Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Architekten können Bauherren Meinungsfreiheit nicht verbieten
Eschen (ots)
Walenstadter Bauherr, der den Architekten Thomas Keller und Richard Brander Baupfusch und Betrug vorwirft, gewinnt vor Gericht
Baupfusch und Kostenüberschreitungen beim Bau sind sehr gravierende und weit verbreitete Probleme in unserer Gesellschaft. Und der Schutz des Bürgers, der seine gesamten Ersparnisse in ein Haus investiert, ist oft nicht gewährleistet.
In der Ausgabe vom 13. Juni 2003 hatte der Schweizerische Beobachter im Zusammenhang mit einer Motion von Nationalrätin Frau Hildegard Fässler und des Hausvereins Schweiz zum gesetzlichen Schutz von Bauherren über den Baupfusch an Wohnhaus und Praxis Dr. A. Ghaemmaghami in Walenstadt, welche unter der Bauleitung und Bauplanung der Architekten Thomas Keller und Richard Brander, mit Hauptsitz in Vaduz, Ende April 2000 bezogen wurde, u.a. folgendes berichtet: "Das Haus ist undicht. Überall sind Spuren des eindringenden Wassers zu sehen: Schimmel in den Ecken, aufgequollenes Parkett, Risse innen und aussen an den Wänden."
Der Artikel wurde dann von verschiedenen anderen Medien aufgegriffen. Der Hausverein bezeichnete in seinem Organ (September 2003) das Haus als "krasses Beispiel von Baupfusch", "schlicht unbewohnbar" und schreibt: "Der Fall am Walensee ist typisch. Der Neubau wurde vor drei Jahren bezogen; doch er beschert der Familie nur Ärger ... Architekten und Bauleitung haben ziemlich übel gepfuscht".
Der Hintergrund: Die Architekten hatten selbst im August 2000 Schäden bei der Bauwesenversicherung angemeldet. Von den Versicherungen beigezogene Experten stellten Baupfusch, massive Bauplanungs- und Bauleitungsfehler fest und richteten im März 2001 einen Bericht an die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten. Obwohl der Bericht mit den Architekten und sogar in Abwesenheit des Bauherrn vorbesprochen wurde, lehnen diese bis heute jegliche Verantwortung ab. Stattdessen stellten Keller und Brander im Mai 2001 Forderungen gegen den geschädigten Bauherrn in dreifacher Höhe des vertraglich vereinbarten Pauschalhonorars, ja sogar in unbestimmter Höhe und klagten unmittelbar darauf einen Teilbetrag beim Bezirksgericht Sargans ein.
In einer den Gerichten vorliegenden Expertise heisst es: "In allen Belangen, von der Rechnungsstellung über die Bauruine, über die horrende Kostenüberschreitung und über die Vertuschung der Tatsachen in betrügerischer Selbstbereicherungsabsicht ist systematisch zum enormen Schaden des Bauherrn vorgegangen worden!" Verschiedene Experten, so auch der Hausverein Schweiz, bezeichnen die Rechnungsstellung als arglistig und betrügerisch.
Inzwischen ist von Seiten der Bauherrschaft gegen die Architekten eine Zivilklage in Liechtenstein hängig. Aufgrund einer Strafanzeige des Bauherrn u.a. wegen Betrugs, Vermögensschädigung und Gefährdung von Leib und Gut, eröffnete die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft im Mai 2003 ein Strafverfahren gegen die Architekten.
Auch die Südostschweiz berichtete über den "Fall am Walensee" und das eröffnete Strafverfahren, da die Keller und Brander AG ein Projekt für ein neu geplantes Oberstufenschulhaus in Uznach SG ausführen will.
Als Reaktion auf die Meldungen in den Medien starteten die Architekten in den liechtensteinischen Zeitungen eine Leserbriefkampagne gegen die Person und Arbeit des Bauherrn mit Titeln wie: "Friedensinstitut sät Unfrieden".
Im selben Zeitraum stellte der Schweizer Anwalt der Architekten, Dr. Walter Locher, der gleichzeitig Kantonsrat und ein Mitglied der dreiköpfigen Anklagekammer des Kantonsgerichts St. Gallen und somit selbst gleichzeitig Richter ist, beim Kreisgericht Werdenberg-Sargans den Antrag, es sei dem Bauherrn mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) "unter Androhung der Überweisung an den Strafrichter" gerichtlich zu verbieten, zu behaupten, dass sein Haus ein Baupfusch ist, dass er betrogen wurde und dass gegen die Architekten ein Strafverfahren läuft, ohne ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen. Die Massnahme sei sogar ohne vorheriges Anhören des Gesuchsgegners zu erlassen. Dass ausgerechnet Herr Locher, ein Kantonsrat und damit Parlamentarier, ein Begehren zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit des Bürgers stellt, ist äusserst bedenklich!
