Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb
Regionalwettbewerbe des Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbs 2004
Zürich (ots)
Am 27. und 28. März 2004 finden die Regionalwettbewerbe des 29. Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbs statt. Zu den Austragungsorten Eschen/FL, La Chaux-de-Fonds, Lugano und Zürich kommen dieses Jahr neu Genf, Hünenberg, Langenthal und Winterthur dazu. Der Wettbewerb ist öffentlich und der Eintritt ist frei.
Mit über 850 Teilnehmenden - 270 mehr als im letzten Jahr - wird es der grösste je durchgeführte Wettbewerb! Neu ist dieses Jahr die Einführung einer 4. Alterskategorie - es besteht die Möglichkeit, bereits mit Jahrgang 1996 am Wettbewerb teilzunehmen.
Die Erstpreisträgerinnen und Erstpreisträger sind eingeladen, vom 7.-9. Mai 2004 am Final teilzunehmen, der dieses Mal in Uster stattfindet. Folgende Instrumente sind dabei zugelassen: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon, Cembalo, Doppelpedalharfe, Duos und Ensembles Kammermusik, Klavier vierhändig, Duos und Ensembles Gitarre, Duos und Ensembles "Neue Musik nach 1950" und Blechblasensembles.
Die "Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb" organisiert den einzigen nationalen, jährlich stattfindenden Musikwettbewerb für Jugendliche zwischen 8 und 20 Jahren. Der Jugendmusikwettbewerb bringt nicht nur gleichgesinnte Jugendliche aus der ganzen Schweiz zusammen, sondern fördert ihre Talente und ermöglicht ihnen Konzertauftritte im Inland sowie die Teilnahme an europäischen Wettbewerben und europäischen Konzerten.
Als Hauptpartnerin des Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbs leistet die Jubiläumsstiftung der Credit Suisse Group einen namhaften Beitrag an die Grundfinanzierung, ebenso die Kulturkommissionen derjenigen Kantone, die der Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Kulturbeauftragten folgen, den Wettbewerb mit einem Beitrag pro Teilnehmenden zu unterstützen. Hinzu kommt für den laufenden Wettbewerb ein grosszügiger Beitrag der Georg und Bertha Schwyzer-Winiker Stiftung.
Allerdings macht sich bei der öffentlichen Hand der allgegenwärtige Spardruck schmerzlich bemerkbar. Kantone mit markant höheren Teilnehmerzahlen sind nicht ohne weiteres bereit, diese Mehrkosten auch zu bezahlen. Sie berufen sich vermehrt darauf, dass die Empfehlung zur Beitragszahlung keinen verpflichtenden Charakter hat und sie sich nur bis zu einem gewissen Grad finanziell beteiligen wollen oder können. Angesichts der schwierigen finanziellen Situation ist ein Weiterbestehen des Wettbewerbs aus heutiger Sicht leider ernsthaft in Frage gestellt.
Kontakt:
Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb
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8002 Zürich
Tel. +41/1/202'30'30
Fax: +41/1/202'32'32
Internet: http://www.sjmw.ch
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