vips Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz
VIPS weist Unterstellung der Wettbewerbskommission zurück
Zug (ots)
In einer Medienmitteilung teilte die Wettbewerbskommission (Weko) mit, dass seit Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes (HMG) am 1. Januar 2002 die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Medikamenten "den öffentlichen Spitälern entweder gar keine Rabatte mehr gewährte oder diese einheitlich auf maximal 20% reduzierte."
Die Vereinigung der Importeure Pharmazeutischer Spezialitäten (VIPS) weist diese Unterstellung zurück. Die Pharmaunternehmen dürfen gemäss neuem HMG Art. 33 nur noch "handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte" gewähren. Über die Höhe des Rabattes entscheiden die Pharmaunternehmen individuell. Ein Absprache darüber, wie dies die Weko unterstellt, findet gemäss Auskünften der VIPS-Mitglieder nicht statt. Erstaunt ist die VIPS ferner über die neue Auslegung der Weko des Art. 33 HMG: "Nach dem Gutachten verbietet der "Korruptionstatbestand" gemäss Art. 33 HMG Vergünstigungen (Rabatte) auf Arzneimitteln generell nicht, und es werden auch keine Rabatt(ober)grenzen festgelegt." Es ist zutreffend, dass das neue Gesetz Rabatte nicht generell verbietet. Mit der Bestimmung "handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte" wird aber sehr wohl die Qualität der Rabatte festgelegt.
Von der Swissmedic werden in naher Zukunft Urteile erwartet, die klarere Hinweise dazu geben werden. Die VIPS ist überrascht, dass die Weko in ihrer Verlautbarung eine neue Gesetzesinterpretation vornimmt, die nicht mit den bisherigen Interpretationen der zuständigen Bundesämter übereinstimmt.
Kontakt:
Vereinigung der Importeure Pharmazeutischer Spezialitäten (VIPS)
Walter P. Hölzle
Geschäftsführer VIPS
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6304 Zug
Tel. +41/41/727'67'80
Fax +41/41/727'67'90