Spezielles Kreditprodukt für Nachfolgeregelungen in KMU: Luzerner Kantonalbank lanciert einen neuen Förderkredit für KMU
Luzern (ots)
Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) bringt rund ein Jahr nach dem Förderkredit für das Gewerbe einen zweiten Förderkredit - diesmal für Nachfolgeregelungen in KMU - auf den Markt. Mit dem neuen Kreditprodukt unterstützt die LUKB ihre KMU-Kunden bei Firmenübernahmen und Nachfolgeregelungen im Nachgang zur ordentlichen Bankfinanzierung (bankmässig sichergestellte Darlehen oder ungedeckte Finanzierungen im banküblichen Rahmen) mit partiarischen Darlehen. Bei dieser besondere Finanzierungsform handelt es sich um ein Darlehen mit Beteiligung der Bank am zukünftigen Unternehmenserfolg, beispielsweise mittels eines im voraus definierten Anteils am Cashflow oder am Gewinn vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA).
Der neue Förderkredit für Nachfolgeregelungen verfolgt das Ziel, knappes oder fehlendes Eigenkapital zu ersetzen. Es werden Darlehen bis zu einem Betrag von maximal 1 Million Franken pro Einzelfall zur Verfügung gestellt. Die Verzinsung ist wie oben erwähnt erfolgsabhängig. Die LUKB verrechnet einen tiefen Basiszinssatz zuzüglich einem Erfolgszins, welcher abhängig von der Ertragslage der Unternehmung ist. Die Laufzeit des Förderkredites für Nachfolgeregelungen beträgt in der Regel fünf Jahre.
Voraussetzung für die Gewährung dieses Förderkredites ist eine einwandfreie Bonität des Kreditnehmers sowie eine nachhaltig positive Ertragslage der zu übernehmenden Unternehmung. Im Vordergrund steht der Fitnessgrad der Unternehmung respektive des Unternehmers. Zur Prüfung der Kreditfähigkeit und -würdigkeit verlangt die LUKB unter anderem einen aussagekräftigen Businessplan. Weil der Förderkredit Nachfolgeregelung eng mit den Unternehmerpersönlichkeiten verbunden ist, haben Kreditnehmer die Ausfallrisiken aus Tod oder Invalidität abzusichern. Gleichzeitig strebt die LUKB bei der übernehmenden und der zu übernehmenden Unternehmung den Status als Alleinbank an und verlangt unter Umständen die Hinterlegung zusätzlicher Pfandsicherheiten.
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