Forum Mobil: Mietgericht des Kantons Genf hat entschieden - Keine Mietzinsreduktion für Nachbarn einer Mobilfunkantenne
Bern (ots)
In einem Anfang Sommer gefälltem Urteil des Mietgerichts des Kantons Genf wird der Entscheid der Vorinstanz, die im November 2000 den Mietern aus Grand-Saconnex in der Nähe einer sunrise Mobilfunkantenne eine Mietzinsreduktion zugestanden hatte, aufgehoben. Das Mietgericht des Kantons Waadt hat Ende 2004 in einem ähnlichen Fall in Vevey gleichermassen entschieden.
Durch das Urteil vom 31. Mai 2005 hat das Mietgericht des Kantons Genf dem sechsjährigen Rechtsstreit zwischen den Mietern, die in der Nähe einer sunrise Mobilfunkantenne im Grand-Saconnex Quartier wohnen und dem Eigentümer der Liegenschaft eine Ende gesetzt.
In seinem Entscheid hatte die Schlichtungskommission des Mietgerichts im November 2000 den Mietern eine Mietzinsreduktion von 30% ab Inbetriebnahme der Mobilfunkstation zugestanden. Zu diesem Zeitpunkt war der Mobilfunkbetreiber nicht Partei im Rechtsverfahren und konnte sich zu diesem Entscheid nicht äussern.
Dieser Entscheid der Schlichtungskommission wurde nun durch das Mietgericht aufgrund der Beschwerde des Eigentümers aufgehoben. Erst im Beschwerdeverfahren wurde der Mobilfunkbetreiber Partei und hatte die Gelegenheit sich zum Rechtsstreit zu äussern.
In seinem Entscheid hält das Mietgericht fest, dass die Präsenz einer gemäss den gesetzlichen Grundlagen korrekt betriebene Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Liegenschaft keinen Mangel am Mietobjekt darstellt und daher kein Recht auf eine Mietzinsreduktion vorhanden ist.
In seinem Urteil vom 31. Mai - publiziert am 5. Juli 2005 - bestätigt das Genfer Mietgericht, dass die Präsenz einer Mobilfunkantenne auf einer Liegenschaft nicht als Mangel am Mietobjekt ausgelegt werden kann, solange die Anlage die Grenzwerte der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einhält. Folglich sind die Mieter nicht berechtigt ihren Mietzins aus diesem Grund zu hinterlegen. Dieser Entscheid stützt sich auf die Gerichtspraxis des Bundesgerichtes, das festhält, dass gemäss dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung kein objektiver Ursache-Wirkungszusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Auftreten von gesundheitlichen Symptomen besteht. Die Gesundheitsfrage und die Grenzwertfrage sind auf nationaler Ebene geregelt. Die klare Rechtslage und die detaillierten Anforderungen an Bewilligungsverfahren sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit. Die Vollzugsbehörden, die Mobilfunkbetreiber wie auch die betroffenen Anwohner können sich daher auf die in der NISV verankerten Anlagegrenzwerte verlassen (Urteil 1A.158/2004 vom 12. August 2004).
Das Forum Mobil begrüsst diesen Entscheid, der in Zukunft die Beziehungen zwischen den Immobilieneigentümern und den Mobilfunkbetreibern erleichtern sollte und dazu beiträgt eine optimale und flächendeckende Versorgung der Schweiz zu garantieren.
Immer mehr Menschen telefonieren mobil, immer häufiger wird das Handy genutzt - das Forum Mobil setzt sich für eine sachliche Diskussion zwischen den verschiedensten Interessengruppen rund um das Thema Mobilfunk ein.
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