Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB
Nur jeder zweite Fahrzeuglenker hält für Blinde an
St.Gallen (ots)
Blinde Personen, die eine Strasse überqueren wollen, haben immer Vortritt! Noch immer ist diese Verkehrsregel viel zu wenig bekannt. Das zeigten die Aktionen am "Tag des Weissen Stocks 2010", die an 15 verschiedenen Orten in der Schweiz stattfanden:
Die Rückschlüsse aus dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer zeigen: Nur 792 der insgesamt 1471 gestesten Fahrzeuge hielten sofort an, wenn eine Person durch das Hochhalten des Weissen Stocks signalisierte, dass sie die Strasse überqueren wollte. Dabei gewährt die Schweizer Verkehrsregelordnung (VRV, Art. 6), dass "unbegleiteten Blinden stets der Vortritt zu gewähren ist".
Wie wenig bekannt diese Verkehrsregel ist, zeigten die Testaktionen, die um den 15. Oktober an verschiedenen Orten in der Schweiz stattfanden. Die Unsicherheit vieler Fahrzeuglenker war spürbar: Einige hielten in zu grosser Distanz zur blinden Person, so dass diese das Anhalten akustisch kaum mehr ausmachen konnte. Andere fuhren einen Bogen um die Person oder reagierten mit brüsken Bremsmanövern. Auch in der Begegnungszone mit Tempo 30 hm/h fuhren Autolenker nicht unbedingt rücksichtsvoller. Es fiel aber auf, dass die Anwesenheit eines Führerhunds eher zum Anhalten motivierte.
Der Tag des Weissen Stocks, in diesem Jahr unter dem Slogan "Ich vertraue dir blind", wurde vom Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen SZB, dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband SBV und dem Schweizerischen Blindenbund SBb organisiert. Blinde Personen mussten ohne Blickkontakt zum Fahrzeuglenker und ohne Handzeichen den Gang über die Strasse wagen. Zusammen mit Sicherheitsdelegierten der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu prüften sie damit die Anhaltedisziplin der Fahrzeuglenker.
Weitere Informationen und Bildmaterial unter: www.weisserstock.ch
Hier ist auch die detaillierte Auswertung mit allen Testergebnissen verfügbar.
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Verantwortliche für PR und Kommunikation SZB
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