SVV Schweizerischer Versicherungsverband
Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative
Zürich (ots)
Am 29. November 2020 kommt die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zur Abstimmung. Der SVV anerkennt das Grundanliegen der Initianten, lehnt jedoch die Initiative aufgrund ihrer unklaren Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz als den falschen Weg ab. Der indirekte Gegenvorschlag, der bei Ablehnung der Initiative in Kraft tritt, ist dagegen zielführend. Er schafft die gewünschte Verbindlichkeit für Unternehmen, ohne eine experimentelle, weltweite Haftung mit Beweislastumkehr einzuführen.
Die Ziele und Werte der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative sind aus Sicht der Schweizer Privatversicherer als verantwortungsvolle Akteure wichtig und gehören zum unternehmerischen Alltag. Menschenrechte und Umweltstandards sind von Unternehmen weltweit zu achten und einzuhalten. Die Mitglieder des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV nehmen ihre volkswirtschaftliche Verantwortung aus Überzeugung wahr. Im Rahmen von Corporate-Responsibility-Programmen setzen sie unter anderem Massnahmen zur Einhaltung anerkannter Standards im Bereich Menschenrechte und Umwelt um und legen darüber auch regelmässig Rechenschaft ab. Der SVV unterstützt jedoch die Art und Weise nicht, wie die von den Initianten verfolgten Ziele erreicht werden sollen. Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative geht inhaltlich mit ihrem Geltungsbereich, der Haftungsbestimmung und der Beweislastumkehr weit über internationale Standards hinaus. Sie schiesst damit am Ziel vorbei, schadet der Schweizer Wirtschaft und wirkt für die Menschen in Entwicklungsländern ungewollt wie ein Bumerang.
Das Parlament hat mit dem indirekten Gegenvorschlag hingegen eine international abgestimmte Regelung beschlossen, die die bisherigen freiwilligen Massnahmen der Schweizer Unternehmen ergänzt, Verantwortung für ihre Geschäftstätigkeit zu übernehmen. Damit erhielte die Schweiz eine weitgehende Berichterstattungspflicht sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht (inkl. Berichterstattung) in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit analog den europäischen Richtlinien. Sie würde die "Best Practice" der EU übernehmen und die fortschrittlichsten Regulierungen der Welt in einem international abgestimmten Konzept kombinieren, das bei Bedarf weiterentwickelt werden kann.
Mit dem Gesetz würde in unserem Land die gewünschte Verbindlichkeit erreicht, indem den Schweizer Unternehmen bei Pflichtverletzungen Strafbarkeit und Bussen drohen. Im Gegensatz zur Volksinitiative führt der indirekte Gegenvorschlag aber nicht zu einer schweizerischen Sonderregelung, die dem Wirtschaftsstandort Schweiz unnötig Schaden zufügen würde.
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