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Bewegung für Unabhängigkeit

Die vier Forderungen der Bewegung für Unabhängigkeit

Zürich (ots)

I. Neutralität
1. Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 setzt voraus, dass die
Schweiz bei der Gestaltung ihrer Aussenbeziehungen die ihr in
geschichtlicher Entwicklung zugefallene Maxime der Neutralität
weiterhin befolgt: Bundesversammlung und Bundesrat sind gemäss Art.
173, Ziffer 1, littera a, und Artikel 185, Ziffer 1, verpflichtet,
Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen.
2. Die beiden jüngsten Revisionen des Militärgesetzes tragen in
sich das Risiko, dass  schweizerische Truppen ausserhalb des eigenen
Territoriums in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt werden
können.
3. Mit der Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden und den
darauf basierenden Abmachungen nähert sich die Schweiz in
neutralitätsrechtlich äusserst fragwürdiger und neutralitätspolitisch
unhaltbarer Weise der NATO.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt vom Bundesrat, dass keine
weiteren, insbesondere verdeckten  Schritte zur Annäherung an die
NATO, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder
irgendwelche andere militärische Paktorganisationen unternommen
werden. Es gilt, alles zu vermeiden, was das Neutralitätsrecht
verletzen könnte. Es gilt insbesondere, dass der Bundesrat die
verfassungsmässige Pflicht zu einer Neutralitätspolitik strikte
gewährleistet, die Neutralität der Schweiz nicht untergräbt und dafür
sorgt, dass die Neutralität in Zukunft auch in einem sich wandelnden
internationalen Umfeld konsequent beachtet wird und damit glaubwürdig
bleibt.
II. Verfassungsmässiger Auftrag
1. Es scheint, dass unsere Armeeführung im Zuge der
Kooperations-Euphorie dem in Art. 58 Abs. 2 der Bundesverfassung
verankerten Auftrag, wonach die schweizerische Armee das Land und
seine Bevölkerung zu verteidigen habe, nicht mehr den ihm zukommenden
Stellenwert beimisst
2. Die Armeeführung übersieht dabei offensichtlich, welche
Bedeutung Neutralitätsschutz und Erste autonome
Verteidigungsfähigkeit für unser Land haben, dessen Volk den Willen
zur Neutralität durch Annahme der Bundesverfassung vom 18. April 1999
bekräftigt hat (s. Forderung III).
3. Alle dahin gehenden Beteuerungen der Politik werden zu leeren
Deklamationen, wenn das  notwendige Machtmittel "Armee" nicht
eingesetzt wird, um die schweizerische Neutralität zu garantieren und
zu schützen.
4. Es herrscht grosse Unklarheit, ja Widersprüchlichkeit bezüglich
des Auftrages der Armee zugunsten der inneren Sicherheit. Die so
genannten Dauereinsätze der Armee in deren Rahmen  mussten, weil
nicht im Verfassungswortlaut enthalten, durch Gutachten gestützt
werden.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt von Bundesrat und
Parlament eine klare Einflussnahme auf die Armeeführung in den
Bereichen Einsatzdoktrin und Gewichtung der Armeeaufträge.
Insbesondere verlangt sie, dass die Themenbereiche
"Neutralitätsschutz" und "Erste autonome Verteidigungsfähigkeit"
jenen Stellenwert in Doktrin und Ausbildung erhalten, der für eine
glaubwürdige Neutralitätspolitik notwendig ist.
III.Miliz
1. Das Milizprinzip ist in Art. 58 Abs. 1 der Bundesverfassung als
Grundsatz verankert.
2. Demgegenüber führt der zunehmende Bedarf an Berufspersonal für
die Ausbildung dazu, dass mehr und mehr Kommandi in den
Einsatzverbänden mit Berufsoffizieren oder Militärbeamten besetzt
werden.
3. Damit wird die bisher so wertvolle Wechselwirkung zwischen
ziviler und militärischer Führung leichtfertig aufgegeben und
schwindet das Interesse der Wirtschaft daran, Führungskräfte für die
Armee zur Verfügung zu stellen.
4. Zivile Führungskräfte von hoher Kompetenz werden in der Armee
zunehmend gezwungen, subalterne Funktionen zu übernehmen. Damit wird
die Miliz zum reinen Fussvolk degradiert und wird eine Basis der
Milizarmee, nämlich die Führung durch Milizkader, unnötigerweise
zerstört.
5. Folge dieser Entwicklung ist ein schleichender Übergang zur
Berufsarmee.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt von Bundesrat und
Parlament, alles daran zu setzen, damit der Miliz weiterhin die ihr
zustehenden Kommandostellen zugänglich bleiben und unsere Milizarmee
grossmehrheitlich von Milizkadern geführt wird. Im weitern verlangt
unsere Bewegung, dass alle sicherheitspolitischen Abkommen mit
ausländischen Militärorganisationen offengelegt werden.
IV. Armee XXI
1. Die  Armee XXI ist in den Bereichen Personelles und
Organisation schlecht gestartet:
  • Viele Wehrpflichtige haben zu Jahresbeginn ihre neue Einteilung und Funktion nicht gekannt und wissen noch heute nicht, ob und wann sie zu Dienstleistungen aufgeboten werden.
  • Andere sind unzweckmässig eingeteilt worden. So haben junge Soldaten, ohne je einen WK geleistet zu haben, die Einteilung "Personalreserve" erhalten.
2. Verunsicherung und Demotivierung sind die Folge solcher
Fehlleistungen bei den Betroffenen; Unverständnis macht sich in der
Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft breit.
3. Schwindendes Vertrauen in Verwaltung und Armeeführung sind eine
weitere schwerwiegende Konsequenz.
4. Die erste Beurteilung der Einführung der Armee XXI durch den
Vorsteher des VBS im Kaderrapport vom 11. Mai 2004 zeigt, dass dieser
sich der Tragweite der Mängel nicht bewusst ist.
Die Bewegung für Unabhängigkeit verlangt von Bundesrat und
Parlament dass die Mängel der Armee XXI ohne "Schönfärberei"
offengelegt sowie rasch und umfassend behoben werden, damit der
bereits eingetretene äusserst gefährliche Vertrauensschwund in der
Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft gemindert wird.
Also beschlossen anlässlich der Fünften Vereinsversammlung vom 22.
Mai 2004 in Zürich

Kontakt:

Bewegung für Unabhängigkeit
Felsenegg 12
CH-6204 Sempach
Prof. Dr. Hans Ulrich Walder-Richli

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