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THC PHARM GmbH - The Health Concept

Zwei von drei Bundesbürgern wollen Kostenübernahme für schon verfügbare Cannabismedizin

Frankfurt (ots)

Nach einer aktuellen Umfrage durch das Emnid
Institut sind 65 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass der 
Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) von den Krankenkassen übernommen 
werden soll. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin 
(ACM) wurden 1001 Bundesbürger telefonisch befragt.Dabei zeichnet 
sich neben der Unterstützung für die medizinische Verwendung von 
Cannabis (76%) der Wunsch nach einer unbürokratischeren 
Kostenübernahme für Dronabinol ab. Tatsächlich können schon seit über
zehn Jahren schwerstkranke Patienten den Hauptinhaltsstoff der 
Cannabispflanze erhalten, der unter dem Namen Dronabinol von der 
Frankfurter Firma THC Pharm GmbH hergestellt und vertrieben wird.
"Auf jeden der etwa 40 Patienten, die medizinisches Cannabis 
erhalten, kommen etwa 50 - 100 Patienten, die mit Dronabinol optimal 
versorgt werden", so Holger Rönitz, Sprecher der aus einer 
Patienteninitiative hervorgegangenen THC-Pharm GmbH, die auch einen 
natürlichen Cannabis-Extrakt für Patienten entwickelt hat. Trotzdem 
bleibt selbst Palliativpatienten diese Therapieoption oftmals 
versagt, weil die Ärzte die Auseinandersetzungen mit den 
Krankenkassen zur Kostenübernahme scheuen. "Schon 2008 forderten nach
einer Bundestagsanhörung alle Parteien eine erleichterte 
Kostenübernahme für Dronabinol, geschehen ist bis heute nichts" 
resümiert Rönitz.
Tatsächlich vermutet man in Frankfurt, dass hinter der jüngsten 
Begeisterung für medizinisches Cannabis ein Zulassungsantrag des 
britischen Unternehmens GW Pharm steckt. Deren in England schon von 
Bayer Healthcare vertriebenes Fertigarzneimittel mit Namen SATIVEX, 
soll demnächst auch in Deutschland zugelassen werden. Sativex ist ein
Cannabisextrakt, der in etwa zu gleichen Teilen aus den beiden 
Hauptinhaltsstoffen der Cannabispflanze Delta 9 Tetrahydrocannabinol 
(THC, Dronabinol) und Cannabidiol (CBD)  besteht. Der Extrakt ist in 
England für Tagestherapiekosten von etwa elf britischen Pfund (13,30 
EUR) auf den Markt. Analysten rechnen für das Medikament mit 
jährlichen Verkaufserlösen von über 100 Millionen EUR.
Um einen Cannabisextrakt verschreibungsfähig zu machen, muss er 
zunächst in Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) umgestuft 
werden. Eine entsprechende Empfehlung des zuständigen 
Sachverständigenrates an die Bundesregierung existiert schon, bezieht
sich allerdings nur auf Fertigarzneimittel. "Wird die Empfehlung 
Gesetz, käme die Umstufung faktisch einem "Lex Sativex" gleich, da 
dann die in Deutschland entwickelten standardisierten 
Cannabisextrakte vom Verkehr ausgeschlossen werden" befürchtet 
Rönitz. Die Folge wäre ein Preismonopol für Sativex und der Verlust 
von einer Vielzahl von Therapieoptionen. "Gerade bei einer neu 
entdeckten Substanzklasse ermöglichen individuelle Rezepturen 
wichtige Erkenntnisse für die optimale Darreichungsform", warnt die 
THC Pharm GmbH.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Holger Rönitz, Pressesprecher, THC Pharm GmbH, 
Mob.: +49 151 16 20 49 79 oder  roenitz@thc-pharm.de