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Pixelpark AG

euro adhoc: Pixelpark AG
Sonstiges
Landgericht Berlin weist erstinstanzlich Klage ab

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
22.03.2005
Bezüglich des von der Pixelpark AG angestrengten Prozesses gegen
ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens und eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der
ZLU-Gruppe hat das Landgericht Berlin am 18. März 2005
erstinstanzlich entschieden, die Klage abzuweisen. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt dem
Unternehmen bis dato nicht vor. Nach deren Eingang wird die
Gesellschaft prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel bei dem
Kammergericht eingelegt werden.

Rückfragehinweis:

Janna Kuntz
Tel. +49(0)40-22667-122
E-Mail: janna.kuntz@visioplant.de

Branche: Internet
ISIN: DE0001262251
WKN: 126225
Index: CDAX, General Standard
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr

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