KV Schweiz: Ständerat entscheidet gegen Qualität der Berufsbildung
Zürich (ots)
Die ständerätliche Zustimmung zur Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre ist inakzeptabel. Der Kaufmännische Verband fordert einen wirksamen Schutz der Lehrlinge. Mit dem Jugendschutzalter 18 wird die Berufslehre noch unattraktiver; damit wäre die Berufsbildung massiv gefährdet. Heute sind die Jugendlichen bei Lehrbeginn durchschnittlich knapp 18 Jahre alt - somit würde die Mehrheit der Auszubildenden vom Schutz ausgeschlossen. Falls die eidgenössischen Räte dieser Vorlage zustimmen, wird der KV Schweiz die Unterstützung eines Referendums in Betracht ziehen.
Dass der Ständerat nicht einmal die Lehrlinge schützen will, ist für den Kaufmännischen Verband nicht nachvollziehbar. Dem Ständerat scheinen die Bedürfnisse der Lehrbetriebe fremd zu sein. Diese beklagen seit einiger Zeit einen Rückgang von Bewerbungen von schulisch starken Schülern. Die Betriebe leiden darunter, dass eine Grosszahl "starker" Schüler/innen den Weg über Handelsschule oder Gymnasium bevorzugt. Doch statt eine dringend notwendige Verbesserung der Rahmenbedingungen und eine Steigerung der Attraktivität anzustreben, gefährden Ständerat und Bundesrat die Berufsbildung. Damit wird die Lehre noch unattraktiver und noch weniger "starke" Schüler/innen werden in eine Lehre einsteigen - ein möglicher Grund für noch mehr Betriebe, sich aus der Berufsbildung zurückzuziehen.
Fakt ist: Mit diesem Entscheid riskieren Ständerat und Bundesrat einen weiteren Abbau von Lehrstellen!
Die Folgen einer Verschlechterung des Jugendschutzes sind ganz konkret: Verlängerung der Arbeitszeiten, mehr Nachtarbeit, mehr Sonntagsarbeit, Verkürzung der Ruhezeiten, Überzeiten. Solche Überbeanspruchungen gefährden die Qualität der Berufsbildung. Die Bildungsansprüche müssen im Vordergrund stehen. Die qualitativ besten Resultate des dualen Berufsbildungssystems werden dort erzielt, wo die Betriebe in die berufliche Bildung investieren. Eine Herabsetzung des Jugendschutzalters würde die grosse Mehrheit der Auszubildenden vom Schutz ausschliessen. Die Erfahrungen zeigen klar, dass sich die Arbeitsbedingungen auf die Qualität und die Attraktivität der Berufslehre auswirken.
In Lehrberufen, in denen Nacht- und Sonntagsarbeit notwendig ist (Bäcker, Gastronomie etc.), sind solche Bewilligungen bereits in Kraft - eine Herabsetzung des Schutzalters für Lehrlinge ist also völlig unnötig!
Im Rahmen der Revision des Arbeitsgesetzes hat der Bundesrat eine Verbesserung des Jugendschutzes versprochen. Nun soll sogar ein deutlicher Abbau stattfinden. Eine Beschränkung des Geltungsbereiches ist die grösstmögliche Verschlechterung des Jugendschutzes und daher absolut inakzeptabel! Statt einer Verschlechterung des Jugendschutzes fordert der Kaufmännische Verband darum die rasche Einführung der Jugendschutzverordnung mit dem bewährten Schutzalter 20 für Lehrlinge!
Weitere Auskünfte: Mario Antonelli Kaufmännischer Verband Schweiz Jugendsekretär Postfach 1853 8027 Zürich Tel.: +41/44/283/45'45 Mobile: +41/79/690'99'69
Susanne Erdös Zentralsekretärin Tel.: +41/44/283'45'76 Mobile: +41/79/635'18'50