euro adhoc: RHI AG
Recht/Prozesse
Gericht genehmigt Reorganisationspläne -
US Chapter 11-Verfahren vor endgültigem Abschluss
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Unternehmen
26.09.2007
Am 24. September 2007 hat das Gericht ein Urteil gefällt, in welchem es die Reorganisati-onspläne genehmigt und alle aufrechten Einsprüche abgelehnt hat. Um in Rechtskraft zu erwachsen, muss dieses Urteil vom Distriktgericht bestätigt werden. Für den Fall, dass das Distriktgericht dieses Urteil bestätigt, muss zudem die Berufungsfrist von 30 Tagen verstrei-chen.
Wie bereits veröffentlicht, haben RHI, einige ihrer Konzerngesellschaften und verschiedene im Chapter 11 befindliche US-Gesellschaften (inklusive North American Refractories Compa-ny/NARCO) im April 2004 Vereinbarungen zur Regelung aller gegenseitigen Ansprüche und von Ansprüchen Dritter getroffen.
Beginnend mit Juni 2005 haben die in Chapter 11 befindlichen Gesellschaften Reorganisati-onspläne bei Gericht eingereicht, die diese Vereinbarungen beinhalten. Eine Bedingung für das Wirksamwerden der NARCO Vereinbarung ist die in einem früheren Vertrag vereinbarte Zahlung von USD 40 Mio. durch Honeywell International Inc. an RHI Refractories Holding, welche mit der endgültigen Zustimmung zur Genehmigung des Gerichts sowie dem Wirk-samwerden der Reorganisationspläne fällig wird.
Sofern die Genehmigung des Gerichts im Wege der entsprechenden Bestätigungsentschei-dung des Distriktgerichts endgültig in Rechtskraft erwächst, erhalten RHI AG und ihre Beteili-gungen endgültige Rechtssicherheit im Zusammenhang mit allen noch verbliebenen Asbest Schadensansprüchen in den USA.
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk Tel: +43-1-50213-6117
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt