EANS-News: RHI AG Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5.
Mai 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4
sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2
VeröffentlichungsV
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Aktienrückkauf
In der ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG, Wien, wurde am 5. Mai 2017 zum
8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt,
auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu
12.000 Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 05.05.2017
sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben jeweils zum Börsekurs
am Tag der Ausübung der Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck
des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der RHI AG beschließen, doch
muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt
werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats.
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 05.05.2017 gem § 65 Abs
1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw
Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft (Fortsetzung der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1").
Wien, im Mai 2017
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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