Der KV Schweiz zur Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) des Bodenpersonals der SWISS: Kündigung ist unnötig und unverständlich
Zürich (ots)
Für den KV Schweiz, der das Bodenpersonal der SWISS vertritt, ist die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags für das Bodenpersonal seitens der SWISS eine Ohrfeige. Das in den letzten Jahren bereits arg geprüfte Bodenpersonal wird ein weiteres Mal unnötig verunsichert. Eine schwache Personalkategorie soll der erste Schritt zu Kosteneinsparungen beitragen, obwohl in ihrem Bereich nur wenig Spielraum besteht.
Die Kündigung seitens der SWISS ist für den KV Schweiz unnötig und unverständlich. Nur weil die Geltungsdauer des GAV beim Bodenpersonal zuerst abläuft, soll dieses nun als erstes bluten müssen, bevor der Sparbeitrag der anderen Personalkategorien feststeht. Auf eine kurzfristige Verlängerung des GAV und Abstimmung der verschiedenen Laufzeiten aller GAV wollte die SWISS nicht eintreten.
Das Bodenpersonal hat bereits im Sommer des vergangenen Jahres einen Sparbeitrag geleistet mit einer Arbeitszeiterhöhung und Verzicht auf Lohnnebenleistungen, ohne dass die anderen Personalkategorien vergleichbare Opfer bringen mussten. Der Spielraum für Leistungsreduktionen ist ohnehin klein, da der geltende GAV des Bodenpersonals, der in der schwierigen Aufbauphase der SWISS im Frühjahr 2002 ausgehandelt wurde, nur in wenigen Punkten das gesetzliche Minimum übersteigt. Es kann auch nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sein, die den Aufbau der SWISS ermöglichten, dass eine Gesellschaft mit einer erheblichen Beteiligung der öffentlichen Hand Anstellungsbedingungen nahe am Existenzminimum hat. Schliesslich riskiert die SWISS bei einer weiteren Verschlechterung der Arbeitsplatzattraktivität den Abgang weiterer Leistungsträgerinnen und -träger, die für den Erfolg des Unternehmens entscheidend sind.
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