euro adhoc: Advanced Medien AG
US-Bank reicht Klage gegen deutsche Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG ein (D)
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Die Comerica Bank mit Sitz in USA hat gegen die Advanced Licencing GmbH, eine Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG (WKN 509300), Klage bei einem US-Gericht eingereicht. Hintergrund der Zahlungsklage in Höhe von 2.087.000 USD sind Kredite der Comerica Bank zur Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced Medien Tochtergesellschaft Unified Film Organization LLC, Los Angeles (UFO).
Die Advanced Medien AG selbst ist von der Klage nicht direkt betroffen, da keine Haftung für Lieferantenverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft Advanced Licencing GmbH besteht, die seit 21.12.2002 als TSC Technische Systeme Consult GmbH wieder unter dem ursprünglichen Namen firmiert. Advanced Medien haftet gegenüber der Comerica Bank auch nicht für die Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaft UFO. Des weiteren geht der Vorstand nicht davon aus, dass sich aus der Klage der Comerica Bank gegen die Advanced Licencing resp. TSC eine Gefährdung der Advanced Medien AG ergeben wird.
Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der Klage entfallen, waren bereits im Oktober 2002 durch die Advanced Licencing gegenüber UFO gekündigt worden, da sie nicht termingerecht ausgeliefert wurden. Die bereits geleisteten Anzahlungen in Höhe von 300.000 USD wurden daraufhin von der Advanced Licencing im gleichen Zug zurückgefordert.
Für die verbleibenden zwei Filmproduktionen werden von der Comerica Bank 387.000 USD geltend gemacht. Das Filmmaterial wurde bereits ausgeliefert und akzeptiert. Durch die Advanced Licencing wurden 70 Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. USD bezahlt. Nach den Unterlagen der Advanced Licencing GmbH steht somit lediglich ein Betrag in Höhe von 367.000 USD aus. Über diese verbleibende Verbindlichkeit wurde bereits in 2002 in Vergleichsverhandlungen mit der Comerica Bank ein einvernehmliches Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der anderen vier nicht gelieferten Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank später die Unterzeichnung des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von Advanced Medien bereits eine bindende Einigung erreicht war.
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 22.01.2003
Rückfragehinweis:
Susanne Rehm Tel.: +49(089)613805-0 Email: info@advanced-medien.de
Branche: Medien
ISIN: DE0005093009
WKN: 509300
Index: Nemax All Share
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