FHNW - Fachhochschule Nordwestschweiz
Swiss Public Health-Konferenz in Olten: Nachhaltige Massnahmen zur psychischen Gesundheit gefordert
Olten (ots)
Am 21. und 22. Juni 2007 fand in Olten die nationale Konferenz der Public Health-Fachleute unter dem Titel "Mental Health in Public Health" statt. Die rund 350 in Olten anwesenden Expertinnen und Experten fordern ein Bundesgesetz für Prävention und Gesundheitsförderung. Dies würde es dem Bund erlauben, auch in der Prävention von psychischen Krankheiten aktiv zu werden.
Auf Zeiträume von 12 Monaten umgerechnet leiden gegenwärtig etwa 10% der Menschen an einer ernsthaften psychischen Störung, etwa 1% erkranken im selben Zeitraum neu. In absoluten Zahlen ausgedrückt: 600'000 bis 800'000 Menschen sind betroffen, 60'000 bis 80'000 jedes Jahr neu.
15- bis 24jährige Menschen müssen als eine Hauptrisikogruppe für psychische Erkrankungen bezeichnet werden. Im Gegensatz zu körperlichen Krankheiten treten psychische Leiden oft in den Jugendjahren auf: Kinder und Jugendliche leiden besonders stark unter psychischen Erkrankungen und nehmen sich besonders häufig das Leben.
Bundesrat soll Massnahmen ergreifen
Psychische Erkrankungen sind somit auch hierzulande weit verbreitete, schwere Leiden. Ihre individuellen, familiären sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen in jährlich zweistelliger Milliardenhöhe haben ein Ausmass erreicht, das dringlich Strategien und Massnahmen erfordert.
Eine Motion von Nationalrat Felix Gutzwiller forderte vom Bundesrat konkrete Massnahmen, welche die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung rasch, nachhaltig, effektiv und effizient sichern und verbessern. Der Bundesrat hat die Motion am 15. Juni 2007 abschlägig beantwortet.
Dass der Bundesrat es ablehnt, Massnahmen zu ergreifen, stiess an der Konferenz auf Unverständnis. Die rund 350 in Olten anwesenden Public Health-Fachleute werden sich dafür einsetzen, dass das Parlament dem Bundesrat den verbindlichen Auftrag erteilt, diese zentralen Anliegen für die Gesundheit umzusetzen. Sie fordern den Bundesrat auf, seine Verantwortung zu tragen und zu einer zeitgemässen und nachhaltig koordinierten Gesundheitspolitik zu finden, welche die psychische Gesundheit nicht weiter marginalisiert. Die rechtlichen Grundlagen, die gemäss Bundesrat fehlen(1), müssen so schnell wie möglich geschaffen werden.
Strategie von Public Health Schweiz
Public Health Schweiz verabschiedete an der Mitgliederversammlung am 21. Juni die neue Strategie für die kommenden vier Jahre.
Im Zentrum steht der Einsatz zugunsten eines Bundesgesetzes für Prävention und Gesundheitsförderung, das von Bundesrat Couchepin angeregt wurde und zurzeit beim Bundesamt für Gesundheit BAG in Vorbereitung ist. Public Health Schweiz fordert, dass bis 2010 den eidgenössischen Räten eine Botschaft für ein Bundesgesetz für Prävention und Gesundheitsförderung vorgelegt wird.
Gemäss OECD-Bericht vom Oktober 2006 gibt die Schweiz deutlich weniger Geld für Prävention und Gesundheitsförderung aus als viele vergleichbare Staaten in Europa. Public Health Schweiz fordert deswegen die Verdoppelung des Anteils für Prävention und Gesundheitsförderung an den Gesundheitsausgaben bis 2015 von heute 2,2% auf 4,4%. Investitionen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung lohnen sich und senken langfristig die Gesundheitskosten. Das zeigen die Erfahrungen anderer Länder.
(1) Zur Antwort des Bundesrates auf die Motion Gutzwiller Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in Ziffer 1 der Motion Gutzwiller 07.3249 geforderten Massnahmen bereits weitgehend erfüllt sind.
Zur Erfüllung von Ziffer 2 fehlt dem Bund die notwendige gesetzliche Grundlage, welche auf der Basis von Artikel 118 Absatz 2 BV spezifische Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von schweren Depressionen zulassen würde (vgl. auch die Antwort des Bundesrates vom 22.9.2006 zur Interpellation Bruderer 06.3370). Deshalb prüft der Bundesrat zurzeit, welche zusätzlichen rechtlichen Grundlagen dem Parlament vorgeschlagen werden sollen. So hat er einerseits am 18. April 2007 bereits entschieden, den Gesetzgebungsprozess für die Regelung der Psychologieberufe weiterzuführen. Andererseits wird er bis Ende September 2007 über das weitere Vorgehen zur Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung beschliessen (vgl. dazu auch die Stellungnahmen des Bundesrates zum Postulat Humbel Näf 05.3161, Transparenz und Koordination bei Prävention und Gesundheitsförderung, und zum Postulat SGK-SR 05.3230, Einsatz von Bundesmitteln in der Gesundheitsprävention). In diesem Zusammenhang soll auch die Notwendigkeit neuer Rechtsgrundlagen für die Verhütung und Bekämpfung von psychischen und anderen nichtübertragbaren Krankheiten geprüft werden.
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