EANS-News: D+S europe AG
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG
Hamburg (euro adhoc) -
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Unternehmen
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2007 sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der D+S europe AG, Hamburg, fehlerhaft sind:
Konzernabschluss 1. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 der D+S europe AG sind die Kapitalrücklage und der Steueraufwand um EUR 4,035 Mio. zu hoch und somit der Konzernjahresüberschuss um EUR 4,035 Mio. zu niedrig ausgewiesen. Die Gesellschaft hat die Auswirkungen aus der Senkung der Unternehmenssteuern durch die Steuerreform 2008 auf die passiven latenten Steuern aus dem Unternehmenserwerb Heycom ergebnisneutral im Eigenkapital statt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IAS 12.47, 12.58, 12.60). 2. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 und im Konzernlagebericht sind die Erträge aus Aktienoptionen von EUR 3,0 Mio. nicht ausreichend erläutert worden (§ 315 Abs. 1 S. 1 HGB, § 342 Abs. 2 HGB, DRS 15 Tz 50 f., IAS 1.86). Die D+S europe AG und die Tochtergesellschaft Heycom GmbH haben mit Verträgen vom 19. Dezember 2007 Call-Optionen auf im Aktienbestand gehaltene Aktien an die Silvertec GmbH, München, veräußert, deren Gesellschafter und Geschäftsführer ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der D+S europe AG ist. Die Optionen hatten eine Laufzeit bis zum 15. Januar 2010. Am 27. Dezember 2007 verzichtete die Silvertec GmbH als Käuferin der Optionen unwiderruflich auf die Ausübung der erworbenen Optionen und infolge dessen konnte die Optionsprämie von EUR 3,0 Mio. erfolgswirksam vereinnahmt werden. Das Ergebnis vor Steuern des Konzerns wurde durch diesen Vorfall um insgesamt EUR 3,0 Mio. auf EUR 25,3 Mio. erhöht. Aus der Angabe im Konzernlagebericht und im Konzernanhang ist nicht erkennbar, dass die Erträge aus einem Vorfall resultieren, der in hohem Maße ungewöhnlich ist.
Jahresabschluss Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 der D+S europe AG sind Erträge aus Optionsprämien von EUR 1,2 Mio. nicht als außerordentliche Erträge ausgewiesen und im Anhang nicht ausreichend erläutert worden (§ 277 Abs. 4 HGB).
Die Gesellschaft hat mit Vertrag vom 19. Dezember 2007 eine Call-Option auf im Aktienbestand gehaltene Aktien an die Silvertec GmbH, München, veräußert, deren Gesellschafter und Geschäftsführer ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der D+S europe AG ist. Die Option hatte eine Laufzeit bis zum 15. Januar 2010. Am 27. Dezember 2007 verzichtete die Silvertec GmbH als Käuferin der Option unwiderruflich auf die Ausübung der erworbenen Option und infolge dessen konnte die D+S europe AG die Optionsprämie von EUR 1,2 Mio. vereinnahmen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der D+S europe AG wurde durch diesen Sachverhalt um insgesamt EUR 1,2 Mio. auf EUR 12,6 Mio. erhöht.
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