SVV Schweizerischer Versicherungsverband
SVV: Versicherungsrecht wird konsumentenfreundlicher
Zürich (ots)
Auf den 1. Januar 2006 tritt das revidierte Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung sind konsumentenfreundlicher ausgestaltet worden. So wird neu die Restprämie bei Auflösung eines Versicherungsvertrages zurückerstattet. Auch die Folgen der Anzeigepflichtverletzung sind neu festgelegt worden.
Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beinhaltet für die Versicherungskunden relevante Neuerungen. So gilt neu der Grundsatz der Teilbarkeit der Prämie. Wird ein Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres vorzeitig beendet, wird die "nicht verbrauchte" Prämie anteilsmässig zurückerstattet. Bei einer Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherten ist der Versicherer künftig nur noch leistungsfrei, wenn die bei Vertragsabschluss verschwiegene oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrstatsache den späteren Schaden beeinflusst hat.
Gemäss revidiertem VVG endet neu der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Handänderung des versicherten Gegenstandes. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die obligatorische Gebäudeversicherung in Kantonen mit privaten Versicherungsträgern. Weiter wird die Information an die Versicherungsnehmer ausgebaut: Mit der Einführung einer Informationspflicht muss der Versicherer die Kunden vor Abschluss des Vertrages über seine Identität, den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages und Fragen der Datenbearbeitung informieren. Das revidierte VVG tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Ausgenommen davon ist die vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers. Diese wird ab 1. Januar 2007 wirksam. Mit dieser Regelung wird den Versicherungsgesellschaften die notwendige Zeit eingeräumt, die neuen Informationspflichten umzusetzen. Der Zustand von Rechtsunsicherheit wird damit vermieden.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2006 tritt das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Das bisherige Aufsichtsrecht galt in mehreren Punkten als überholt und unübersichtlich. Das Gesetz musste daher grundlegend überdacht und die Aufsicht teilweise neu ausgerichtet werden, um einer vermehrt risiko- und marktgerechten Aufsicht zu entsprechen. Mit einer verstärkten Solvenzkontrolle, dem neu entwickelten Schweizer Solvenztest (SST) und einer Neuregelung der Vermittlungstätigkeit werden auch der Konsumentenschutz und die Transparenz ausgebaut.
Hinweise an die Redaktion:
Detailiertere Informationen zu den wichtigsten Neuerungen im revidierten VVG sind auf der SVV-Website abrufbar: http://www.svv.ch/index.cfm?id=4121.
Informationen zum revidierten VAG: http://www.svv.ch/index.cfm?id=4122.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit über 42'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 95% der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.
Kontakt:
SVV, Medienstelle
Beat Krieger
Tel. +41/(0)44/208'28'72
Zentrale +41/(0)44/208'28'28
E-Mail: info@svv.ch
E-Mail: beat.krieger@svv.ch
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auch auf www.svv.ch.