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Gemeinsame Stellungnahme zur Botschaft des Bundesrates an das Parlament zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls"

Basel (ots)

Gemeinsame Stellungnahme von Loterie Romande,
Schweizer Casino Verband, Sport-Toto-Gesellschaft und Swisslos zur 
Botschaft des Bundesrates an das Parlament zur Volksinitiative "Für 
Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls"
Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Für 
Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" zuhanden des Parlamentes 
verabschiedet. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der 
Volksinitiative und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber.
Die von der neuen Regelung betroffenen Anbieter von Glücksspielen 
Loterie Romande, Swisslos, Sport-Toto-Gesellschaft und der Schweizer 
Casino Verband unterstützen, wie der Bundesrat, den Gegenentwurf.
Glücksspiele werden in der Schweiz einerseits von den 19 
Spielbanken angeboten und anderseits in Form von Lotterien und Wetten
von der Loterie Romande (Westschweiz) und von Swisslos 
(Deutschschweiz und Tessin). Die Anbieter von Glücksspielen 
unterstützen den Gegenentwurf aus folgenden Gründen:
1.	Der Gegenentwurf schafft eine klare Kompetenzabgrenzung 
zwischen Bund und Kantonen.
Der Gegenentwurf beinhaltet eine klare Kompetenzabgrenzung 
zwischen Bund und Kantonen. Der Bund bleibt für die Spielbanken 
zuständig. Die Kantone erhalten - neu auf Verfassungsstufe -  die 
Kompetenz zur Bewilligung und Aufsicht über breit vertriebene 
Geldspiele mit grossem Teilnehmerkreis (Lotterien, Sportwetten) und 
Geschicklichkeitsspiele gegen Geld.
2.	Der Gegenentwurf stellt sicher, dass die Gewinne aus den 
Glücksspielen weiterhin an die Kantone für gemeinnützige Zwecke sowie
in die AHV fliessen.
-  Der Gegenentwurf stellt sicher, dass die Gewinne aus Lotterien 
und Wetten weiterhin ausschliesslich an die Kantone fliessen, welche 
sie für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, 
Soziales und Sport einsetzen.
-  Der Gegenentwurf stellt sicher, dass die Abgaben der Casinos 
weiterhin im bisherigen Umfang in die AHV  und an die Kantone 
fliessen.
3.	Der Gegenentwurf verpflichtet Bund und Kantone den Gefahren der
Geldspiele Rechnung zu tragen.
Der Gegenentwurf berücksichtigt sämtliche von den Geldspielen 
ausgehenden Gefahren wie Spielsucht, Geldwäscherei, 
Beschaffungskriminalität und Betrug. Der Gegenentwurf geht 
diesbezüglich weiter als die Initiative.
Die vier Mitunterzeichnenden dieser Pressemitteilung haben mit 
Interesse von der Botschaft Kenntnis genommen und werden die 
Parlamentsdebatten aufmerksam verfolgen.

Kontakt:

Loterie Romande, Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor, Tel. 079 310
78 69
Schweizer Casino Verband, Marc Friedrich, Geschäftsführer, Tel. 031
332 40 22
Sport-Toto-Gesellschaft, Roger Hegi, Direktor, Tel. 061 284 11 60
Swisslos, Roger Fasnacht, Direktor, Tel. 061 284 11 11

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