Klage abgewiesen: Mündliche Urteilsverkündung zur Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (VZBV) gegen KELLOGG
Bremen / Wien / Frankfurt am Main (ots)
Das Landgericht Bremen hat am 01. Juli 2004 das Urteil zu der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (VZBV) gegen KELLOGG und die Initiative "KELLOGG'S FROSTIES für Schulsport" mündlich bekannt gegeben: Die Klage wurde abgewiesen. (Aktenzeichen: 12 0 533/03)
Die Initiative "KELLOGG'S FROSTIES für Schulsport" lief von Juni 2003 bis Ende Januar 2004. In dieser Zeit konnten Schüler Tony Taler sammeln und gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen. Tony Taler gab es in jeder Aktionspackung KELLOGG'S FROSTIES und KELLOGG'S CHOCOS, über das Internet (www.kelloggs.de) in täglichen Verlosungen und über eine kostenpflichtige Telefonhotline (0,49 EURO pro Anruf). Damit sollte ein kleiner Beitrag insbesondere zur Verstärkung des ausserunterrichtlichen Schulsports geleistet werden - also für die Arbeit in Sport-AGs und zur Ausweitung des Pausenhofangebots in Schulen.
Als führender Markenartikelhersteller stellt KELLOGG alle Initiativen und Promotions im Vorfeld auf den Prüfstand. Vor diesem Hintergrund ist die Abweisung der Klage durch das Landgericht Bremen für KELLOGG eine Bestätigung seiner gewissenhaften Arbeit.
Das Unternehmen bedauert, dass der VZBV das Angebot von KELLOGG und der Deutschen Schulsportstiftung zur Weiterführung eines aussergerichtlichen Dialogs vor Klageeinreichung nicht angenommen hatte.
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