Gemeinschaft Schweizer Lotterien: Das interkantonale Konkordat ist der richtige Weg
Basel und Lausanne (ots)
Die Gemeinschaft Schweizer Lotterien nimmt mit Befriedigung vom heutigen Entscheid des Bundesrates Kenntnis, die Revision des Lotteriegesetzes zu sistieren.
Der Bundesrat hatte im Jahr 2001 die Revision des eidgenössischen Lotteriegesetzes in Angriff genommen. Nachdem im vergangenen Sommer fast durchwegs negative Reaktionen zum vorgelegten Entwurf eingegangen sind, ordnete der Gesamtbundesrat eine Neubeurteilung an.
Der Bundesrat hat entschieden, die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vorläufig zu sistieren. Er geht damit auf den Vorschlag der interkantonalen Fachdirektorenkonferenz "Lotteriegesetzrevision" ein, welche die gegenwärtigen Missstände im Lotterie- und Wettbereich selbst beheben will.
Die Kantone wollen auf eine Revision verzichten und im Rahmen der bestehenden Ordnung mit der Ausarbeitung eines Konkordats dafür sorgen, dass wichtige regulatorische Anliegen umgesetzt werden. Der Konkordatsentwurf soll insbesondere zu folgenden Teilbereichen gangbare Lösungen anbieten:
- Regelung der Bewilligungs- und Aufsichts-Kompetenz von den Lotterien.
Die Kantone sehen einen gewissen Handlungsbedarf beim Bewilligungsverfahren für Lotterien. Eine Kompetenzverschiebung hin zum Bund ist jedoch nicht nötig. Die Konkordatskantone sind zurzeit im Dialog und diskutieren Möglichkeiten zur Konkordanz der Bewilligungsverfahren; die regionalen Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt werden (Deutschschweiz und Tessin; Romandie).
- Erhöhte Transparenz und verbesserte Corporate Governance bezüglich Aufsicht und Verteilung
Sowohl Bewilligung als auch Aufsicht und Verteilung sollten bei den Kantonen verbleiben, da eine wirksame Aufsicht gute Kenntnisse der lokalen Verhältnisse erfordert. Die kantonale Kompetenz zur Verteilung der von den Lotteriegesellschaften zugunsten der Gemeinnützigkeit und Wohltätigkeit erwirtschafteten Erträge soll uneingeschränkt erhalten bleiben. Eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund wird grossmehrheitlich abgelehnt. Dort, wo die Kantone ihre Aufgaben korrekt und effizient erfüllen, sollen ihnen auch die Kompetenzen belassen werden. Es handelt sich im Besonderen um die Einführung einer transparenten Organisation betreffend der Wiederverteilung der Unterstützungsbeiträge.
- Massnahmen zur Suchtbekämpfung und zur Prävention
Spielsucht war bis heute in der Schweiz noch gut kontrollierbar. Das soll so bleiben, weshalb eine auf wenige Anbieter beschränkte Anzahl Lotterieanbieter den besten Beitrag zur Suchtbekämpfung leistet. Der Prävention muss aber eine hohe Beachtung beigemessen werden. Hier können die Kantone noch zusätzliche Beiträge leisten.
- Regelung in Bezug auf neue Technologien und klare Definitionen der Spiele/-formen
Das geltende Lotteriegesetz regelt die Frage der Zulassung von Lotteriespielen, die sich der neuen Technologien bedienen, nur ungenügend. Dem technologischen Fortschritt muss hier Rechnung getragen werden. So wollen etwa die Kantone die neuen Formen von Lotterien in der ganzen Schweiz regeln.
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