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Helsana Gruppe

Helsana: Staatsanwalt tritt nicht auf BAG-Strafanzeige ein

Zürich (ots)

Auf die Strafanzeige des Bundesamtes für Gesundheit
(BAG) gegen die Helsana-Gruppe tritt die Staatsanwaltschaft
See/Oberland des Kantons Zürich nicht ein. Das Bundesamt hatte
Helsana vorgeworfen, den Datenschutz im Fallmanagement verletzt zu
haben. Diesen Vorwurf weist das Unternehmen zurück. Helsana ist
überzeugt, dass ihre Praxis gesetzeskonform ist. Das BAG hatte sie
jahrelang gutgeheissen.
Der Bundesrat beschloss 2003, dass die Kostengutsprachen für die
stationäre Rehabilitation durch den Vertrauensarzt (VAD) der
Krankenversicherer zu erteilen sind. Der VAD von Helsana delegierte
damals jedoch dem internen Fallmanagement die Kompetenz, die Gesuche
um Kostengutsprachen - wie schon bisher - weiterhin zu genehmigen.
Für den VAD wäre der enorme Aufwand, jährlich 10 000 Dossiers zu
bearbeiten, kaum zu bewältigen gewesen.
Bundesamt lobt Praxis von Helsana
Die Aufsichtsbehörde der Krankenversicherer, das Bundesamt für
Sozialversicherungen, genehmigte diese Delegation als zeitlich
begrenztes Projekt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), seit 2004
Aufsichtsbehörde, hatte diese Praxis weder umgestossen noch
hinterfragt. Vielmehr lobte es 2004 die interne Zusammenarbeit als
"erfolgreiche Kooperation", welche Modellcharakter habe. Das BAG
zeigte sich beeindruckte von der "hohen Qualität" der durch die
Fallmanager geleisteten Arbeit.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat das BAG die bewährte
Praxis im April 2007 untersagt und eine Strafanzeige gegen Helsana
eingereicht. Die zuvor gelobte Delegation der Bewilligungskompetenz
verstosse gegen das Krankenversicherungsgesetz und das
Datenschutzgesetz, behauptete das BAG nun plötzlich. Medizinische
Rehabilitationen seien ausschliesslich vom VAD zu entscheiden, die
Helsana-Praxis datenschutzrechtlich unzulässig.
Staatsanwalt weist Strafanzeige zurück
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland des Kantons Zürich hat es
jetzt abgelehnt, auf die Strafanzeige des BAG einzutreten. Helsana
habe davon ausgehen können, dass die Delegation der
Bewilligungskompetenz vom VAD ans Fallmanagement rechtens gewesen
sei, heisst es in der Nichteintretensverfügung. Helsana könne darum
auch nicht vorgeworfen werden, gegen die Schweigepflicht
(Datenschutz) verstossen zu haben.
Wenn das BAG mehr als drei Jahre nach Bewilligung des Projektes zu
einem gegenteiligen Schluss kommt, erwächst daraus laut
Staatsanwaltschaft kein Nachteil für Helsana. "Das BAG als zuständige
Behörde erweckte bei der Helsana den Eindruck, dass ihr Projekt
regelkonform war", heisst es weiter.
Wirtschaftlichkeitsprüfung braucht Daten
Das Argument Datenschutz des BAG ist nicht haltbar. Ärzte,
Spitäler und andere Leistungserbringer müssen den Versicherern alle
Daten liefern, welche nötig sind, um die Wirtschaftlichkeit der
Leistungen zu prüfen. Dazu gehören je nach Fall auch
Diagnose-Informationen und weitere medizinische Auskünfte. Diese
Daten sind nicht obligatorisch an den VAD zu senden.
Die Helsana-Gruppe
Die Helsana-Gruppe ist mit 1,9 Millionen Versicherten und
Prämieneinnahmen von 5,2 Milliarden Franken der führende Schweizer
Krankenversicherer. Sie versichert Menschen gegen die Folgen von
Krankheit und Unfall sowie bei Mutterschaft und im Alter. Das Angebot
richtet sich an Privatkunden (Einzelpersonen und Familien) und
Firmenkunden (Unternehmen und Verbände). Zur Helsana-Gruppe gehören
die Krankenversicherer Helsana, Progrès, sansan, avanex und aerosana.
Details: www.helsana.ch
Diese Medienmitteilung finden Sie auch im Mediencorner unter
www.helsana.ch/media
Dort ist auch die Zeitung "Unser Standpunkt" abrufbar mit weiteren 
Informationen (Ausgabe August 2007, Seiten 5-6).

Kontakt:

Helsana-Medienstelle
Tel.: +41/43/340'12'12
Fax: +41/43/340'02'10
E-Mail: media.relations@helsana.ch

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