euro adhoc: RHI AG
Sonstiges
RHI - Entscheidung der Übernahmekommission
gefallen
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Unternehmen
01.02.2008
Die Übernahmekommission hat das Prüfungsverfahren mit dem Gegenstand, ob die MS Privatstiftung aufgrund gemeinsamen Vorgehens mit anderen Rechtsträgern ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt oder eine gebotene Mitteilung unterlassen hat (§§ 22 bis 25 ÜbG) mit Bescheid vom 31.01.2008 abgeschlossen, der am 01.02.08 zugestellt wurde.
Die Übernahmekommission hat im Bescheid ausgesprochen, dass die MS Privatstiftung weder gegen die Anzeige- noch gegen die Angebotspflicht verstoßen hat, daher sind keine zivilrechtlichen Sanktionen nach § 34 ÜbG eingetreten.
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk
Tel: +43-1-50213-6123
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt