Jeder vierte Euro geht an Vater Staat
Abgeltungssteuer ab 2009 - Handlungsbedarf 2008!
Hannover (ots)
Ab nächstem Jahr tritt die Abgeltungssteuer in Kraft und sorgt für einschneidende Veränderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dennoch haben laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK fast zwei Drittel der Bundesbürger noch nie etwas über die neue Steuer gehört. Und die Mehrheit geht davon aus, vom neuen Steuersystem nicht direkt betroffen zu sein. Doch das ist falsch. Die Abgeltungsteuer wird fällig, sobald der Sparerpauschbetrag (ehemaliger Sparerfreibetrag 750 Euro plus Werbungskostenpauschale 51 Euro) ausgeschöpft ist. Für Alleinstehende beträgt der Pauschbetrag 801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro. "Damit zahlen künftig Millionen von Anlegern Steuern auf ihre Kapitalerträge, die bisher davon verschont geblieben sind. Für Sparer besteht noch dieses Jahr Handlungsbedarf, um die persönliche Vermögensstruktur ideal auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten", so AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner.
Änderungen durch Abgeltungsteuer
Hintergrund der Einführung des neuen Systems ist die Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalanlagen. Künftig fällt auf Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen, Kursgewinne und Dividenden ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent an. Dazu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätsbeitrag und eine eventuelle Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer benachteiligt paradoxerweise Anleger, die mit monatlichen Sparraten für den Ruhestand vorsorgen. Obwohl Vater Staat auf der einen Seite Altersvorsorge via Riester oder Rürup fördert, wird künftig auf der anderen Seite kassiert.
Beispiel Fondssparpläne: ein Anleger zahlt monatlich 100 Euro ein. Beim Verkauf von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, fällt auf erzielte Kursgewinne Abgeltungsteuer an. Für einen Zeitraum von 30 Jahren und einer angenommenen Rendite von vier Prozent fallen dann steuerpflichtige Kursgewinne in Höhe von rund 32.000 Euro. Bis Ende 2008 sind beim Verkauf von Wertpapieren oder Fondsanteilen Kursgewinne steuerfrei - zumindest nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Wer sich noch dieses Jahr Aktien oder andere Wertpapiere ins Depot legt, sichert sich diese Steuerfreiheit. Für Besserverdienende, deren persönlicher Steuersatz deutlich über 25 Prozent liegt, ist die einheitliche Abgeltungssteuer von Vorteil. Denn bislang wurde der persönliche Steuersatz bei Kapitalerträgen zugrunde gelegt. Und dieser bewegt sich nach Abzug des Sparerpauschbetrags zwischen 15 und 45 Prozent.
Dachfonds bieten Lösungsansatz
Anleger stehen vor der Frage, welche Produkte in Hinblick auf die Abgeltungssteuer die beste Lösung darstellen. Pauschale Aussagen sind schwierig, dennoch kristallisieren sich einige Produkte heraus. Da gänzlich von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen, sind Riester-Renten, Rürup-Verträge, betriebliche Altersvorsorge, Fondspolicen, private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen interessant. Auch Dachfonds bieten einen bemerkenswerten Lösungsansatz. Dachfonds investieren in einzelne Zielfonds und können jederzeit Umschichtungen vornehmen, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Anleger bleiben so von zu hohen Steuerbelastungen verschont, die beim eigenständigen Kaufen und Verkaufen von einzelnen Fonds anfallen könnten. Wer langfristig investieren will, ist gut beraten, noch dieses Jahr die Weichen zu stellen. Gerade bei Einmalanlagen lohnt es sich, die noch vorhandenen Vorteile zu sichern. Und wer monatlich spart, sollte das klassische Fondssparen überprüfen und Alternativen, die von der Abgeltungssteuer nicht betroffen sind, in Erwägung ziehen.
Steuererklärung fällt nicht generell weg
Trotz vereinfachter Steuerregeln: Die Anlage Kapitaleinkünfte der jährlichen Steuererklärung bleibt bestehen. Befindet sich etwa der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, holen sich Anleger die zuviel gezahlte Steuer dadurch zurück. Anleger, die Anspruch auf Altersentlastung haben, sind in der Lage, bis zu 40 Prozent aller Nebeneinkünfte (maximal 1.900 Euro im Jahr) steuerfrei einzuholen. "Wer seiner Bank keinen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat beziehungsweise wessen Einkünfte diesen übersteigen, kommt um die Steuererklärung nicht herum. Anleger, die Zinsen im Ausland erzielen, müssen diese ebenfalls angeben", so AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner.
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