Die Freiheit der Medien darüber zu recherchieren und zu berichten oder das Recht eines Geschädigten frei seine Meinung zu äussern, darf nicht unterbunden werden. Zum Beispiel wäre es ebenso absurd, der Südostschweiz oder einem anderen Geschädigten die Verletzung des UWG vorzuwerfen, weil diese Zeitung am 16.08.2003 berichtet hat: "Und ein liechtensteinischer Bauherr erzählte am Telefon, dass er mit den Architekten ähnliche Erfahrungen in Sachen Mängel gemacht habe."
Würde der Antrag der Architekten geschützt, so wäre ein ungeheuerliches Präjudiz aufgestellt. Damit wäre jeder Bürger und jedes Medienunternehmen leichte Beute für Geschäftsleute, die das Gesetz für ihre Zwecke verdrehen, welches aber eigentlich vor unlauterem Wettbewerb schützen sollte. Opfer dürften sich nicht mehr wehren und die Meinungsäusserungsfreiheit wäre aufgehoben!
Während die Architekten noch auf einen Erfolg ihres Antrags gehofft hatten, machten sie selber mit dem weiter, was sie dem Bauherrn zu Unrecht vorwerfen, nämlich diffamierende Aussagen über den Bauherrn zu verbreiten, z.B. in einem Interview vom 13.11.2003 an die St. Galler-Oberland Nachrichten.
Die Verteidigung der Architekten sowohl vor den Schweizer und Liechtensteiner Medien wie auch im Zivilverfahren und Strafverfahren vor dem Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein basiert nämlich auf dem üblichen Versuch, in die Offensive zu gehen und den Bauherrn als Querulanten zu stigmatisieren, der ohne jegliches Motiv Garantiearbeiten an seinem eigenen Haus angeblich verhindert haben soll. Der mit Baupfusch, massiver Kostenüberschreitung und mehreren Gerichtsverfahren belastete Bauherr weist diese arglistigen Unterstellungen dagegen als gänzlich unlogisch entschieden zurück. Denn wer will schon in einem Haus wohnen, in dem es kein einziges Zimmer ohne Feuchtigkeitsschäden und Risse gibt. Zudem ist es ein offensichtliches Ablenkungsmanöver und irreführend, den Eindruck erwecken zu wollen, die Behebung des Baupfuschs sei eine Sache von Garantiearbeiten gewesen. Und darüber hinaus: weshalb sollte der Bauherr Garantiearbeiten verhindern, welche für ihn sowieso kostenlos wären. Des Weiteren ist es eine bezeichnende Taktik, Verantwortung auf andere abzuwälzen. Doch diese lässt sich als solche entlarven. Denn, wenn beispielsweise die Elektroinstallation durch die Innenisolation geführt wird und diese damit durchlöchert wird, dann handelt es sich um einen eindeutigen Planungsfehler, wofür selbstverständlich die Architekten verantwortlich sind. Die übrigen Unternehmer haben auch nie die Verantwortung für irgendwelche Bauleitungs- und Bauplanungsfehler der Architekten übernommen, also kann das Problem auch nicht mit einfachen Nachbesserungen der Unternehmer gelöst werden.
Weil dieser Fall grundsätzliche Fragen des Schutzes des Bürgers betrifft, der nicht selten übervorteilt wird und weil der Bauherr, der international tätig ist, auch in der Region durch die Architekten verunglimpft wurde, möchte der Internationale Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre auf dieses weit verbreitete Problem hinweisen. Denn die meisten Anfragen an den Verein betreffen Baupfusch.
Im Fall des Bauherrn versus Keller und Brander hat auch das Kreisgericht Werdenberg-Sargans mittlerweile entschieden und dem Bauherrn Recht gegeben. Das Kreisgericht hält fest, dass keine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Die durch den Bauherrn eingereichten Akten beweisen zudem, dass schwerwiegende Mängel am Bau vorhanden sind und dass tatsächlich ein Strafverfahren gegen die Architekten eröffnet wurde. Die Keller und Brander AG hat gemäss Entscheid des Kreisgerichts in diesem Verfahren den Bauherrn mit rund CHF 4'000.- zu entschädigen!
Weitere Medienberichte in dieser Sache sind auf der Homepage des Vereins nachzulesen: www.justice-for-peace.org .
Kontakt:
Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte,
Berufs- und Amtsehre
c/o Medienagentur Gstöhl Anstalt
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