REACH: mit der vollständigen Übernahme zuwarten
Zürich (ots)
Die chemische und pharmazeutische Industrie in der Schweiz ist vom EU-Chemikalienrecht REACH betroffen. SGCI Chemie Pharma Schweiz spricht sich dafür aus, mit der vollständigen Übernahme von REACH ins Schweizer Recht zuzuwarten. Das heutige hohe Schutzniveau bleibt trotzdem in der Schweiz erhalten.
Mit der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), die am 1. Juni 2007 in der EU in Kraft getreten ist, sollen alte und neue Stoffe - im Gegensatz zu früher - den gleichen Regeln unterstellt werden. Für alle Stoffe soll ein Mindest-Kenntnisstand bezüglich Gefährdung von Mensch und Umwelt erreicht werden, der sich an den in Verkehr gebrachten Jahresmengen sowie an der Gefährlichkeit der Stoffe orientiert. Konkret sind unterschiedlich umfangreiche Datensätze zu erarbeiten und mehr oder weniger aufwändige Registrierungs- oder Zulassungsverfahren zu durchlaufen; den Herstellern und Importeuren der Stoffe wird bei der Erarbeitung dieser Daten die Hauptverantwortung übertragen.
Auch die schweizerischen Unternehmen - Hersteller und Importeure, aber auch Anwender von Stoffen und Zubereitungen in anderen Branchen - werden sich der Herausforderung durch REACH stellen müssen, sind sie doch direkt oder indirekt von REACH betroffen: Direkt, wenn sie Stoffe aus der Schweiz in die EU exportieren und die entsprechenden REACH-Bestimmungen einhalten müssen. Indirekt, wenn sie Stoffe aus der EU in die Schweiz importieren, da sie voraussichtlich mit Preiserhöhungen konfrontiert oder auf Grund der neuen, zusätzlichen Anforderungen gewisse Stoffe auf dem EU-Markt nicht mehr erhalten werden. Im besonderen Ausmass sind KMU betroffen.
Ob das umfangreiche REACH-Regelwerk in der Praxis funktioniert und wie gross der Arbeitsaufwand für REACH auch für die betroffenen exportierenden Schweizer Firmen sein wird, wird sich erst in Zukunft zeigen. Genauso schwer lässt sich vorhersagen, welche Auswirkungen REACH auf den EU-Markt und den EU-Produktionsstandort haben wird. Vor diesem Hintergrund spricht sich SGCI Chemie Pharma Schweiz dafür aus, im jetzigen Zeitpunkt von einer vollständigen Übernahme von REACH ins Schweizer Recht abzusehen.
Punktuelle Anpassungen werden kurzfristig nötig und auf Verordnungsebene möglich sein. Primär soll aber In den nächsten 4-5 Jahren die Umsetzung von REACH in der EU aktiv mitverfolgt und evaluiert werden. Das heute hohe Schutzniveau in der Schweiz wird durch das Zuwarten nicht beeinträchtigt. Die Schweiz kennt z.B. seit langem das Prinzip der Selbstverantwortung der Hersteller (Selbstkontrolle). Zudem könnten allfällige Erkenntnisse aus dem REACH-Verfahren, die eine Neubeurteilung von Stoffen hinsichtlich ihrer Risiken für Mensch und Umwelt notwendig machen, wie bisher rasch und pragmatisch auf dem Verordnungsweg ins Schweizer Recht überführt werden. Im Übrigen bleiben wesentliche Bestandteile des Chemikalienrechts, nämlich Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, vollständig mit der EU harmonisiert.
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