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Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre

Architekten können Bauherren Meinungsfreiheit nicht verbieten

Eschen (ots)

Walenstadter Bauherr, der den Architekten Thomas Keller und Richard
Brander Baupfusch und Betrug vorwirft, gewinnt vor Gericht
Baupfusch und Kostenüberschreitungen beim Bau sind
sehr gravierende und weit verbreitete Probleme in unserer
Gesellschaft. Und der Schutz des Bürgers, der seine gesamten
Ersparnisse in ein Haus investiert, ist oft nicht gewährleistet.
In der Ausgabe vom 13. Juni 2003 hatte der Schweizerische
Beobachter im Zusammenhang mit einer Motion von Nationalrätin Frau
Hildegard Fässler und des Hausvereins Schweiz zum gesetzlichen Schutz
von Bauherren über den Baupfusch an Wohnhaus und Praxis Dr. A.
Ghaemmaghami in Walenstadt, welche unter der Bauleitung und
Bauplanung der Architekten Thomas Keller und Richard Brander, mit
Hauptsitz in Vaduz, Ende April 2000 bezogen wurde, u.a. folgendes
berichtet: "Das Haus ist undicht. Überall sind Spuren des
eindringenden Wassers zu sehen: Schimmel in den Ecken, aufgequollenes
Parkett, Risse innen und aussen an den Wänden."
Der Artikel wurde dann von verschiedenen anderen Medien
aufgegriffen. Der Hausverein bezeichnete in seinem Organ (September
2003) das Haus als "krasses Beispiel von Baupfusch", "schlicht
unbewohnbar" und schreibt: "Der Fall am Walensee ist typisch. Der
Neubau wurde vor drei Jahren bezogen; doch er beschert der Familie
nur Ärger ... Architekten und Bauleitung haben ziemlich übel
gepfuscht".
Der Hintergrund: Die Architekten hatten selbst im August 2000
Schäden bei der Bauwesenversicherung angemeldet. Von den
Versicherungen beigezogene Experten stellten Baupfusch, massive
Bauplanungs- und Bauleitungsfehler fest und richteten im März 2001
einen Bericht an die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten.
Obwohl der Bericht mit den Architekten und sogar in Abwesenheit des
Bauherrn vorbesprochen wurde, lehnen diese bis heute jegliche
Verantwortung ab. Stattdessen stellten Keller und Brander im Mai 2001
Forderungen gegen den geschädigten Bauherrn in dreifacher Höhe des
vertraglich vereinbarten Pauschalhonorars, ja sogar in unbestimmter
Höhe und klagten unmittelbar darauf einen Teilbetrag beim
Bezirksgericht Sargans ein.
In einer den Gerichten vorliegenden Expertise heisst es: "In allen
Belangen, von der Rechnungsstellung über die Bauruine, über die
horrende Kostenüberschreitung und über die Vertuschung der Tatsachen
in betrügerischer Selbstbereicherungsabsicht ist systematisch zum
enormen Schaden des Bauherrn vorgegangen worden!" Verschiedene
Experten, so auch der Hausverein Schweiz, bezeichnen die
Rechnungsstellung als arglistig und betrügerisch.
Inzwischen ist von Seiten der Bauherrschaft gegen die Architekten
eine Zivilklage in Liechtenstein hängig. Aufgrund einer Strafanzeige
des Bauherrn u.a. wegen Betrugs, Vermögensschädigung und Gefährdung
von Leib und Gut, eröffnete die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft
im Mai 2003 ein Strafverfahren gegen die Architekten.
Auch die Südostschweiz berichtete über den "Fall am Walensee" und
das eröffnete Strafverfahren, da die Keller und Brander AG ein
Projekt für ein neu geplantes Oberstufenschulhaus in Uznach SG
ausführen will.
Als Reaktion auf die Meldungen in den Medien starteten die
Architekten in den liechtensteinischen Zeitungen eine
Leserbriefkampagne gegen die Person und Arbeit des Bauherrn mit
Titeln wie: "Friedensinstitut sät Unfrieden".
Im selben Zeitraum stellte der Schweizer Anwalt der Architekten,
Dr. Walter Locher, der gleichzeitig Kantonsrat und ein Mitglied der
dreiköpfigen Anklagekammer des Kantonsgerichts St. Gallen und somit
selbst gleichzeitig Richter ist, beim Kreisgericht Werdenberg-Sargans
den Antrag, es sei dem Bauherrn mit dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) "unter Androhung der Überweisung an den
Strafrichter" gerichtlich zu verbieten, zu behaupten, dass sein Haus
ein Baupfusch ist, dass er betrogen wurde und dass gegen die
Architekten ein Strafverfahren läuft, ohne ausdrücklich auf die
Unschuldsvermutung hinzuweisen. Die Massnahme sei sogar ohne
vorheriges Anhören des Gesuchsgegners zu erlassen. Dass ausgerechnet
