Verfahren der SWITCH rechtswidrig? - Einführung von ".ch"-Domänen mit Akzenten und Umlauten
Bern (ots)
Die Registrierungsstelle für ".ch"-Domänen (SWITCH) plant, ab dem 1. März 2004 nach dem Prinzip "first come, first served" neu auch Domain-Namen zur Registrierung zuzulassen, welche Akzente und Umlaute enthalten. Bisher mussten für solche Zeichen Umschreibungsmöglichkeiten gefunden werden. Die Art des Zuteilungsverfahrens der SWITCH kann dazu führen, dass Dritte in schmarotzerischer Weise von den Investitionen der bisherigen Halter solcher Domain-Namen profitieren können.
Bislang konnten Domain-Namen der zweiten Ebene unter der Internet-Domäne ".ch" nur aus den 37 Zeichen des ASCII-Zeichensatzes gebildet werden. Es war aus technischen Gründen nicht möglich, ".ch"-Domain-Namen wie "café.ch" oder "müller.ch" zu registrieren. So musste anstatt eines é' ein einfaches e' eingetragen werden und für ein ü' hat sich die Umschreibung ue' eingebürgert. Diese Umschreibungen haben sich im Verkehr durchgesetzt. Jeder Internetnutzer und jede Internetnutzerin weiss heute, wie Domain-Namen mit Akzenten oder Umlauten im Internet einzugeben sind. Auch Internet-Suchdienste wie "google.ch" machen beim Suchergebnis keinen Unterschied, ob ein Suchbegriff mit ü' oder ue' eingetippt wird. Damit ist heute der Halter des Domain-Names "mueller.ch" faktisch auch bereits Inhaber des Domain-Namens "müller.ch".
Domain-Namen mit der Endung ".ch" können dank dem internationalen Standard IDN (Internationalized Domain Names) zukünftig 31 zusätzliche Zeichen enthalten. SWITCH sieht vor, Gesuche für Domain-Namen, welche eines oder mehrere der neu zugelassenen Zeichen enthalten, ab dem 1. März 2004 nach dem Prinzip "first come, first served" entgegen zu nehmen. Es wird ausdrücklich darauf verzichtet, den bisherigen Haltern von Domain-Namen oder Kennzeichenrechten bestimmte Vorrechte einzuräumen. Auch werden keine Reservationen für bestimmte Domain-Namen akzeptiert. SWITCH hat es zudem bis heute unterlassen, die bisherigen Inhaber von über 540'000 ".ch"-Domänen direkt über das geplante Verfahren zur Einführung von IDN zu informieren. Diese hätten nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) mindestens sechs Monate vor der Einführung von IDN über das geplante Vorgehen benachrichtigt werden müssen. Für viele betroffene Halter von Domain-Namen wird daher das böse Erwachen erst nach dem 1. März 2004 kommen. Nämlich dann, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen, welcher bislang umschrieben werden musste, in schmarotzerischer Art und Weise als Erster mit Akzenten oder Umlauten registriert. Der bisher alleinige Halter muss dann - sofern überhaupt möglich - zeitaufwändig und kostenintensiv seine Rechte auf dem gerichtlichen Weg durchsetzen.
Die Firma reisen.ch AG, welche unter anderem auch das bekannte Schweizer Reise-Portal "reisen.ch" betreibt, taxiert das von der SWITCH gewählte Verfahren zur Einführung von IDN als rechtswidrig. Der Verwaltungsrat des Unternehmens ist der Ansicht, dass durch das Vorgehen der SWITCH sowohl geltendes Bundesrecht wie auch die berechtigten Interessen zahlreicher Unternehmen und Privater verletzt werden. Die reisen.ch AG hat daher am 18.01.04 bei der SWITCH mittels eines Gesuchs verlangt, dass ihr als bisherige Halterin von ".ch"-Domänen mit "ae", "oe", "ue" auf 1. März 2004 automatisch auch die entsprechenden Domain-Namen mit "ä", "ö", "ü" als inaktive Domain-Namen zuzuteilen sind. Dadurch soll verhindert werden, dass betroffene Domain-Namen von Dritten unrechtmässig registriert und verwendet werden dürfen. Gleichzeitig verlangt die reisen.ch AG, dass die Zuteilung von IDN auf einen Zeitpunkt zu verschieben ist, der mindestens sechs Monate nach der Benachrichtigung aller bisherigen Inhaber von ".ch"-Domänen üb er das geplante Vorgehen liegt.
Reisen.ch AG hat für interessierte Firmen und Privatpersonen unter " http://www.reisen.ch/idn/ " eine Home Page mit Informationen zum Thema IDN und ein Diskussionsforum eingerichtet. Ziel dieser Aktion ist, dass die SWITCH bzw. das BAKOM das geplante Verfahren zur Einführung von IDN überdenken muss und die bisherigen Halter von Domain-Namen besser geschützt werden.
Die Medienmitteilung im PDF-4.x-Format finden Sie auch unter folgendem Link: http://www.reisen.ch/idn/20040127_press-idn.pdf
Kontakt:
reisen.ch AG
Verwaltungsrat
Sandrainstrasse 17
CH - 3007 Bern
E-Mail: idn@reisen.ch