Swisslos: keine "Tactilo"- Geräte in der Deutschschweiz geplant
Basel (ots)
Mit Entscheid vom 18. Januar 2011 entschied das Bundesgericht nun definitiv, dass "Tactilo" - Geräte nicht unter das Spielbankengesetz fallen und deshalb ausserhalb von Casinos aufgestellt werden dürfen. Entgegen verschiedenen Zeitungsmeldungen beabsichtigt Swisslos, - trotz positivem Entscheid des Bundesgerichts - keine "Tactilo" bzw. "Touchlot"- Geräte in der Deutschschweiz und im Tessin aufzustellen. Die Situation und der Markt haben sich seit 2004 verändert. Aufgrund der Entwicklungen beim Verbraucherverhalten (breite Akzeptanz von Selbstbedienungsgeräten) und im Detailhandel (immer weniger Verkaufsstellen) beabsichtigt Swisslos aber verstärkt, den Verkauf von Swiss Lotto, Euro Millions und anderer Produkte (v.a. Papierlose) via Selbstbedienungsgeräten. Diese Selbstbedienungsgeräte sind nicht mit Spielautomaten vergleichbar, da sie keinen Zufallsmechanismus aufweisen, der unmittelbar vor Ort in rascher Folge über einen allfälligen Gewinn entscheidet. Es handelt sich lediglich um neue Vertriebsformen für die Spiele, welche Swisslos auch über ihre anderen Verkaufskanäle anbietet.
Informationen zu Tactilo: "Tactilo"-Geräte sind Verkaufsterminals, über die virtuelle (elektronische) Lose verkauft werden. Sie wurden von der Loterie Romande 1999 in Betrieb genommen. Die Geräte erhalten die Lose elektronisch von einem zentralen System aus übermittelt, richten sich nach einen Trefferplan und stehen vor allem in Restaurants und Verkaufsstellen. 2004 beantragte Swisslos für das Gebiet der Deutschschweiz und des Kantons Tessin die Bewilligung für "Touchlot", einem "Tactilo" sehr ähnlichen Spiel.
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