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EQS-Adhoc: Europäischer Gerichtshof zur deutschen Festpreisbindung: Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig


EQS Group-Ad-hoc: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Europäischer Gerichtshof zur deutschen Festpreisbindung: Boni auf
rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig

19.10.2016 / 11:59
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.


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Medienmitteilung

Europäischer Gerichtshof zur deutschen Festpreisbindung:

Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Das deutsche
Festpreissystem für EU-ausländische Versandapotheken im Zusammenhang mit der
Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel verstösst gegen den freien Warenverkehr.
Das Urteil wird die Versandnachfrage und damit den eingeschlagenen Wachstumskurs
der Zur Rose-Gruppe positiv beeinflussen.

Rezeptpflichtige Arzneimittel unterliegen in Deutschland der Festpreisbindung.
Mit Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Oktober 2012 waren
auch EU-ausländische Versandapotheken und damit auch die in den Niederlanden
beheimatete Zur Rose-Tochter DocMorris an die deutsche
Arzneimittelpreisverordnung gebunden. In seinem heutigen Urteil stellt der
Europäische Gerichtshof fest, dass sogenannte Boni auf Rezept für
EU-ausländische Versandapotheken zulässig sind.

Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose-Gruppe, freut sich über das
patientenfreundliche Urteil: «Mit unserem Geschäftsmodell stehen wir seit jeher
für mehr Wettbewerb, sowohl bei der Versorgung der Patienten als auch beim
Preis.» Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann DocMorris
Preisvorteile wieder weitergeben, von denen insbesondere chronisch erkrankte
Menschen mit einem hohen Arzneimittelbedarf profitieren. Für immer mehr Menschen
ist die Hauszustellung ihrer Arzneimittel durch eine registrierte und seriöse
Versandapotheke eine echte Erleichterung. «Dieser Trend wird sich in den
nächsten Jahren noch verstärken», ist Oberhänsli überzeugt.

Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist für die Zur Rose-Gruppe
ein profitables Kerngeschäft, zu welchem DocMorris rund ein Drittel des
Gruppenumsatzes beisteuert. Die Versandapothekengruppe will hier wieder ein
zweistelliges Wachstum erzielen. Vor diesem Hintergrund lancierte DocMorris
Mitte September eine deutschlandweite TV-Kampagne mit Fokus auf die Zielgruppe
chronisch Erkrankte. Walter Oberhänsli betont: «Die Aufhebung des Rabattverbots
wird die Wachstumszielsetzungen für den forcierten Ausbau unserer europäischen
Marktführerschaft zusätzlich begünstigen.»

Kontakt

Lisa Lüthi, Leiterin Kommunikation
E-Mail:  lisa.luethi@zurrose.com, Telefon: +41 52 724 08 14

Zur Rose Group

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist mit ihren Marken «Zur Rose» und «DocMorris»
Europas grösste Online-Apotheke und führende Ärztegrossistin in der Schweiz. Mit
ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen
pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich zudem aus durch die
Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich Arzneimittelmanagement,
um die Wirksamkeit des Medikationsprozesses zu erhöhen. Dieses Schaffen von
Mehrwerten, die ausgeprägte Patientenorientierung sowie der Anspruch einer
kostengünstigen Medikamentenversorgung machen die Unternehmensgruppe zu einem
wichtigen strategischen Partner für Leistungserbringer, Kostenträger und
Industrie.

Der operative Sitz der Zur Rose-Gruppe befindet sich in Frauenfeld, von wo aus
auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist die
Gruppe mit Tochtergesellschaften in Heerlen (NL) und Halle an der Saale (DE)
aktiv. 2015 übernahm sie eine Mehrheitsbeteiligung an BlueCare in Winterthur,
dem marktführenden Anbieter von vernetzenden Systemen im Schweizer
Gesundheitswesen. Die Zur Rose-Gruppe beschäftigt an den verschiedenen
Standorten über 800 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015
einen Umsatz von 834 Millionen Franken.

Die Aktien der Zur Rose Group AG (Valor 4261528, ISIN CH0042615283) werden auf
den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank, eKMU-X der Zürcher
Kantonalbank sowie der Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG gehandelt. Die
im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris-Akquisition im November 2012
begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der Schweizer
Börse SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker
ZRO12). zurrosegroup.com


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung------------------------------------------------------

Sprache:     Deutsch

Unternehmen: Zur Rose Group AG

             Walzmühlestrasse 60

             8500 Frauenfeld

             Schweiz

Telefon:     +41 52 724 08 14

Internet: www.zurrosegroup.com

ISIN:        CH0199729366, CH0042615283

Börsen:      SIX Swiss Exchange


Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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512719  19.10.2016 

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