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Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB - Preise für Blindenhilfsmittel: Stopp der Falschinformation

St. Gallen (ots)

Der Schweizerische Zentralverein für das
Blindenwesen SZB hat von seinen Mitgliedern den Auftrag,
sehbehinderte und blinde Personen mit blindentechnischen Hilfsmittel
zu versorgen. Gesamthaft handelt es sich um rund 500 Hilfsmittel, wie
beispielsweise sprechende Küchenwaagen, weisse Stöcke,
Farberkennungsgeräte, Kommunikations-Handschuhe für taubblinde
Menschen, Blindenschrift-Maschinen. Für diesen Bereich wendet der SZB
jährlich CHF 1.5 Mio. auf (Sach- und Personalkosten).
Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte oder taubblinde Menschen
müssen speziell entwickelt oder adaptiert werden. Der SZB kann
aufgrund des beschränkten Marktes nur kleine Mengen einkaufen. Diese
Faktoren verteuern Hilfsmittel im Vergleich zu den handelsüblichen
Massenprodukten.
Um blinde und sehbehinderte Personen nicht zu benachteiligen,
wendet der SZB zwei Verkaufspreise an:
  • ein durch Spendengelder verbilligter Preis für sehbehinderte Personen oder für Hilfsmittel, die die Kriterien für IV-Hilfsmittel nicht erfüllen sowie
  • die effektiven Hilfsmittelkosten für Personen, die eine Kostengutsprache von der IV haben.
Von diesen Kosten sind CHF 750'000.- durch den Verkauf an
Betroffene abgedeckt. Zusätzlich bewilligte die IV im 2006 für einen
Betrag von CHF 100'000.-Hilfsmittel an Berechtigte (ein „Klacks" im
Vergleich zum Gesamtbetrag von rund CHF 260 Mio., welche die IV
jährlich für Hilfsmittel aufwendet). Die Differenz von CHF
650'000.-wird durch Spendengelder und Sponsorenerträge abgedeckt.
Mit der 5. IV-Revision versucht die IV zwischen CHF 60 und 80 Mio.
einzusparen (Artikel im "Blick" vom 2. Mai 2007). Dies bedeutet, dass
diese Kosten zumindest teilweise auf die blinden und sehbehinderten
Personen und auf das Wohlwollen der Spendenden abgewälzt werden.
Der Direktor der IV, Alard Dubois-Reymond kündigte an, dass die IV
nur "das zahlen will, was ein Produkt kostet, mehr nicht." Diese
scheinbar klare Aussage beinhaltet viele Unklarheiten.
Handelt es sich dabei bspw. um einen Grossisten-Preis, versteht er
darunter auch die Kosten für Import, Transport, Mehrwertsteuer,
Lagerhaltung, Verpackung, Vertrieb, für den administrativen Aufwand,
für die Anwendungs-Beratung, Übersetzung von Betriebsanleitungen,
Marktabklärung etc.? Wo ist die Grenze zu setzen?
Der SZB wünscht mit Nachdruck eine Klärung und weist jeglichen
Vorwurf der "Abzockerei" der IV von sich. Eine wirtschaftlich
ausgewogene Analyse dieses komplexen, auf weite Strecken nicht
kostendeckenden Bereichs ist nötig. Der SZB hofft, dass der Artikel
im "FACTS" einen Anstoss für eine solche Analyse gibt.

Kontakt:

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB
Schützengasse 4
9000 St. Gallen
Matthias Bütikofer, Geschäftsführer
Mobile: +41/76/560'09'43

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