euro adhoc: CineMedia Film AG - Geyer-Werke
Recht/Prozesse
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03.02.2006
Berufung der CineMedia Film AG gegen die hr werbung zurückgewiesen
München, 03. Februar 2006: Das OLG Frankfurt am Main hat heute die Berufung der CineMedia Film AG im Klageverfahren gegen die hr werbung GmbH zurückgewiesen. Mit der Klage zielte die CineMedia auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile der ehemaligen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen arglistiger Täuschung.
Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die hr werbung zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile an die CineMedia Kenntnis über die von Sonderprüfern festgestellten Bilanzfälschungen aus 1999 und Vorjahren bei der TaunusFilm-Produktions GmbH hatte. Weiterhin sah das Gericht keine arglistige Täuschung darin, dass der CineMedia beim Anteilserwerb eine Vereinbarung nicht offen gelegt wurde, in der die TaunusFilm-Produktion die Gesamtfinanzierung der Unternehmungen eines Dritten unabhängig von einer Gegenleistung übernommen hatte.
Rückfragehinweis:
Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de
Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: CDAX
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