verbilligter Preis für sehbehinderte Personen oder für Hilfsmittel, die die Kriterien für IV-Hilfsmittel nicht erfüllen sowie
- die effektiven Hilfsmittelkosten für Personen, die eine Kostengutsprache von der IV haben.
Von diesen Kosten sind CHF 750'000.- durch den Verkauf an Betroffene abgedeckt. Zusätzlich bewilligte die IV im 2006 für einen Betrag von CHF 100'000.-Hilfsmittel an Berechtigte (ein Klacks" im Vergleich zum Gesamtbetrag von rund CHF 260 Mio., welche die IV jährlich für Hilfsmittel aufwendet). Die Differenz von CHF 650'000.-wird durch Spendengelder und Sponsorenerträge abgedeckt.
Mit der 5. IV-Revision versucht die IV zwischen CHF 60 und 80 Mio. einzusparen (Artikel im "Blick" vom 2. Mai 2007). Dies bedeutet, dass diese Kosten zumindest teilweise auf die blinden und sehbehinderten Personen und auf das Wohlwollen der Spendenden abgewälzt werden.
Der Direktor der IV, Alard Dubois-Reymond kündigte an, dass die IV nur "das zahlen will, was ein Produkt kostet, mehr nicht." Diese scheinbar klare Aussage beinhaltet viele Unklarheiten.
Handelt es sich dabei bspw. um einen Grossisten-Preis, versteht er darunter auch die Kosten für Import, Transport, Mehrwertsteuer, Lagerhaltung, Verpackung, Vertrieb, für den administrativen Aufwand, für die Anwendungs-Beratung, Übersetzung von Betriebsanleitungen, Marktabklärung etc.? Wo ist die Grenze zu setzen?
Der SZB wünscht mit Nachdruck eine Klärung und weist jeglichen Vorwurf der "Abzockerei" der IV von sich. Eine wirtschaftlich ausgewogene Analyse dieses komplexen, auf weite Strecken nicht kostendeckenden Bereichs ist nötig. Der SZB hofft, dass der Artikel im "FACTS" einen Anstoss für eine solche Analyse gibt.
Kontakt:
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB
Schützengasse 4
9000 St. Gallen
Matthias Bütikofer, Geschäftsführer
Mobile: +41/76/560'09'43