Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP/FSEP/FSSP)
Gestaltungsfreiraum für nichtstaatliche Schulen
Bern (ots)
Mit einer neuen interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) will die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) nationale Bildungsstandards für die Erstsprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften einführen, die per Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres durch Tests gemessen werden. Zudem sollen pro Sprachregion die Lehrpläne harmonisiert und die Lehrmittel koordiniert werden.
Nichtstaatliche Schulen mit privatrechtlicher Trägerschaft stellen eine wesentliche Ergänzung und Bereicherung der Schullandschaft in der Schweiz dar. Dank den Gestaltungsmöglichkeiten konnten diese Privatschulen immer wieder innovative Impulse für die Pädagogik entwickeln. Manche Elemente der Montessori-, Freinet- oder Rudolf-Steiner-Pädagogik, wie bspw. der Frühbeginn von Fremdsprachen, selbständige Abschlussarbeiten, Lernberichte statt Notenzeugnisse wurden erfolgreich in das staatliche Bildungsangebot integriert.
Als Ergänzung des staatlichen Schulangebotes erfüllen Privatschulen einen wichtigen Bildungsauftrag, indem sie Eltern und Kindern alternative pädagogische Konzepte anbieten, die spezifische Bedürfnisse abdecken. Viele Schülerinnen und Schüler mit beschleunigten oder verlangsamten Lernrhythmen erhalten auf diesem Weg Bildungsangebote, die ihren Möglichkeiten entsprechen. Um ihren pädagogischen Auftrag einer ganzheitlichen Bildung zu erfüllen, müssen nichtstaatliche Schulen über ausreichend Gestaltungsspielraum verfügen.
Ein Rechtsgutachten, das die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Privatschulen (ASP) bei Prof. Dr. Tobias Jaag und Dr. Markus Rüssli, Zürich, in Auftrag gab, zeigt auf, dass nichtstaatlichen Schulen ein ausreichender Gestaltungsspielraum zugestanden werden muss, um ihre Konzepte verwirklichen zu können. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Entwicklung eigener Lehrpläne und die Wahl und Entwicklung von Lehrmitteln, die dem eigenen pädagogischen Konzept entsprechen. Wird ihnen dieser Freiraum verwehrt, wird die Privatschulfreiheit ihrer Substanz entleert und werden die nichtstaatlichen Schulen in ihren Rechten verletzt. Entscheidend ist letztlich, dass die an den Privatschulen vermittelte Bildung jener an den staatlichen Schulen gleichwertig ist, und nicht wie sie vermittelt wird.
Unterrichtsziele können auf verschiedene Art und Weise erreicht werden, deshalb muss nichtstaatlichen Schulen die Wahl des adäquaten Weges überlassen werden. Vorschriften von Bund und Kantonen über das Privatschulwesen müssen den Kernbereich der Privatschulfreiheit respektieren. Es dürfte deshalb zu weit gehen, wenn Privatschulen bspw. dazu verpflichtet würden, die für die staatlichen Schulen geltenden Bildungsstandards tel quel zu übernehmen.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit sind die Einschränkungen der Privatschulfreiheit auf das Mass zu beschränken, das für die Harmonisierung unabdingbar ist. Aus Sicht der Rechtsgutachter wird das Gebot der Durchlässigkeit beispielsweise auch dann noch gewahrt, wenn die Schülerinnen und Schüler der Privatschulen die Bildungsstandards zu einem späteren Zeitpunkt erreichen, als an den staatlichen Schulen. Es kann ja gerade das deklarierte Ziel einer Schule sein, einen sanfteren, langsameren Einstieg zu ermöglichen. Allerdings müsste durch entsprechende Information Transparenz geschaffen werden. Für die international ausgerichteten Privatschulen findet HarmoS überhaupt keine Anwendung, da diese Schulen andere Bildungsziele verfolgen und zum Beispiel in englischer Sprache unterrichten.
Der Verband Schweizerischer Privatschulen VSP, die Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz und Liechtenstein und der Verband Katholischer Schulen Schweiz KSS, die in der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Privatschulen zusammengeschlossen sind, werden sich bei der Umsetzung des HarmoS-Konkordates in den Kantonen gemeinsam dafür einsetzen, dass die Privatschulfreiheit auch in Zukunft gewährleistet bleibt.
Kontakt:
Markus Fischer, Generalsekretär VSP
Hotelgasse 1
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3000 Bern 7,
Tel.: +41/ 31/328'40'50
Roland Muff, Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der
Schweiz und Liechtenstein,
Carmenstr. 40
8032 Zürich
Tel.: +41/61/683'74'15
Vreni Fehr-Hegglin
Katholische Schulen Schweiz KSS
Alpenquai 4, Postfach 2069
6002 Luzern
Tel.: +41/41/227'59'80