Alle Storys
Folgen
Keine Story von VSAO mehr verpassen.

VSAO

VSAO: Der Bundesrat verweigert einem Grossteil des Spitalpersonals einen zeitgemässen Arbeitnehmerschutz

Bern (ots)

Der VSAO nimmt mit Bedauern den Entscheid des
Bundesrates zur Kenntnis. Damit ist eine Chance vertan worden, das
gesamte Spitalpersonal einem zeitgemässen Arbeitnehmerschutz zu
unterstellen. Der Entscheid des Bundesrats ist in arbeitsrechtlicher
Hinsicht problematisch. Er begünstigt eine schwer nachvollziehbare
Ungleichbehandlung des Spitalpersonals, der Spitäler und der Kantone.
Im Frühling 2002 beschloss das Parlament, die Assistenzärztinnen
und -ärzte ab dem 1. Januar 2005 dem Schutz des Arbeitsgesetzes zu
unterstellen. Um den Geltungsbereich des Gesetzes auf  alle
Spitalpersonalkategorien und auch auf die bis anhin ausgenommenen
Spitäler der öffentlichen Verwaltung auszudehnen, erhielt das seco
den Auftrag, eine entsprechende Änderung der Verordnung zum
Arbeitsgesetz auszuarbeiten. Auf Druck der Kantone entstand eine
Vorlage, die nur den Assistenzärzten den Arbeitnehmerschutz gewährt.
Allen anderen Personalkategorien in den Spitälern der öffentlichen
Verwaltung wird er aber weiterhin verwehrt.
Der Bundesrat hat nun an seiner heutigen Sitzung den
Verordnungsentwurf des seco genehmigt. Damit wird dem Personal an
öffentlich-rechtlichen Institutionen - sofern diese Teil der
öffentlichen Verwaltung sind - weiterhin der Schutz des
Arbeitsgesetzes vorenthalten.
Die Oberärzte an einem Spital der öffentlichen Verwaltung werden
weiterhin 70 - 80 Stunden pro Woche mit Präsenzzeiten bis zu 36
Stunden arbeiten müssen, ihre Kollegen im benachbarten
Schwerpunktspital (Regionalspital) hingegen nur 50 Stunden, und dies
erst noch mit zeitgemässen Pikettdienstregelungen. Auch werden die
grossen Unterschiede in den Anstellungsbedingungen zwischen einer
Oberärztin am Universitätsspital Zürich (öffentliche Verwaltung) und
einem Oberarzt am Universitätsspital Bern (privatrechtliche Stiftung)
bestehen bleiben.
Der VSAO bedauert den kurzsichtigen Entscheid des Bundesrats, der
hauptsächlich auf Kostenüberlegungen zurückzuführen ist. Fortschritte
sind zwar bei den Assistenzärzten erzielt worden, die anderen
Kategorien warten aber weiterhin auf eine zeitgemässe Regelung. Der
VSAO ist dialogbereit. Der Verband wird allerdings im Falle von
stossenden Benachteiligungen von Mitarbeitenden in Spitälern der
öffentlichen Verwaltung auch Protestaktionen in Erwägung ziehen.

Kontakt:

Dr. med. Peter Studer
Vizepräsident VSAO Schweiz
Mobile: +41/79/643'51'87

Rosmarie Glauser
Geschäftsführerin VSAO Sektion Bern
Mobile: +41/79/688'86'57

Weitere Storys: VSAO
Weitere Storys: VSAO
  • 28.10.2003 – 14:20

    Einladung zur Fachtagung zum revidierten Arbeitsgesetz

    Bern (ots) - Am 1. Januar 2005 tritt das revidierte Arbeitsgesetz für alle Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte in Kraft. Der VSAO geht davon aus, dass die neue gesetzliche Regelung in vielen Spitälern zu einschneidenden Veränderungen in der Arbeits- und Einsatzplanung der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte führen wird. Die Eckwerte des Gesetzes, die neu sich stellenden organisatorischen Fragen und die ...