VSAO: Der Bundesrat verweigert einem Grossteil des Spitalpersonals einen zeitgemässen Arbeitnehmerschutz
Bern (ots)
Der VSAO nimmt mit Bedauern den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis. Damit ist eine Chance vertan worden, das gesamte Spitalpersonal einem zeitgemässen Arbeitnehmerschutz zu unterstellen. Der Entscheid des Bundesrats ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht problematisch. Er begünstigt eine schwer nachvollziehbare Ungleichbehandlung des Spitalpersonals, der Spitäler und der Kantone.
Im Frühling 2002 beschloss das Parlament, die Assistenzärztinnen und -ärzte ab dem 1. Januar 2005 dem Schutz des Arbeitsgesetzes zu unterstellen. Um den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Spitalpersonalkategorien und auch auf die bis anhin ausgenommenen Spitäler der öffentlichen Verwaltung auszudehnen, erhielt das seco den Auftrag, eine entsprechende Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz auszuarbeiten. Auf Druck der Kantone entstand eine Vorlage, die nur den Assistenzärzten den Arbeitnehmerschutz gewährt. Allen anderen Personalkategorien in den Spitälern der öffentlichen Verwaltung wird er aber weiterhin verwehrt.
Der Bundesrat hat nun an seiner heutigen Sitzung den Verordnungsentwurf des seco genehmigt. Damit wird dem Personal an öffentlich-rechtlichen Institutionen - sofern diese Teil der öffentlichen Verwaltung sind - weiterhin der Schutz des Arbeitsgesetzes vorenthalten.
Die Oberärzte an einem Spital der öffentlichen Verwaltung werden weiterhin 70 - 80 Stunden pro Woche mit Präsenzzeiten bis zu 36 Stunden arbeiten müssen, ihre Kollegen im benachbarten Schwerpunktspital (Regionalspital) hingegen nur 50 Stunden, und dies erst noch mit zeitgemässen Pikettdienstregelungen. Auch werden die grossen Unterschiede in den Anstellungsbedingungen zwischen einer Oberärztin am Universitätsspital Zürich (öffentliche Verwaltung) und einem Oberarzt am Universitätsspital Bern (privatrechtliche Stiftung) bestehen bleiben.
Der VSAO bedauert den kurzsichtigen Entscheid des Bundesrats, der hauptsächlich auf Kostenüberlegungen zurückzuführen ist. Fortschritte sind zwar bei den Assistenzärzten erzielt worden, die anderen Kategorien warten aber weiterhin auf eine zeitgemässe Regelung. Der VSAO ist dialogbereit. Der Verband wird allerdings im Falle von stossenden Benachteiligungen von Mitarbeitenden in Spitälern der öffentlichen Verwaltung auch Protestaktionen in Erwägung ziehen.
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