Herr Locher, ein Kantonsrat und damit Parlamentarier, ein Begehren
zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit des Bürgers stellt, ist
äusserst bedenklich!
Die Freiheit der Medien darüber zu recherchieren und zu berichten
oder das Recht eines Geschädigten frei seine Meinung zu äussern, darf
nicht unterbunden werden. Zum Beispiel wäre es ebenso absurd, der
Südostschweiz oder einem anderen Geschädigten die Verletzung des UWG
vorzuwerfen, weil diese Zeitung am 16.08.2003 berichtet hat: "Und ein
liechtensteinischer Bauherr erzählte am Telefon, dass er mit den
Architekten ähnliche Erfahrungen in Sachen Mängel gemacht habe."
Würde der Antrag der Architekten geschützt, so wäre ein
ungeheuerliches Präjudiz aufgestellt. Damit wäre jeder Bürger und
jedes Medienunternehmen leichte Beute für Geschäftsleute, die das
Gesetz für ihre Zwecke verdrehen, welches aber eigentlich vor
unlauterem Wettbewerb schützen sollte. Opfer dürften sich nicht mehr
wehren und die Meinungsäusserungsfreiheit wäre aufgehoben!
Während die Architekten noch auf einen Erfolg ihres Antrags
gehofft hatten, machten sie selber mit dem weiter, was sie dem
Bauherrn zu Unrecht vorwerfen, nämlich diffamierende Aussagen über
den Bauherrn zu verbreiten, z.B. in einem Interview vom 13.11.2003 an
die St. Galler-Oberland Nachrichten.
Die Verteidigung der Architekten sowohl vor den Schweizer und
Liechtensteiner Medien wie auch im Zivilverfahren und Strafverfahren
vor dem Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein basiert nämlich auf
dem üblichen Versuch, in die Offensive zu gehen und den Bauherrn als
Querulanten zu stigmatisieren, der ohne jegliches Motiv
Garantiearbeiten an seinem eigenen Haus angeblich verhindert haben
soll. Der mit Baupfusch, massiver Kostenüberschreitung und mehreren
Gerichtsverfahren belastete Bauherr weist diese arglistigen
Unterstellungen dagegen als gänzlich unlogisch entschieden zurück.
Denn wer will schon in einem Haus wohnen, in dem es kein einziges
Zimmer ohne Feuchtigkeitsschäden und Risse gibt. Zudem ist es ein
offensichtliches Ablenkungsmanöver und irreführend, den Eindruck
erwecken zu wollen, die Behebung des Baupfuschs sei eine Sache von
Garantiearbeiten gewesen. Und darüber hinaus: weshalb sollte der
Bauherr Garantiearbeiten verhindern, welche für ihn sowieso kostenlos
wären. Des Weiteren ist es eine bezeichnende Taktik, Verantwortung
auf andere abzuwälzen. Doch diese lässt sich als solche entlarven.
Denn, wenn beispielsweise die Elektroinstallation durch die
Innenisolation geführt wird und diese damit durchlöchert wird, dann
handelt es sich um einen eindeutigen Planungsfehler, wofür
selbstverständlich die Architekten verantwortlich sind. Die übrigen
Unternehmer haben auch nie die Verantwortung für irgendwelche
Bauleitungs- und Bauplanungsfehler der Architekten übernommen, also
kann das Problem auch nicht mit einfachen Nachbesserungen der
Unternehmer gelöst werden.
Weil dieser Fall grundsätzliche Fragen des Schutzes des Bürgers
betrifft, der nicht selten übervorteilt wird und weil der Bauherr,
der international tätig ist, auch in der Region durch die Architekten
verunglimpft wurde, möchte der Internationale Verein für
Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre auf dieses weit
verbreitete Problem hinweisen. Denn die meisten Anfragen an den
Verein betreffen Baupfusch.
Im Fall des Bauherrn versus Keller und Brander hat auch das
Kreisgericht Werdenberg-Sargans mittlerweile entschieden und dem
Bauherrn Recht gegeben. Das Kreisgericht hält fest, dass keine
Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Die
durch den Bauherrn eingereichten Akten beweisen zudem, dass
schwerwiegende Mängel am Bau vorhanden sind und dass tatsächlich ein
Strafverfahren gegen die Architekten eröffnet wurde. Die Keller und
Brander AG hat gemäss Entscheid des Kreisgerichts in diesem Verfahren
den Bauherrn mit rund CHF 4'000.- zu entschädigen!
Weitere Medienberichte in dieser Sache sind auf der Homepage des
Vereins nachzulesen: www.justice-for-peace.org .

Kontakt:

Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte,
Berufs- und Amtsehre
c/o Medienagentur Gstöhl Anstalt
Essanestrasse 93
9492 Eschen
Fürstentum Liechtenstein
Tel. +41/81/710'21'21