Die vier Forderungen der Bewegung für Unabhängigkeit
Zürich (ots)
I. Neutralität
1. Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 setzt voraus, dass die Schweiz bei der Gestaltung ihrer Aussenbeziehungen die ihr in geschichtlicher Entwicklung zugefallene Maxime der Neutralität weiterhin befolgt: Bundesversammlung und Bundesrat sind gemäss Art. 173, Ziffer 1, littera a, und Artikel 185, Ziffer 1, verpflichtet, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen.
2. Die beiden jüngsten Revisionen des Militärgesetzes tragen in sich das Risiko, dass schweizerische Truppen ausserhalb des eigenen Territoriums in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt werden können.
3. Mit der Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden und den darauf basierenden Abmachungen nähert sich die Schweiz in neutralitätsrechtlich äusserst fragwürdiger und neutralitätspolitisch unhaltbarer Weise der NATO.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt vom Bundesrat, dass keine weiteren, insbesondere verdeckten Schritte zur Annäherung an die NATO, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder irgendwelche andere militärische Paktorganisationen unternommen werden. Es gilt, alles zu vermeiden, was das Neutralitätsrecht verletzen könnte. Es gilt insbesondere, dass der Bundesrat die verfassungsmässige Pflicht zu einer Neutralitätspolitik strikte gewährleistet, die Neutralität der Schweiz nicht untergräbt und dafür sorgt, dass die Neutralität in Zukunft auch in einem sich wandelnden internationalen Umfeld konsequent beachtet wird und damit glaubwürdig bleibt.
II. Verfassungsmässiger Auftrag
1. Es scheint, dass unsere Armeeführung im Zuge der Kooperations-Euphorie dem in Art. 58 Abs. 2 der Bundesverfassung verankerten Auftrag, wonach die schweizerische Armee das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen habe, nicht mehr den ihm zukommenden Stellenwert beimisst
2. Die Armeeführung übersieht dabei offensichtlich, welche Bedeutung Neutralitätsschutz und Erste autonome Verteidigungsfähigkeit für unser Land haben, dessen Volk den Willen zur Neutralität durch Annahme der Bundesverfassung vom 18. April 1999 bekräftigt hat (s. Forderung III).
3. Alle dahin gehenden Beteuerungen der Politik werden zu leeren Deklamationen, wenn das notwendige Machtmittel "Armee" nicht eingesetzt wird, um die schweizerische Neutralität zu garantieren und zu schützen.
4. Es herrscht grosse Unklarheit, ja Widersprüchlichkeit bezüglich des Auftrages der Armee zugunsten der inneren Sicherheit. Die so genannten Dauereinsätze der Armee in deren Rahmen mussten, weil nicht im Verfassungswortlaut enthalten, durch Gutachten gestützt werden.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt von Bundesrat und Parlament eine klare Einflussnahme auf die Armeeführung in den Bereichen Einsatzdoktrin und Gewichtung der Armeeaufträge. Insbesondere verlangt sie, dass die Themenbereiche "Neutralitätsschutz" und "Erste autonome Verteidigungsfähigkeit" jenen Stellenwert in Doktrin und Ausbildung erhalten, der für eine glaubwürdige Neutralitätspolitik notwendig ist.
III.Miliz
1. Das Milizprinzip ist in Art. 58 Abs. 1 der Bundesverfassung als Grundsatz verankert.
2. Demgegenüber führt der zunehmende Bedarf an Berufspersonal für die Ausbildung dazu, dass mehr und mehr Kommandi in den Einsatzverbänden mit Berufsoffizieren oder Militärbeamten besetzt werden.
3. Damit wird die bisher so wertvolle Wechselwirkung zwischen ziviler und militärischer Führung leichtfertig aufgegeben und schwindet das Interesse der Wirtschaft daran, Führungskräfte für die Armee zur Verfügung zu stellen.
4. Zivile Führungskräfte von hoher Kompetenz werden in der Armee zunehmend gezwungen, subalterne Funktionen zu übernehmen. Damit wird die Miliz zum reinen Fussvolk degradiert und wird eine Basis der Milizarmee, nämlich die Führung durch Milizkader, unnötigerweise zerstört.
5. Folge dieser Entwicklung ist ein schleichender Übergang zur Berufsarmee.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt von Bundesrat und Parlament, alles daran zu setzen, damit der Miliz weiterhin die ihr zustehenden Kommandostellen zugänglich bleiben und unsere Milizarmee grossmehrheitlich von Milizkadern geführt wird. Im weitern verlangt unsere Bewegung, dass alle sicherheitspolitischen Abkommen mit ausländischen Militärorganisationen offengelegt werden.
IV. Armee XXI
1. Die Armee XXI ist in den Bereichen Personelles und Organisation schlecht gestartet:
- Viele Wehrpflichtige haben zu Jahresbeginn ihre neue Einteilung und Funktion nicht gekannt und wissen noch heute nicht, ob und wann sie zu Dienstleistungen aufgeboten werden.
- Andere sind unzweckmässig eingeteilt worden. So haben junge Soldaten, ohne je einen WK geleistet zu haben, die Einteilung "Personalreserve" erhalten.
2. Verunsicherung und Demotivierung sind die Folge solcher Fehlleistungen bei den Betroffenen; Unverständnis macht sich in der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft breit.
3. Schwindendes Vertrauen in Verwaltung und Armeeführung sind eine weitere schwerwiegende Konsequenz.
4. Die erste Beurteilung der Einführung der Armee XXI durch den Vorsteher des VBS im Kaderrapport vom 11. Mai 2004 zeigt, dass dieser sich der Tragweite der Mängel nicht bewusst ist.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt von Bundesrat und Parlament dass die Mängel der Armee XXI ohne "Schönfärberei" offengelegt sowie rasch und umfassend behoben werden, damit der bereits eingetretene äusserst gefährliche Vertrauensschwund in der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft gemindert wird.
Also beschlossen anlässlich der Fünften Vereinsversammlung vom 22. Mai 2004 in Zürich
Kontakt:
Bewegung für Unabhängigkeit
Felsenegg 12
CH-6204 Sempach
Prof. Dr. Hans Ulrich Walder-Richli