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AWD Holding AG

Jeder vierte Euro geht an Vater Staat
Abgeltungssteuer ab 2009 - Handlungsbedarf 2008!

Hannover (ots)

Ab nächstem Jahr tritt die Abgeltungssteuer in
Kraft und sorgt für einschneidende Veränderungen bei der Besteuerung 
von Kapitalerträgen. Dennoch haben laut einer Umfrage des 
Marktforschungsinstituts GfK fast zwei Drittel der Bundesbürger noch 
nie etwas über die neue Steuer gehört. Und die Mehrheit geht davon 
aus, vom neuen Steuersystem nicht direkt betroffen zu sein. Doch das 
ist falsch. Die Abgeltungsteuer wird fällig, sobald der 
Sparerpauschbetrag (ehemaliger Sparerfreibetrag 750 Euro plus 
Werbungskostenpauschale 51 Euro) ausgeschöpft ist. Für Alleinstehende
beträgt der Pauschbetrag 801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro. "Damit 
zahlen künftig Millionen von Anlegern Steuern auf ihre 
Kapitalerträge, die bisher davon verschont geblieben sind. Für Sparer
besteht noch dieses Jahr Handlungsbedarf, um die persönliche 
Vermögensstruktur ideal auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten", so 
AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner.
Änderungen durch Abgeltungsteuer
Hintergrund der Einführung des neuen Systems ist die Vereinfachung
der Besteuerung von Kapitalanlagen. Künftig fällt auf Kapitalerträge 
wie zum Beispiel Zinsen, Kursgewinne und Dividenden ein einheitlicher
Steuersatz von 25 Prozent an. Dazu kommen noch 5,5 Prozent 
Solidaritätsbeitrag und eine eventuelle Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer benachteiligt paradoxerweise Anleger, die mit 
monatlichen Sparraten für den Ruhestand vorsorgen. Obwohl Vater Staat
auf der einen Seite Altersvorsorge via Riester oder Rürup fördert, 
wird künftig auf der anderen Seite kassiert.
Beispiel Fondssparpläne: ein Anleger zahlt monatlich 100 Euro ein.
Beim Verkauf von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 
erworben wurden, fällt auf erzielte Kursgewinne Abgeltungsteuer an. 
Für einen Zeitraum von 30 Jahren und einer angenommenen Rendite von 
vier Prozent fallen dann steuerpflichtige Kursgewinne in Höhe von 
rund 32.000 Euro. Bis Ende 2008 sind beim Verkauf von Wertpapieren 
oder Fondsanteilen Kursgewinne steuerfrei - zumindest nach Ablauf der
Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Wer sich noch dieses Jahr Aktien
oder andere Wertpapiere ins Depot legt, sichert sich diese 
Steuerfreiheit. Für Besserverdienende, deren persönlicher Steuersatz 
deutlich über 25 Prozent liegt, ist die einheitliche Abgeltungssteuer
von Vorteil. Denn bislang wurde der persönliche Steuersatz bei 
Kapitalerträgen zugrunde gelegt. Und dieser bewegt sich nach Abzug 
des Sparerpauschbetrags zwischen 15 und 45 Prozent.
Dachfonds bieten Lösungsansatz
Anleger stehen vor der Frage, welche Produkte in Hinblick auf die 
Abgeltungssteuer die beste Lösung darstellen. Pauschale Aussagen sind
schwierig, dennoch kristallisieren sich einige Produkte heraus. Da 
gänzlich von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen, sind 
Riester-Renten, Rürup-Verträge, betriebliche Altersvorsorge, 
Fondspolicen, private Rentenversicherungen und 
Kapitallebensversicherungen interessant. Auch Dachfonds bieten einen 
bemerkenswerten Lösungsansatz. Dachfonds investieren in einzelne 
Zielfonds und können jederzeit Umschichtungen vornehmen, ohne dass 
Abgeltungssteuer anfällt. Anleger bleiben so von zu hohen 
Steuerbelastungen verschont, die beim eigenständigen Kaufen und 
Verkaufen von einzelnen Fonds anfallen könnten. Wer langfristig 
investieren will, ist gut beraten, noch dieses Jahr die Weichen zu 
stellen. Gerade bei Einmalanlagen lohnt es sich, die noch vorhandenen
Vorteile zu sichern. Und wer monatlich spart, sollte das klassische 
Fondssparen überprüfen und Alternativen, die von der Abgeltungssteuer
nicht betroffen sind, in Erwägung ziehen.
Steuererklärung fällt nicht generell weg
Trotz vereinfachter Steuerregeln: Die Anlage Kapitaleinkünfte der 
jährlichen Steuererklärung bleibt bestehen. Befindet sich etwa der 
persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, holen sich Anleger die 
zuviel gezahlte Steuer dadurch zurück. Anleger, die Anspruch auf 
Altersentlastung haben, sind in der Lage, bis zu 40 Prozent aller 
Nebeneinkünfte (maximal 1.900 Euro im Jahr) steuerfrei einzuholen. 
"Wer seiner Bank keinen ausreichend hohen Freistellungsauftrag 
erteilt hat beziehungsweise wessen Einkünfte diesen übersteigen, 
kommt um die Steuererklärung nicht herum. Anleger, die Zinsen im 
Ausland erzielen, müssen diese ebenfalls angeben", so 
AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner.
Anmerkung für die Redaktion: AWD-Tipps & News sowie Fakten über 
AWD im Internet: http://www.awd.de. Download der Presseinformation 
und Grafik über Link "Presse" möglich. Eine Zusammenfassung dieser 
Presseinformation finden Sie auf der Grafikrückseite. Gern bieten wir
Ihnen unsere Grafik und Presseinformation auch digital an. Wenden Sie
sich bitte an Frank Männer, Tel: 0711/16443-14, E-Mail:  
maenner@dirk-blaese-pr.de.
Pressekontakt:

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AWD Holding AG, Bereich Presse / Öffentlichkeitsarbeit, Stefan Suska,
Tel: 0511/9020-5560, E-Mail: stefan.suska@awd.de.

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