Abkommen mit Europol unterzeichnet: Weiterer wichtiger Pfeiler der internationalen Polizeikooperation der Schweiz
(ots)Sperrfrist: 24.09.04, 1030. Es gilt das gesprochene Wort.
Bern, 24.09.2004. Im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus kann die Schweiz künftig mit dem Europäischen Polizeiamt Europol zusammenarbeiten. Ein Kooperations-Abkommen zwischen Europol und der Schweiz ist am Freitag in Bern unterzeichnet worden. Im kommenden Jahr soll das Abkommen den Eidgenössischen Räten unterbreitet werden.
Das Kooperationsabkommen wurde am Freitag vom geschäftsführenden Europol-Direktor Mariano Simancas und vom Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol), Jean-Luc Vez, unterzeichnet. Die Schweiz könne nun künftig von den Instrumenten Gebrauch machen, über die Europol zur Unterstützung der nationalen Polizeiorgane verfüge, sagte Simancas nach der Unterzeichnung. Er zeigte sich überzeugt, dass beide Seiten Nutzen aus der Kooperation ziehen werden.
Vez seinerseits wies darauf hin, dass Polizeiorgane heute nur noch durch internationale Kooperation in der Lage seien, ihre nationalen Aufgaben wahrzunehmen. Die Europäische Union (EU) habe mit der Gründung von Europol auf diese Tatsache reagiert. Seit 1999 unterstütze Europol erfolgreich die EU-Mitgliedstaaten bei der Verbrechens-Verhütung und -Bekämpfung. Nun werde auch die Schweiz von der Fach-Kompetenz profitieren können, welche sich Europol angeeignet habe. Andererseits habe die Schweiz Europol auch etwas zu bieten, beispielsweise ein mittlerweile ansehnliches Know-how im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung.
Informationsaustausch mit Europol-Staaten
Das Abkommen mit Europol ermöglicht es der Schweiz, mit den Staaten der EU strategische und operative Informationen auszutauschen, Expertenwissen, Gefahrenanalysen sowie fallbezogene Hinweise im Rahmen von Ermittlungen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich über folgende acht Deliktsbereiche: Terrorismus, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Menschenschmuggel, Menschenhandel, illegaler Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldfälschung und Fälschung sonstiger Zahlungsmittel sowie schliesslich Geldwäscherei, sofern diese mit den vorgenannten Deliktsbereichen zusammen hängt.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem wirkungsvollen Datenschutz enthält das Abkommen zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften. Diese schaffen die Bedingungen zur Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre.
Das Abkommen erlaubt zudem die Entsendung von Verbindungsbeamten. Es ist vorgesehen, am Europol-Sitz in Den Haag mindestens einen Schweizer Verbindungsbeamten zu stationieren.
Der dritte Pfeiler
Die europäische multilaterale Zusammenarbeit, die mit dem Europol- Abkommen beginne, sei der dritte Pfeiler der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz in der Verbrechensbekämpfung, betonte Jean-Luc Vez am Freitag weiter: der dritte Pfeiler neben den bilateralen Polizeikooperationsabkommen und Interpol. Und das Europol-Abkommen selbst sei ein wichtiger erster Baustein dieses Pfeilers.
Ein Schengen-Beitritt wird laut Vez durch die Zusammenarbeit mit Europol aber nicht etwa hinfällig werden. Vielmehr biete Schengen mit dem Fahndungssystem SIS eine wichtige Ergänzung zu Europol: ein computergestütztes System, in dem tatverdächtige oder vermisste Personen und gestohlene Gegenstände in kürzester Zeit europaweit zur Fahndung ausgeschrieben werden können.
Europol-Abkommen 2005 im Parlament
Die Verhandlungen über das Abkommen mit Europol waren bereits 2001 abgeschlossen worden. Im April 2002 stimmte der Bundesrat dem Abkommen zu. Nach dem Abschluss der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU wurde es vom Rat der Justiz- und Innenminister der EU am 19. Juli 2004 genehmigt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Anfang 2005 mit der Botschaft zum Abkommen beschäftigen. Diese soll dann noch im selben Jahr dem Parlament vorgelegt werden.
Weitere Auskünfte: Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 / 324 13 91 (ab 14 Uhr)
Notiz an die Redaktionen: Die Unterzeichnung findet wie folgt statt:
Datum: Freitag, 24. September 2004 Zeit: 10.00 Uhr Ort: Bundeshaus Ost, Zimmer 245