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Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP/FSEP/FSSP)

Gestaltungsfreiraum für nichtstaatliche Schulen

Bern (ots)

Mit einer neuen interkantonalen Vereinbarung über die
Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) will die
schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
nationale Bildungsstandards für die Erstsprache, Fremdsprache,
Mathematik und Naturwissenschaften einführen, die per Ende des 2., 6.
und 9. Schuljahres durch Tests gemessen werden. Zudem sollen pro
Sprachregion die Lehrpläne harmonisiert und die Lehrmittel
koordiniert werden.
Nichtstaatliche Schulen mit privatrechtlicher Trägerschaft stellen
eine wesentliche Ergänzung und Bereicherung der Schullandschaft in
der Schweiz dar. Dank den Gestaltungsmöglichkeiten konnten diese
Privatschulen immer wieder innovative Impulse für die Pädagogik
entwickeln. Manche Elemente der Montessori-, Freinet- oder
Rudolf-Steiner-Pädagogik, wie bspw. der Frühbeginn von Fremdsprachen,
selbständige Abschlussarbeiten, Lernberichte statt Notenzeugnisse
wurden erfolgreich in das staatliche Bildungsangebot integriert.
Als Ergänzung des staatlichen Schulangebotes erfüllen
Privatschulen einen wichtigen Bildungsauftrag, indem sie Eltern und
Kindern alternative pädagogische Konzepte anbieten, die spezifische
Bedürfnisse abdecken. Viele Schülerinnen und Schüler mit
beschleunigten oder verlangsamten Lernrhythmen erhalten auf diesem
Weg Bildungsangebote, die ihren Möglichkeiten entsprechen. Um ihren
pädagogischen Auftrag einer ganzheitlichen Bildung zu erfüllen,
müssen nichtstaatliche Schulen über ausreichend Gestaltungsspielraum
verfügen.
Ein Rechtsgutachten, das die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer
Privatschulen (ASP) bei Prof. Dr. Tobias Jaag und Dr. Markus Rüssli,
Zürich, in Auftrag gab, zeigt auf, dass nichtstaatlichen Schulen ein
ausreichender Gestaltungsspielraum zugestanden werden muss, um ihre
Konzepte verwirklichen zu können. Dies betrifft insbesondere das
Recht auf Entwicklung eigener Lehrpläne und die Wahl und Entwicklung
von Lehrmitteln, die dem eigenen pädagogischen Konzept entsprechen.
Wird ihnen dieser Freiraum verwehrt, wird die Privatschulfreiheit
ihrer Substanz entleert und werden die nichtstaatlichen Schulen in
ihren Rechten verletzt. Entscheidend ist letztlich, dass die an den
Privatschulen vermittelte Bildung jener an den staatlichen Schulen
gleichwertig ist, und nicht wie sie vermittelt wird.
Unterrichtsziele können auf verschiedene Art und Weise erreicht
werden, deshalb muss nichtstaatlichen Schulen die Wahl des adäquaten
Weges überlassen werden. Vorschriften von Bund und Kantonen über das
Privatschulwesen müssen den Kernbereich der Privatschulfreiheit
respektieren. Es dürfte deshalb zu weit gehen, wenn Privatschulen
bspw. dazu verpflichtet würden, die für die staatlichen Schulen
geltenden Bildungsstandards tel quel zu übernehmen.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit sind die
Einschränkungen der Privatschulfreiheit auf das Mass zu beschränken,
das für die Harmonisierung unabdingbar ist. Aus Sicht der
Rechtsgutachter wird das Gebot der Durchlässigkeit beispielsweise
auch dann noch gewahrt, wenn die Schülerinnen und Schüler der
Privatschulen die Bildungsstandards zu einem späteren Zeitpunkt
erreichen, als an den staatlichen Schulen. Es kann ja gerade das
deklarierte Ziel einer Schule sein, einen sanfteren, langsameren
Einstieg zu ermöglichen. Allerdings müsste durch entsprechende
Information Transparenz geschaffen werden. Für die international
ausgerichteten Privatschulen findet HarmoS überhaupt keine Anwendung,
da diese Schulen andere Bildungsziele verfolgen und zum Beispiel in
englischer Sprache unterrichten.
Der Verband Schweizerischer Privatschulen VSP, die
Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz und
Liechtenstein und der Verband Katholischer Schulen Schweiz KSS, die
in der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Privatschulen
zusammengeschlossen sind, werden sich bei der Umsetzung des
HarmoS-Konkordates in den Kantonen gemeinsam dafür einsetzen, dass
die Privatschulfreiheit auch in Zukunft gewährleistet bleibt.

Kontakt:

Markus Fischer, Generalsekretär VSP
Hotelgasse 1
Postfach 316
3000 Bern 7,
Tel.: +41/ 31/328'40'50

Roland Muff, Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der
Schweiz und Liechtenstein,
Carmenstr. 40
8032 Zürich
Tel.: +41/61/683'74'15

Vreni Fehr-Hegglin
Katholische Schulen Schweiz KSS
Alpenquai 4, Postfach 2069
6002 Luzern
Tel.: +41/41/227'59'80

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