Kinderwunsch von der Allgemeinheit finanziert?
Bern (ots)
Kinder und Familie gehören zu den Privatangelegenheiten. Dennoch gibt es viele Menschen, die der Ansicht sind, dass die Allgemeinheit innerhalb klar definierter Grenzen unfruchtbare Paare finanziell unterstützen sollte, die sich der In-vitro- Fertilisation IVF unterziehen. So weit ein Ergebnis der publifocus Veranstaltungen zur IVF, welche das Zentrum für Technologiefolgen- Abschätzung TA-SWISS und das Bundesamt für Sozialversicherung BSV gemeinsam durchgeführt haben.
Für viele Paare sind Kindersegen und Familienglück naturgegeben. Aber längst nicht für alle: Täglich kommen in der Schweiz zwei Kinder zur Welt, die dank der In-vitro-Fertilisation (IVF) gezeugt wurden. Die Kosten für diese Behandlung werden von der Grundversicherung der Krankenkassen nicht übernommen. Zu Unrecht findet eine Mehrheit von Personen, die an publifocus Veranstaltungen zur IVF teilgenommen haben. Ihrer Ansicht nach ist Unfruchtbarkeit eine Krankheit und müsste entsprechend in den Grundleistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Andernfalls drohe eine Zwei- Klassen-Medizin, weil sich nur vermögensstarke Paare die IVF- Behandlung überhaupt leisten können. In der Minderheit waren Positionen, welche die «Privatsache Kind» auch privat finanziert haben wollten.
Unabhängige Information und Beratung tun Not
Ungeachtet aller Meinungsverschiedenheiten gab es in einem zentralen Punkt Einmütigkeit: In sämtlichen Diskussionsrunden wurde der Wunsch laut, unfruchtbare Paare müssten die Möglichkeit haben, unabhängige Beratung und Information über Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen (z.B. über Adoption) einzuholen. Die Betroffenen selber wünschten sich darüber hinaus auch mehr Aufklärung der breiten Öffentlichkeit, die der IVF und den Menschen, die sich ihrer bedienen oft mit Vorurteilen begegnet.
Für klar definierte Grenzen
Zwar wurden in allen publifocus Gesprächsgruppen ausser bei den IVF Betroffenen Stimmen laut, die angesichts ständig steigender Gesundheitskosten davor warnten, den Krankenkassen zusätzliche Leistungen aufbürden zu wollen. Dennoch gab in den wenigsten Fällen der Kostenaspekt den alleinigen Ausschlag, um eine Vergütung der IVF abzulehnen. Wer dieser Behandlung negativ gegenübersteht, führte meistens grundsätzliche Argumente wie die Angst vor einer zunehmenden Manipulierbarkeit des Menschen ins Feld. Doch selbst jene Personen, die für die Aufnahme der IVF in den Pflichtkatalog der Kassen plädierten, traten für klare Grenzen ein. Die meisten sahen das Alter der Mütter oder die Anzahl Behandlungszyklen als Kriterien, um die Leistungspflicht der Kassen zu begrenzen. Aus ihrer Sicht muss die IVF in jedem Fall an eine medizinische Indikation gebunden bleiben und sollte nicht routinemässig als «Lifesyle»-Verfahren angewendet werden, wenn sich Frauen erst im reiferen Alter plötzlich auf ihr Bedürfnis nach Mutterschaft besinnen. Die betroffenen Paare schliesslich erhoffen sich von einer Beteiligung der Kassen nicht nur eine Verbesserung ihrer finanziellen Situation, sondern auch mehr Transparenz über die Leistungen und Erfolgsbilanz medizinischer Zentren sowie verlässliche Qualitätskontrollen von behördlicher Seite.
Präimplantationsdiagnostik zur Erkennung schwerer Krankheiten
Die Frage, ob die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden sollte, wurde nicht einheitlich beantwortet. Übers Ganze gesehen überwog aber in allen Diskussionsrunden die Ansicht, Embryonen sollten vor der Implantation auf Erbkrankheiten, die auch mit den üblichen Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik aufgedeckt würden, getestet werden. Damit könnten Leiden vermieden und die Erfolgschancen der IVF verbessert werden. Eine klare Absage erteil- ten die Teilnehmenden hingegen einer allfälligen Selektion äusserlicher Merkmale (Geschlecht, Haar- und Augenfarbe).
publifocus zur In-vitro Fertilisation
Der publifocus zur IVF wurde in den Monaten Februar und März 2003 vom Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung TA-SWISS gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen diskutierten je eine Gruppe von Teilnehmenden aus der deutschen, der italienischen und der französischen Schweiz sowie von IVF betroffenen Personen miteinander, über ihre Haltungen und Einschätzungen zur künstlichen Befruchtung. Für eine Kostenübernahme der IVF durch die Kassen traten namentlich die Teilnehmenden aus der französischen Schweiz sowie die Betroffenen ein. Die Personen aus der italienischen Schweiz dagegen sprachen sich durchwegs für eine private Finanzierung der IVF aus. In der deutschen Schweiz waren die Meinungen gespalten, eine Mehrheit befürwortete indes auch hier die Unterstützung durch die Krankenkassen oder andere öffentliche Institutionen wie etwa Stiftungen.
Die Ergebnisse des publifocus fliessen ein in die Evaluation durch die zuständigen beratenden Fachkommissionen im Bereich der sozialen Krankenversicherung (Eidg. Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung, Leistungskommission, Arzneimittelkommission). Der «publifocus» Bericht und die Informationsblätter für die Diskussion mit den Teilnehmenden sind auf dem Internet unter www.ta- swiss.ch in drei Sprachen (d/f/i) abrufbar.
Auskünfte erteilen:
Dr. Sergio Bellucci, Geschäftsführer TA-SWISS, Bern, Tel. 031 322 99 66, Tel. 079 312 93 73
Dr. Danielle Bütschi, Projektleiterin TA-SWISS; Tel. 079 714 29 08
Dr. med. Pedro Koch, Bundesamt für Sozialversicherung, Bern (Präsident der Begleitgruppe publifocus IVF); Tel. 031 322 91 25